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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

DOSB erteilt dem eSport eine Absage!

29. Oktober 2018
in Esport Business, Recht und Esport
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Der DOSB hat eSport als Sport abgelehnt und die Anerkennung verweigert.
  • Die Aufnahmekriterien des DOSB entsprechen nicht den eGaming-Praktiken.
  • Der DOSB sieht keinen Anlass für Änderungen der Abgabenordnung.
  • eGaming folgt hauptsächlich kommerziellen Interessen, weshalb der DOSB dagegen agiert.
  • Verbände sollen sich um die Förderung der jeweiligen Sportarten kümmern.
  • Keine Notwendigkeit für eigenständige eGaming-Verband unter dem DOSB.
  • Der DOSB beobachtet Entwicklungen und begrüßt die Aussage des IOC von 2018.

Der Deutsche olympische Sportbund hat dem eSport oder, wie es die Profis aus Frankfurt nennen, eGaming, eine Absage erteilt und die Anerkennung als Sport versagt.

Dabei kommt er unter anderem zu dem Ergebnis, dass eGaming in seiner Gesamtheit nicht den zentralen Aufnahmekriterien entspricht, die das Sport- und Verbändesystem unter dem Dach des DOSB konstituieren und prägen.

Juristisch entscheidend ist dabei vor allem, dass der DOSB aktuell keinen Anlass sieht, die Abgabenordnung zu ändern und mit eGaming/“eSport“ einen Bereich aufzunehmen, der vor allem kommerziellen Verwertungsinteressen folgt. Aus diesem Grund will dieser auch konsequent darauf hinwirken, dass keine eGaming-Aktivitäten in Vereinen angeboten werden, die dem anerkannten Wertekanon des DOSB-Sportsystems nicht entsprechen.

Zur Förderung der elektronischen Sportartensimulationen sieht der Verband jene Verbände, die sich mit der jeweils im Spiel dargestellten Sportart befassen, in der Pflicht.

„Der DOSB empfiehlt, die im Bereich der virtuellen Sportarten aktiven Personen über die Sportarten zu melden“, heißt es. Somit bestehe derzeit „keine Notwendigkeit für einen oder mehrere eigenständige eGaming/eSport-Verbände unter dem Dach des DOSB“.

Die juristische Betreuung von eSport-Aktivitäten, die auch darauf bauen, dass Ehrenamt, Förderung und steuerliche Gleichbehandlung mit Sport notwendig ist, macht diese Entscheidung nicht leichter. Auch wenn der DOSB die weiteren Entwicklungen sorgfältig beobachten will, begrüßt dieser aktuell ausdrücklich die Erklärung des IOC vom 21. Juli 2018, mit der das IOC von einer Anerkennung von „eSport“ derzeit deutlich Abstand nimmt.

Die gesamte Stellungnahme findet man hier.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EntwicklungEsportFrankfurtGaming

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