• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Impressum auf Twitch/YouTube: Bußgeld nach § 11, 5 TMG?

20. Juli 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
impressum haufen 3 384x192 2

Einleitung zur Pflicht eines Impressums

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung zur Pflicht eines Impressums
2. Offene Fragen zur Impressumspflicht
3. Aktuelle Entwicklungen zur Impressumspflicht
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel

Die Impressumspflicht ist ein zentrales Element des deutschen Rechts, das zur Gewährleistung der Transparenz und Verantwortlichkeit von Inhalten im Internet dient. Sie ist eine rechtliche Vorgabe, die besagt, dass alle, die gewerbliche oder berufliche Inhalte online stellen, verpflichtet sind, ein Impressum bereitzustellen. Ein Impressum gibt Nutzern die Möglichkeit, den Anbieter eines Dienstes oder einer Ware zu identifizieren und bei Bedarf zu kontaktieren. Dies erhöht die Transparenz und schafft Vertrauen bei den Nutzern, während gleichzeitig Verantwortung für die publizierten Inhalte sichergestellt wird.

Wichtigste Punkte
  • Die Impressumspflicht gewährleistet Transparenz und Verantwortlichkeit für Inhalte im Internet, besonders für gewerbliche Angebote.
  • Rechtliche Grundlage ist das Telemediengesetz (TMG) und der Medienstaatsvertrag (MStV), die Online-Inhalte regeln.
  • Die Pflicht gilt nicht nur für Webseiten, sondern auch für Social-Media-Profile, Blogs und Streaming-Plattformen.
  • Unklarheiten bestehen über die Angabe von Agenturen und Künstlernamen im Impressum sowie Externe Links als Ersatz.
  • Ein aktueller Vorfall zeigt, dass Behörden Bußgelder für fehlende Impressen verhängen können, was die Rechtslage verschärfen könnte.
  • Es wird empfohlen, die gesetzlichen Tiere regelmäßig zu überprüfen und rechtlichen Rat einzuholen im Hinblick auf die Impressumspflicht.
  • Behörden neigen dazu, aktive Maßnahmen gegen Verstöße zu ergreifen, was konsequente Compliance erfordert.

Die rechtliche Grundlage der Impressumspflicht bildet das Telemediengesetz (TMG) und seit November 2020 der Medienstaatsvertrag (MStV), der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag abgelöst hat. Das TMG reguliert im Wesentlichen alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, zu denen auch Internetseiten zählen. Der MStV hingegen regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Rundfunk und die neuen Medien in Deutschland.

Beide Regelwerke spielen eine entscheidende Rolle bei der Regulierung von Online-Inhalten, einschließlich der Inhalte auf Streaming-Plattformen wie Twitch und YouTube. Dabei ist insbesondere der Anwendungsbereich dieser Regelwerke interessant, da sie nicht nur auf herkömmliche Webseiten, sondern auch auf Social-Media-Profile, Blogs, Online-Shops und eben auch auf Streaming-Plattformen anwendbar sind.

Für weiterführende Informationen zur Impressumspflicht, den konkreten Anforderungen und deren Anwendung im Kontext von Twitch und YouTube, verweise ich einmal einen älteren Artikel von mir. Hier finden Sie detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

Offene Fragen zur Impressumspflicht

Trotz der klaren gesetzlichen Regelungen, die die Impressumspflicht vorschreiben, gibt es immer noch einige Grauzonen und offene Fragen, wenn es um die genaue Umsetzung auf Plattformen wie Twitch und YouTube geht. Ein zentraler Diskussionspunkt dabei ist beispielsweise die Frage, ob die Angabe der Agentur im Impressum ausreichend ist. Dabei geht es insbesondere darum, ob Streamer und YouTuber, die von einer Agentur vertreten werden, deren Kontaktdaten im Impressum angeben können, anstatt ihre eigenen. Hierzu findet man eine ausführliche Diskussion in diesem Artikel.

