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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

EuGH bestätigt Einstufung von TikTok als „Torwächter“

Was das für Influencer auf TikTok bedeutet!

20. Juli 2024
in EU-Recht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Der chinesische Bytedance-Konzern, der das Videoportal TikTok betreibt, ist mit einer Klage gegen seine Einstufung als sogenannter digitaler Torwächter gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies die Klage am 17. Juli 2024 ab. Damit muss sich Bytedance an die schärferen Regeln des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) halten.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Hintergrund: Der Digital Markets Act
2. Bytedance erfüllt Gatekeeper-Kriterien
3. Auswirkungen für Influencer und Nutzer
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Bytedance scheiterte mit seiner Klage gegen die Einstufung als digitaler Torwächter durch das EU-Gericht.
  • Der Digital Markets Act (DMA) legt strengere Regeln für große Tech-Unternehmen fest.
  • Bytedance wurde im September 2023 als Gatekeeper benannt, trotz seiner Sicht als Herausforderer.
  • Die Nutzerbasis von TikTok wächst schnell, besonders unter jungen Menschen in der EU.
  • Bytedance muss nun die strengen Anforderungen des DMA einhalten, wie Transparenz und Nutzerrechte.
  • Die neuen Regeln bieten Influencern faire Geschäftsbedingungen und mehr Transparenz auf der Plattform.
  • Verstöße gegen den DMA können zu hohen Strafen und möglichen Unternehmensverkäufen führen.

Hintergrund: Der Digital Markets Act

Der DMA soll faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Sektor sicherstellen. Er legt strengere Regeln für große Tech-Unternehmen fest, die als „Gatekeeper“ eingestuft werden. Dazu zählen neben Bytedance auch Alphabet (Google), Amazon, Apple, Meta (Facebook) und Microsoft. Ziel ist es, die Rechte kleinerer Unternehmen und Verbraucher zu schützen und wettbewerbswidriges Verhalten einzudämmen. Mehr Informationen zum DMA findet man in meinem Blogpost „Digital Markets Act – Was Unternehmen jetzt wissen müssen“.

Bytedance erfüllt Gatekeeper-Kriterien

Die EU-Kommission hatte Bytedance im September 2023 als Gatekeeper benannt. Das Unternehmen klagte gegen diesen Beschluss, da es sich im Gegensatz zu anderen Gatekeepern noch als Herausforderer ohne etablierte Marktposition in Europa sieht.

Das EU-Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es stellte fest, dass TikTok trotz starker Konkurrenz durch Meta und Google in kurzer Zeit eine große Nutzerbasis in der EU aufgebaut hat, insbesondere bei jungen Menschen. Damit diene TikTok gewerblichen Nutzern sehr wohl als wichtiges Zugangstor zu Endnutzern und Bytedance habe eine gefestigte Marktstellung.

Auswirkungen für Influencer und Nutzer

Als Gatekeeper muss Bytedance nun die strengen Regeln des DMA befolgen. Dazu gehören unter anderem:

– Einholung der ausdrücklichen Einwilligung von Nutzern zur Verwendung personenbezogener Daten für Werbung
– Transparenz über Datenverarbeitungspraktiken
– Recht der Nutzer, Einwilligungen zu verweigern oder zu widerrufen
– Faire Vertragsbedingungen für gewerbliche Nutzer wie Influencer
– Offenlegung der Kriterien für Rankings und Empfehlungen

Für Influencer bedeutet dies faire Geschäftsbedingungen, mehr Transparenz und ein ausgewogeneres Machtverhältnis gegenüber der Plattform. Wie sich dies in der Praxis auswirkt, bleibt abzuwarten. Einen Überblick über die Rechte und Pflichten von Influencern bietet unser Artikel „Influencer-Marketing rechtssicher gestalten“.

Fazit

Das Urteil festigt den Schutz von Influencern und Nutzern auf TikTok durch den DMA. Bei Verstößen drohen Bytedance nun hohe Strafen bis hin zur Verpflichtung, Unternehmensteile zu verkaufen. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden. Es bleibt spannend, wie sich der Fall weiterentwickelt und welche Auswirkungen er auf andere Tech-Giganten haben wird.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AmazonDigitalEUFacebookGoogleInfluencerKlageMarketingRechtTikTokTransparenzUrteilVerbraucherWerbung

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