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ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Recht und Esport

Esport-Organisationen mit Token und/oder NFT finanzieren?

30. August 2021
in Recht und Esport
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • September-Ausgabe der SpoPrax über Sportrecht und E-Sportrecht ist abgeschlossen.
  • Artikel über alternative Finanzierung für Esport-Organisationen, abseits von regulären Investoren.
  • Die Tokenisierung revolutioniert die Finanzierung von Esport-Organisationen.
  • Rechtsanwälte erläutern aktuelle Urteile zu wettbewerbsrechtlichen Fragen und Sponsoring-Verträgen.
  • Rechtspolitischer Ausblick auf E-Sport-Entwicklungen der Bundestagsfraktionen.
  • Leitfaden zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie für Sportorganisationen.
  • Einzelbestellungen der Zeitschrift über den bereitgestellten Link.

Die redaktionellen Arbeiten an der September-Ausgabe der SpoPrax – Sportrecht und E-Sportrecht in der Praxis sind abgeschlossen.

Auch ich habe einen interessanten Artikel beitragen, der eigentlich Pflichtlektüre für jeden sein sollte, der seine Esport-Organisation abseits von regulären Investoren finanzieren will.

Beinahe alle Esport-Organisationen, die mit einem Team an Spielbetrieben teilnehmen, sind derzeit wirtschaftlich nicht nachhaltig und funktionieren primär über externe Finanzierung. Durch die von der Distributed Ledger-Technologie ermöglichten neuen Anwendungen revolutioniert sich indes das Finanzierungswesen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die fortschreitende Tokenisierung und deren Auswirkungen auf die überlebenswichtige Finanzierung von Esport-Organisationen.

Syndikusrechtsanwalt Dr. Philipp Winter erläutert anhand eines Urteils des OLG Hamburg (Az.:5 U 147/19) die Eckpfeiler wettbewerbsrechtlichen Vorgehens gegen „Ticketplattformen“. Rechtsanwältin Anastasia Baumann und Rechtsanwalt Arno Lampmann nehmen ein Urteil des OLG Nürnbergs (Az.: 3 U 2801/19) zur Auslegung eines englischsprachigen Sponsoring-Vertrages genauer unter die Lupe.

Im E-Sport wird zunächst ein rechtspolitischer Ausblick auf die Strategien zur rechtlichen Weiterentwicklung des E-Sports der aktuellen Bundestagsfraktionen für die kommende Legislaturperiode geworfen. Akademischen Rat a. Z. Dr. Daniel Schmid gibt zudem mit dem ersten Teil seines zweiteiligen Beitrags einen Überblick zum Datenschutz im E-Sport.

Im Rahmen der Rubrik „Aus der Praxis für die Praxis“ reicht Rechtsanwältin Katharina Dierlamm, LL.M. den Entscheidungsträgern von Sportorganisationen einen Leitfaden zur Hand, um für die anstehende Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie gewappnet zu sein.

Bestellen kann man die Zeitschrift auch einzeln unter diesen Link.

Tags: BundestagDatenschutzE-SportEntwicklungEsportFinanzierungHamburgInvestorSponsorTokenWettbewerbsrecht

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5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
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    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
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  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
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    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
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  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
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  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
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