Ein weiteres umstrittenes Thema ist die Frage, ob ein Künstlername im Impressum ausreicht. Viele Streamer und YouTuber sind unter Pseudonymen bekannt und möchten diese auch in ihrem Impressum verwenden. Doch ist das rechtlich zulässig? Dazu gibt es in diesem Link weitere Informationen.

Außerdem ist unklar, ob eine einfache Verlinkung auf eine externe Webseite, die das Impressum enthält, ausreicht, um der Impressumspflicht nachzukommen. Dies wird in diesem Beitrag detailliert erörtert.

Eine besonders heikle und unklare Frage ist die nach dem tatsächlichen Betreiber eines Twitch- oder YouTube-Kanals. Handelt es sich dabei um die Plattform selbst, also Twitch oder YouTube, oder ist der jeweilige Streamer oder YouTuber der Betreiber? Zudem ist noch nicht eindeutig geklärt, ob die Rechtsprechung für Twitch und YouTube vergleichbar ist mit Urteilen zu anderen Plattformen wie beispielsweise Facebook. Diese Fragen sind nicht nur rechtlich, sondern auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Praxis von erheblicher Bedeutung.

Aktuelle Entwicklungen zur Impressumspflicht

Erst gestern ereignete sich ein bemerkenswerter Vorfall, der die Branche aufhorchen lasse sollte: Ein Twitch-Streamer einer meiner Agentur-Mandanten erhielt eine E-Mail von einer Landesbehörde mit der Aufforderung, ein Impressum auf seinem Kanal einzurichten. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, droht ihm ein Bußgeldverfahren gemäß § 11 TMG in Verbindung mit § 5 TMG (bis zu 50.000 Euro). Dies stellt eine beispiellose Intervention einer Behörde dar, die weitreichende Auswirkungen auf die Branche haben könnte.

Die Brisanz dieses Vorfalls ergibt sich insbesondere aus der Tatsache, dass Abmahnungen von Konkurrenten wegen Verstößen gegen das Impressum aufgrund von Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Jahr 2020 erheblich schwieriger geworden sind. Daher konnte sich bisher eine Art Grauzone bilden, in der die Impressumspflicht auf Plattformen wie Twitch und YouTube nicht immer vollständig eingehalten wurde.

Mit der Intervention der Landesbehörde könnte nun jedoch eine deutliche Verschärfung des Umgangs mit der Impressumspflicht einhergehen. Die Drohung mit einem Bußgeldverfahren zeigt klar, dass die Behörden bereit sind, die rechtlichen Vorgaben durchzusetzen und Verstöße zu ahnden. Dies könnte weitreichende Auswirkungen auf alle Streamer und YouTuber haben, die gewerblich tätig sind und bisher kein Impressum auf ihren Kanälen führen. Es wird dringend empfohlen, diese Entwicklungen genau zu beobachten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

In diesem Fall konnte ich mit der Behörde eine Regelung finden, um das Bußgeldverfahren abzuwenden. Diese beinhaltete eine Anpassung des Impressums und die korrekte Angabe der vorhandenen Agentur. Allerdings bindet diese Einigung andere Landesbehörden oder Medienanstalten nicht, sodass jeder vorsichtig sein muss. Wenn ein Streamer keine Agentur hat, kommt er um ein korrektes Impressum nicht herum, wenn er in Zukunft keine Bußgelder nach dem TMG erhalten möchte.

Fazit

Es sieht so aus, als ob Behörden nun beginnen, aktiv zu handeln und Streamer sowie YouTuber zur korrekten Angabe eines Impressums zu verpflichten. Dies markiert einen Wendepunkt und betont die Wichtigkeit, genau zu überprüfen, welche Angaben obligatorisch sind und welche nicht. Die potenziellen Konsequenzen einer Missachtung dieser Pflichten sollten nicht unterschätzt werden.

Es ist aber wichtig zu betonen, dass Influencer-Agenturen vorsichtig sein sollten, wenn sie dazu aufgefordert werden, ihr Impressum zur Verfügung zu stellen. Als „Betreiber“ eines Kanals eingestuft zu werden, kann erhebliche rechtliche Folgen haben. Dies kann insbesondere dann problematisch werden, wenn Abmahnungen und Klagen ins Spiel kommen und die eigenen Vermarktungsverträge diese Situationen nicht abdecken. Ich habe hier einige Gerichtsverfahren in letzter Zeit begleitet.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: InfluencerTwitchYouTube

Weitere spannende Blogposts

Impressumspflicht bei mit Esport-Teams verbundenen Streamern?

Keine Telefonnummer mehr im Impressum notwendig!
3. Dezember 2019

Einleitung Heute ist hier auf dem Blog der Tag der Rechtsfragen rund um das Impressum. Daher eine  heute eine kurze...

Mehr lesenDetails

Kick: Das neue Streamingportal und die juristischen Herausforderungen für Streamer

Kick: Das neue Streamingportal und die juristischen Herausforderungen für Streamer
29. Juni 2023

Einleitung In einer Zeit, in der Online-Streaming immer mehr an Beliebtheit gewinnt und zu einem festen Bestandteil des täglichen Lebens...

Mehr lesenDetails

Auch Polizisten haben ein Recht am eigenen Bild

Auch Polizisten haben ein Recht am eigenen Bild
17. September 2019

Immer wieder muss ich Mandanten, die Videos auf Twitch Streamen oder auf YouTube veröffentlichen, klarmachen, dass grundsätzlich erst einmal jeder...

Mehr lesenDetails

„Sponsored Post“ reicht als Werbekennzeichnung nicht aus

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
16. August 2019

Bereits in diesem Artikel habe ich mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Terminus "Sponsored Post" in dem Sinne ausreicht, um...

Mehr lesenDetails

Cathy Hummels, Schleichwerbung als Influencer?

#ad als Hashtag für Werbung nicht ausreichend!
11. Februar 2019

Heute sollte es eigentlich eine interessante Entscheidung am Landgericht München geben, die die Rechtsprechung rund um Influencer-Marketing und die Pflicht...

Mehr lesenDetails

GAME gründet Verwertungsgesellschaft!

GAME gründet Verwertungsgesellschaft!
31. Mai 2023

In einer spannenden, aber sicherlich richtungweisenden Entwicklung hat der GAME Bundesverband, die führende Vereinigung der deutschen Computerspielindustrie, eine Verwertungsgesellschaft für...

Mehr lesenDetails

Influencer: keine Kennzeichnung bei offensichtlicher Werbung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
2. Juli 2020

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Influencer Beiträge mit Produktdarstellungen und Herstellerhinweisen nicht ausdrücklich als Werbung kennzeichnen müssen, wenn für...

Mehr lesenDetails

Management für OnlyFans-Künstler: Was zu beachten ist und wie es sich von traditionellem Influencer-Management unterscheidet

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
24. Oktober 2023

Das Management im Influencer-Bereich ist längst kein Neuland mehr. Mit Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok wurden bereits zahlreiche Erfolgsgeschichten...

Mehr lesenDetails

Influencer: Auch das LG Itzehoe untersagt Schleichwerbung

#ad als Hashtag für Werbung nicht ausreichend!
30. Januar 2019

So langsam wird das Thema Influencer und Werbung in Stream, Twitter und auf Instagram von immer mehr Landgerichten in Deutschland...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

Podcastfolge

d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

In this fascinating episode, we dive deep into the legal aspects of the metaverse. As a lawyer and tech enthusiast,...

Mehr lesenDetails
238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024
AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024
9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024
247f58c28882e230e982fa3a32d34dea

Digital sovereignty: Europe’s path to a self-determined digital future

8. Dezember 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung