Inzwischen findet man auch bei mir auf dem Blog so einige Ausführungen rund um Rechtsprechung betreffend Influencer. Einfach die Seite runter scrollen zu den “Weiteren Posts”Eines der Probleme dabei ist die Kennzeichnung potenzieller Werbung. Ein aktueller Rechtsstreit dazu wurde in Berlin ausgefochten zwischen dem Verband Sozialer Wettbewerb und der Influencerin Vreni Frost.
Gerne des Problems war eine einstweilige Verfügung des VSW durch das Landgericht Berlin, die Vreni Frost dazu zwang auch solche Posts auf Instagram, als Werbung zu kennzeichnen, in denen Tags und Verlinkungen zu Unternehmen und Örtlichkeiten vorkamen, für die Vreni Frost aber nicht bezahlt wurde. Das Argument des Landgerichts Berlin gründete sich auf den Umstand, dass auch Posts, für die man nicht unmittelbar bezahlt werden würde, der gewerblichen Tätigkeit dienen würde, weil diese unter Umständen neue Werbetreibende anlocken würden, in Angeboten verwendet werden könnten oder es sonstige Gegenleistungen geben würde. Die juristische Diskussion kritisierte vielmals das Urteil, weil der Unterschied zu andere Medien schwer zu begründen ist, so z.B. wenn im Spiegel ein Buch rezensiert oder wenn ein Computerspielemagazin einen Testbericht veröffentlicht.
Das Kammergericht in Berlin hat heute nun über die Berufung entschieden und die einstweilige Verfügung bzgl. einen der streitgegenständlichen Posts verworfen. Näheres ist leider noch nicht bekannt. Auch wenn Vreni Frost die heutige mündliche Verhandlung groß feiert, so sollte die schriftliche Entscheidung abgewartet werden. Denn ein vollständiger Sieg sieht anders aus und der Post gibt keine großartig juristisch verwertbaren Informationen. Erst mit einer Äußerung des Kammergerichts oder eventuell des Vreni Frost vertretenen Rechtsanwalts, kann ich juristisch mehr dazu sagen.
Influencer und Streamer sollten an gebotener Vorsicht oder Rücksprache mit einem Experten daher zunächst nichts ändern. Das gilt insbesondere, da der VSW auch noch ein Hauptsacheverfahren anstreben kann, welches möglicherweise final auch bis zum Bundesgerichtshof entschieden werden könnte. Das einstweilige Verfügungsverfahren ist jedoch in dieser Instanz zu Ende.