• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Warenkorb
Plugin Install : Cart Icon need WooCommerce plugin to be installed.
  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Produkte
      • E-Books
        • Freebies
      • Beratung
      • Kostenlose Vertragsmuster
    • Account
    • Bestellhistorie
    • Shop Login
    • Support
    • Warenkorb
Kurzberatung
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Produkte
      • E-Books
        • Freebies
      • Beratung
      • Kostenlose Vertragsmuster
    • Account
    • Bestellhistorie
    • Shop Login
    • Support
    • Warenkorb
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel

ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel > EU-Recht > EuGH bestätigt Einstufung von TikTok als “Torwächter”

EuGH bestätigt Einstufung von TikTok als “Torwächter”

Was das für Influencer auf TikTok bedeutet!

20. Juli 2024
in EU-Recht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
20200427 Eugh Diskr o Person
Wichtigste Punkte
  • Bytedance scheiterte mit seiner Klage gegen die Einstufung als digitaler Torwächter durch das EU-Gericht.
  • Der Digital Markets Act (DMA) legt strengere Regeln für große Tech-Unternehmen fest.
  • Bytedance wurde im September 2023 als Gatekeeper benannt, trotz seiner Sicht als Herausforderer.
  • Die Nutzerbasis von TikTok wächst schnell, besonders unter jungen Menschen in der EU.
  • Bytedance muss nun die strengen Anforderungen des DMA einhalten, wie Transparenz und Nutzerrechte.
  • Die neuen Regeln bieten Influencern faire Geschäftsbedingungen und mehr Transparenz auf der Plattform.
  • Verstöße gegen den DMA können zu hohen Strafen und möglichen Unternehmensverkäufen führen.

Der chinesische Bytedance-Konzern, der das Videoportal TikTok betreibt, ist mit einer Klage gegen seine Einstufung als sogenannter digitaler Torwächter gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies die Klage am 17. Juli 2024 ab. Damit muss sich Bytedance an die schärferen Regeln des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) halten.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Hintergrund: Der Digital Markets Act
2. Bytedance erfüllt Gatekeeper-Kriterien
3. Auswirkungen für Influencer und Nutzer
4. Fazit

Hintergrund: Der Digital Markets Act

Der DMA soll faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Sektor sicherstellen. Er legt strengere Regeln für große Tech-Unternehmen fest, die als “Gatekeeper” eingestuft werden. Dazu zählen neben Bytedance auch Alphabet (Google), Amazon, Apple, Meta (Facebook) und Microsoft. Ziel ist es, die Rechte kleinerer Unternehmen und Verbraucher zu schützen und wettbewerbswidriges Verhalten einzudämmen. Mehr Informationen zum DMA findet man in meinem Blogpost “Digital Markets Act – Was Unternehmen jetzt wissen müssen”.

Bytedance erfüllt Gatekeeper-Kriterien

Die EU-Kommission hatte Bytedance im September 2023 als Gatekeeper benannt. Das Unternehmen klagte gegen diesen Beschluss, da es sich im Gegensatz zu anderen Gatekeepern noch als Herausforderer ohne etablierte Marktposition in Europa sieht.

Das EU-Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es stellte fest, dass TikTok trotz starker Konkurrenz durch Meta und Google in kurzer Zeit eine große Nutzerbasis in der EU aufgebaut hat, insbesondere bei jungen Menschen. Damit diene TikTok gewerblichen Nutzern sehr wohl als wichtiges Zugangstor zu Endnutzern und Bytedance habe eine gefestigte Marktstellung.

Auswirkungen für Influencer und Nutzer

Als Gatekeeper muss Bytedance nun die strengen Regeln des DMA befolgen. Dazu gehören unter anderem:

– Einholung der ausdrücklichen Einwilligung von Nutzern zur Verwendung personenbezogener Daten für Werbung
– Transparenz über Datenverarbeitungspraktiken
– Recht der Nutzer, Einwilligungen zu verweigern oder zu widerrufen
– Faire Vertragsbedingungen für gewerbliche Nutzer wie Influencer
– Offenlegung der Kriterien für Rankings und Empfehlungen

Für Influencer bedeutet dies faire Geschäftsbedingungen, mehr Transparenz und ein ausgewogeneres Machtverhältnis gegenüber der Plattform. Wie sich dies in der Praxis auswirkt, bleibt abzuwarten. Einen Überblick über die Rechte und Pflichten von Influencern bietet unser Artikel “Influencer-Marketing rechtssicher gestalten”.

Fazit

Das Urteil festigt den Schutz von Influencern und Nutzern auf TikTok durch den DMA. Bei Verstößen drohen Bytedance nun hohe Strafen bis hin zur Verpflichtung, Unternehmensteile zu verkaufen. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden. Es bleibt spannend, wie sich der Fall weiterentwickelt und welche Auswirkungen er auf andere Tech-Giganten haben wird.

 

Tags: AmazonDigitalEUFacebookGoogleInfluencerKlageMarketingRechtTikTokTransparenzUrteilVerbraucherWerbung

Weitere spannende Blogposts

VerpackG: Affiliates, Merchshops, Dropshipping betroffen?

VerpackG: Affiliates, Merchshops, Dropshipping betroffen?
30. Dezember 2018

Passend zu meinem Post von gestern möchte ich noch ein paar Fallbeispiele bringen, die typische Situationen meiner Mandanten wie Streamer,...

Mehr lesenDetails

OLG Köln zu heimlichen Videoaufnahmen von Wallraff

OLG Köln zu heimlichen Videoaufnahmen von Wallraff
24. Juli 2019

Verdeckt erlangtes Ton- und Filmmaterial kann einen Unterlassungsanspruch begründen, auch wenn es nicht gesendet wird. Bereits die Weitergabe an Dritte...

Mehr lesenDetails

Schadensersatz wegen Scraping gegen Facebook – LG Paderborn lässt die Bombe platzen

Datenschutz: “Targeted Advertising” durch “berechtigtes Interesse” am Ende? EDPB vs. Meta
16. Januar 2023

Das Landgericht Paderborn hat in den Fällen des "Datenklaus" bei Facebook faktisch eine Bombe platzen lassen und einem "Geschädigten" nicht...

Mehr lesenDetails

Preisvergleiche und Kosten des Zahlungsmittels

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
12. Dezember 2022

Der BGH hat im Sommer ein interessantes Urteil gefällt, welches faktische alle Preisvergleichsseiten betrifft, ob nun für Computerspiele, Urlaube, Flüge,...

Mehr lesenDetails

Teilnahme an Auftaktveranstaltung Esport-Recht: Fragen?

Teilnahme an Auftaktveranstaltung Esport-Recht: Fragen?
29. April 2019

Am 17.05.2019 findet an der Universität Augsburg die Auftakttagung der Forschungsstelle für Esport-Recht statt. Das Feld der Referenten deckt alle wichtigen Bereiche...

Mehr lesenDetails

Beschlossen: Keine Rundfunklizenz mehr für Streamer im neuen Medienstaatsvertrag!

Beschlossen: Keine Rundfunklizenz mehr für Streamer im neuen Medienstaatsvertrag!
5. Dezember 2019

Eine sehr gute Nachricht gibt es heute für Streamer. Endlich wurde der Medienstaatsvertrag beschlossen, der voraussichtlich im nächsten Herbst in...

Mehr lesenDetails

OLG Köln entscheidet zum Click-Baiting

OLG Köln entscheidet zum Click-Baiting
3. Juni 2019

Eine Programmzeitschrift muss einem bekannten Fernsehmoderator 20.000 Euro bezahlen, weil sie unerlaubt sein Bild als "Klickköder" verwandt hat. Dies hat...

Mehr lesenDetails

Gamertag/Nickname “geklaut”, was kann man tun?

Gamertag/Nickname “geklaut”, was kann man tun?
15. Oktober 2019

Das Problem mit geklauten Gamertags In den letzten Monaten sind immer öfter Mandanten, allen voran auch bekannte Streamer, an mich...

Mehr lesenDetails

EUGH: Ein wirksame Widerrufserklärung braucht eine Telefonnummer?

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
15. Mai 2020

Der EuGH hat entschieden, dass in einer Widerrufserklärung, die Telefonnummer des Anbieters vorhanden sein muss. Der EuGH musste dabei EU-Recht...

Mehr lesenDetails
Mehr Verbraucherschutz beim Kauf von Apps und Software

Abschlussschreiben

25. Juni 2023

In der rechtlichen Praxis gibt es verschiedene Arten von Abschlussschreiben. In diesem Artikel konzentrieren wir uns speziell auf das Abschlussschreiben...

Mehr lesenDetails
Term Sheet

Term Sheet

15. Oktober 2024
Rügepflicht

Rügepflicht

15. Oktober 2024
Bundesverwaltungsgericht

Bundesverwaltungsgericht

27. Juni 2023
Körperschaftsteuergesetz (KStG)

Körperschaftsteuergesetz (KStG)

9. November 2024

Podcast Folgen

Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025

In the final episode of the first season of the ITmedialaw.com podcast, we take a look at the future of...

legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025

In this captivating podcast episode, I take a deep dive into the world of blockchain technology and smart contracts. The...

8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024

  In this insightful episode of the ITmedialaw podcast, we take an in-depth look at the intersection of Web3, blockchain...

c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024

This insightful podcast episode takes an in-depth look at the startup and innovation landscape in Germany and Europe. The discussion...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Produkte
      • E-Books
      • Beratung
      • Kostenlose Vertragsmuster
    • Account
    • Bestellhistorie
    • Shop Login
    • Support
    • Warenkorb
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung