• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Social Media Accounts und Impressum

Impressum auf Twitch/YouTube: Bußgeld nach § 11, 5 TMG?

20. Juli 2023
Legal Wiki statt blindem RAG

Legal Wiki statt blindem RAG

8. April 2026
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Impressum auf Twitch/YouTube: Bußgeld nach § 11, 5 TMG?

20. Juli 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0

Einleitung zur Pflicht eines Impressums

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung zur Pflicht eines Impressums
2. Offene Fragen zur Impressumspflicht
3. Aktuelle Entwicklungen zur Impressumspflicht
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel

Die Impressumspflicht ist ein zentrales Element des deutschen Rechts, das zur Gewährleistung der Transparenz und Verantwortlichkeit von Inhalten im Internet dient. Sie ist eine rechtliche Vorgabe, die besagt, dass alle, die gewerbliche oder berufliche Inhalte online stellen, verpflichtet sind, ein Impressum bereitzustellen. Ein Impressum gibt Nutzern die Möglichkeit, den Anbieter eines Dienstes oder einer Ware zu identifizieren und bei Bedarf zu kontaktieren. Dies erhöht die Transparenz und schafft Vertrauen bei den Nutzern, während gleichzeitig Verantwortung für die publizierten Inhalte sichergestellt wird.

Wichtigste Punkte
  • Die Impressumspflicht gewährleistet Transparenz und Verantwortlichkeit für Inhalte im Internet, besonders für gewerbliche Angebote.
  • Rechtliche Grundlage ist das Telemediengesetz (TMG) und der Medienstaatsvertrag (MStV), die Online-Inhalte regeln.
  • Die Pflicht gilt nicht nur für Webseiten, sondern auch für Social-Media-Profile, Blogs und Streaming-Plattformen.
  • Unklarheiten bestehen über die Angabe von Agenturen und Künstlernamen im Impressum sowie Externe Links als Ersatz.
  • Ein aktueller Vorfall zeigt, dass Behörden Bußgelder für fehlende Impressen verhängen können, was die Rechtslage verschärfen könnte.
  • Es wird empfohlen, die gesetzlichen Tiere regelmäßig zu überprüfen und rechtlichen Rat einzuholen im Hinblick auf die Impressumspflicht.
  • Behörden neigen dazu, aktive Maßnahmen gegen Verstöße zu ergreifen, was konsequente Compliance erfordert.

Die rechtliche Grundlage der Impressumspflicht bildet das Telemediengesetz (TMG) und seit November 2020 der Medienstaatsvertrag (MStV), der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag abgelöst hat. Das TMG reguliert im Wesentlichen alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, zu denen auch Internetseiten zählen. Der MStV hingegen regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Rundfunk und die neuen Medien in Deutschland.

Beide Regelwerke spielen eine entscheidende Rolle bei der Regulierung von Online-Inhalten, einschließlich der Inhalte auf Streaming-Plattformen wie Twitch und YouTube. Dabei ist insbesondere der Anwendungsbereich dieser Regelwerke interessant, da sie nicht nur auf herkömmliche Webseiten, sondern auch auf Social-Media-Profile, Blogs, Online-Shops und eben auch auf Streaming-Plattformen anwendbar sind.

Für weiterführende Informationen zur Impressumspflicht, den konkreten Anforderungen und deren Anwendung im Kontext von Twitch und YouTube, verweise ich einmal einen älteren Artikel von mir. Hier finden Sie detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

Offene Fragen zur Impressumspflicht

Trotz der klaren gesetzlichen Regelungen, die die Impressumspflicht vorschreiben, gibt es immer noch einige Grauzonen und offene Fragen, wenn es um die genaue Umsetzung auf Plattformen wie Twitch und YouTube geht. Ein zentraler Diskussionspunkt dabei ist beispielsweise die Frage, ob die Angabe der Agentur im Impressum ausreichend ist. Dabei geht es insbesondere darum, ob Streamer und YouTuber, die von einer Agentur vertreten werden, deren Kontaktdaten im Impressum angeben können, anstatt ihre eigenen. Hierzu findet man eine ausführliche Diskussion in diesem Artikel.

Ein weiteres umstrittenes Thema ist die Frage, ob ein Künstlername im Impressum ausreicht. Viele Streamer und YouTuber sind unter Pseudonymen bekannt und möchten diese auch in ihrem Impressum verwenden. Doch ist das rechtlich zulässig? Dazu gibt es in diesem Link weitere Informationen.

Außerdem ist unklar, ob eine einfache Verlinkung auf eine externe Webseite, die das Impressum enthält, ausreicht, um der Impressumspflicht nachzukommen. Dies wird in diesem Beitrag detailliert erörtert.

Eine besonders heikle und unklare Frage ist die nach dem tatsächlichen Betreiber eines Twitch- oder YouTube-Kanals. Handelt es sich dabei um die Plattform selbst, also Twitch oder YouTube, oder ist der jeweilige Streamer oder YouTuber der Betreiber? Zudem ist noch nicht eindeutig geklärt, ob die Rechtsprechung für Twitch und YouTube vergleichbar ist mit Urteilen zu anderen Plattformen wie beispielsweise Facebook. Diese Fragen sind nicht nur rechtlich, sondern auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Praxis von erheblicher Bedeutung.

Aktuelle Entwicklungen zur Impressumspflicht

Erst gestern ereignete sich ein bemerkenswerter Vorfall, der die Branche aufhorchen lasse sollte: Ein Twitch-Streamer einer meiner Agentur-Mandanten erhielt eine E-Mail von einer Landesbehörde mit der Aufforderung, ein Impressum auf seinem Kanal einzurichten. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, droht ihm ein Bußgeldverfahren gemäß § 11 TMG in Verbindung mit § 5 TMG (bis zu 50.000 Euro). Dies stellt eine beispiellose Intervention einer Behörde dar, die weitreichende Auswirkungen auf die Branche haben könnte.

Die Brisanz dieses Vorfalls ergibt sich insbesondere aus der Tatsache, dass Abmahnungen von Konkurrenten wegen Verstößen gegen das Impressum aufgrund von Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Jahr 2020 erheblich schwieriger geworden sind. Daher konnte sich bisher eine Art Grauzone bilden, in der die Impressumspflicht auf Plattformen wie Twitch und YouTube nicht immer vollständig eingehalten wurde.

Mit der Intervention der Landesbehörde könnte nun jedoch eine deutliche Verschärfung des Umgangs mit der Impressumspflicht einhergehen. Die Drohung mit einem Bußgeldverfahren zeigt klar, dass die Behörden bereit sind, die rechtlichen Vorgaben durchzusetzen und Verstöße zu ahnden. Dies könnte weitreichende Auswirkungen auf alle Streamer und YouTuber haben, die gewerblich tätig sind und bisher kein Impressum auf ihren Kanälen führen. Es wird dringend empfohlen, diese Entwicklungen genau zu beobachten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

In diesem Fall konnte ich mit der Behörde eine Regelung finden, um das Bußgeldverfahren abzuwenden. Diese beinhaltete eine Anpassung des Impressums und die korrekte Angabe der vorhandenen Agentur. Allerdings bindet diese Einigung andere Landesbehörden oder Medienanstalten nicht, sodass jeder vorsichtig sein muss. Wenn ein Streamer keine Agentur hat, kommt er um ein korrektes Impressum nicht herum, wenn er in Zukunft keine Bußgelder nach dem TMG erhalten möchte.

Fazit

Es sieht so aus, als ob Behörden nun beginnen, aktiv zu handeln und Streamer sowie YouTuber zur korrekten Angabe eines Impressums zu verpflichten. Dies markiert einen Wendepunkt und betont die Wichtigkeit, genau zu überprüfen, welche Angaben obligatorisch sind und welche nicht. Die potenziellen Konsequenzen einer Missachtung dieser Pflichten sollten nicht unterschätzt werden.

Es ist aber wichtig zu betonen, dass Influencer-Agenturen vorsichtig sein sollten, wenn sie dazu aufgefordert werden, ihr Impressum zur Verfügung zu stellen. Als „Betreiber“ eines Kanals eingestuft zu werden, kann erhebliche rechtliche Folgen haben. Dies kann insbesondere dann problematisch werden, wenn Abmahnungen und Klagen ins Spiel kommen und die eigenen Vermarktungsverträge diese Situationen nicht abdecken. Ich habe hier einige Gerichtsverfahren in letzter Zeit begleitet.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: InfluencerTwitchYouTube

Weitere spannende Blogposts

Plagiatsvorwurf ist nur Meinungsäußerung

Plagiatsvorwurf ist nur Meinungsäußerung
11. März 2019

Im Grundsatz gilt, dass derjenige, der eine Behauptung aufstellt, diese beweisen muss. Gelingt dies nicht, kann beispielsweise eine Wettbewerber ein...

Mehr lesenDetails

Agenturen: Achtung, Ideen nicht geschützt!

Agenturen: Achtung, Ideen nicht geschützt!
31. Mai 2019

Aus gegebenen Anlass möchte ich heute auf ein Problem hinweisen, welches immer wieder Agenturen, aber auch anderen Dienstleisters auf die...

Mehr lesenDetails

Bundesgerichtshof zur Influencer-Werbung

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
9. September 2021

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob Influencerinnen mit ihren Instagram-Beiträgen gegen...

Mehr lesenDetails

Ein paar Neuigkeiten zu ITMediaLaw.com

Ein paar Neuigkeiten zu ITMediaLaw.com
13. November 2019

Da ich stets versuche ITMediaLaw zu optimieren und meinen typischen Mandanten, wie Esport Teams, Streamer, Influencer, Marketingagenturen oder Spieleentwicklern eine...

Mehr lesenDetails

Streamer/YouTuber/Influencer und die Impressumspflicht

Keine Telefonnummer mehr im Impressum notwendig!
23. August 2019

Letzten Endes gibt es keine Frage, dass man als Streamer, YouTuber oder sonstiger Influencer der Impressumspflicht nachkommen muss. In paar...

Mehr lesenDetails

LG Köln bestätigt bisherige Influencer-Rechtsprechung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
17. Oktober 2019

Das Landgericht Köln hat sich in einem aktuellen Urteil der bisher sehr kritischen Influencer-Rechtsprechung angeschlossen und erneut dem VSW mit...

Mehr lesenDetails

Twitch-Streams und Let’s Plays: Achtung!

Ein Mann hält ein Telefon hoch, auf dem ein YouTube-Video zu sehen ist.
2. Januar 2019

Passend zu diesem Artikel von heute möchte ich kurz betonen, dass das Zitierrecht auch nicht für Computerspiele und Let's Plays...

Mehr lesenDetails

Rechtsfragen-Bot auf ChatGPT-4 aktualisiert: Eine neue Ära der Rechtsberatung beginnt

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
8. Mai 2023

Aktualisierung auf ChatGPT-4 und erweiterte Programmierung Als Rechtsanwalt Marian Härtel freue ich mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass ich den...

Mehr lesenDetails

#BettercallMarian vs. Better Call Saul: Wann wird ein Hashtag zur Markenverletzung?

#BettercallMarian vs. Better Call Saul: Wann wird ein Hashtag zur Markenverletzung?
1. Dezember 2023

In meinem neuesten LinkedIn-Beitrag, den Sie hier finden, habe ich das zweite Video meiner Serie mit 1Pitch zu Influencern und...

Mehr lesenDetails
Legal Wiki statt blindem RAG
Sonstiges

Legal Wiki statt blindem RAG

8. April 2026

Die aktuelle Diskussion rund um Legal AI, Akten-Wikis und wissensbasierte Systeme zeigt sehr deutlich: Es geht längst nicht mehr nur...

Mehr lesenDetails
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026

Produkte

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode meines IT-Medialaw Podcasts teile ich, Marian Härtel, meine persönliche Reise als leidenschaftlicher IT-Rechtsanwalt. Ich erzähle von...

Mehr lesenDetails
Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung