• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Kerngleiche Verstöße im Online-Marketing: Ein wichtiges Urteil für Agenturen

17. September 2024
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
uwbkhh2bkvk64dzvpvj3

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im IT- und Medienrecht möchte ich heute ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vorstellen, das für die Marketingbranche von großer Bedeutung ist. Es geht um die Frage der kerngleichen Verstöße bei Unterlassungserklärungen – ein Thema, das im Online-Marketing immer wieder für Unsicherheit sorgt.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der Fall vor dem Landgericht Frankfurt
2. Die neue Werbung und das Ordnungsmittelverfahren
3. Die Entscheidung des OLG Frankfurt
4. Bedeutung für Marketingagenturen
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Das Urteil des OLG Frankfurt betrifft kerngleiche Verstöße bei Unterlassungserklärungen im Online-Marketing.
  • Die Werbeaussagen zur Werbung für Hörgeräte waren unter anderem irreführend und für Verbraucher problematisch.
  • Neue Formulierung der Werbung war informativ, nicht aktiv, sodass kein Verstoß vorlag.
  • Das OLG stellte fest, dass die neue Werbung sich im Wortlaut und Inhalt von den ursprünglichen Aussagen unterscheidet.
  • Marketingagenturen haben nach einem Verbot Spielraum für kreative, rechtlich unbedenkliche Werbestrategien.
  • Die Entscheidung zeigt, dass Nuancen bei kerngleichen Verstößen von Bedeutung sind und eine individuelle Prüfung erfordern.
  • Rechtliche Beratung ist entscheidend, um teure Fehler im Marketing zu vermeiden.

Der Fall vor dem Landgericht Frankfurt

Im Ausgangsverfahren ging es um Werbung für Hörgeräte. Das Landgericht Frankfurt hatte die beklagte Firma rechtskräftig verurteilt, es zu unterlassen, mit bestimmten Formulierungen zu werben. Konkret waren folgende Aussagen untersagt worden:

1. „Jetzt Krankenkassenanteil sichern!“
2. „Fragen Sie hier direkt ihren Krankenkassenanteil an!“
3. „Sichern Sie sich hier schnell Ihren Krankenkassenanteil für bestes Hören“

Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass diese Werbeaussagen nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG irreführend seien. Sie seien geeignet, beim angesprochenen Verkehr die Fehlvorstellung hervorzurufen, beim Kauf eines Hörsystems könne auch bei einer vollständigen Online-Abwicklung eine Krankenkassenabrechnung erfolgen.

Die neue Werbung und das Ordnungsmittelverfahren

In der Folge verwendete die Firma eine abgewandelte Formulierung in ihrer Werbung. Sie warb nun mit „Bis zu 1.690 Euro Zuschuss bekommen“ und erläuterte, dass Krankenkassen bei der Anschaffung und dem Service von Hörgeräten bis zu diesem Betrag übernehmen „können“.

Das Landgericht Frankfurt wies den Antrag auf Verhängung eines Ordnungsgeldes mit Beschluss vom 27.03.2024 zurück. Es sah in der neuen Formulierung keinen kerngleichen Verstoß. Die Richter begründeten dies damit, dass die ursprüngliche Aussage eine aktive Handlungsaufforderung enthielt, während die neue Formulierung lediglich informierenden Charakter hatte.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt

Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Es führte aus, dass die neue Werbung nicht mehr in den Kernbereich des Unterlassungstitels falle. Das OLG betonte, dass für die Beurteilung eines kerngleichen Verstoßes entscheidend sei, ob die neue Formulierung bereits – zumindest gedanklich – Gegenstand des ursprünglichen Erkenntnisverfahrens war.

Das Gericht stellte fest, dass sich die neue Werbung sowohl im Wortlaut als auch inhaltlich von den ursprünglich verbotenen Aussagen unterscheide. Daher könne nicht davon ausgegangen werden, dass diese bereits im ursprünglichen Verfahren berücksichtigt worden seien.

Bedeutung für Marketingagenturen

Diese Entscheidung ist für Marketingagenturen von großer Relevanz. Sie zeigt, dass bei der Beurteilung von kerngleichen Verstößen durchaus Nuancen eine Rolle spielen können. Nicht jede ähnliche Formulierung wird automatisch als Verstoß gewertet.

Für Marketingagenturen bedeutet dies, dass sie nach einer Unterlassungserklärung oder einem gerichtlichen Verbot zwar vorsichtig sein müssen, aber dennoch Spielraum für kreative Lösungen haben. Es ist entscheidend, dass Agenturen die Kernaussage des ursprünglichen Verbots genau analysieren und verstehen.

Bei der Entwicklung neuer Werbestrategien sollten sie darauf achten, den problematischen Kern der ursprünglichen Aussage zu vermeiden, während sie gleichzeitig die gewünschte Botschaft auf eine neue, rechtlich unbedenkliche Weise vermitteln.

Fazit

Das Urteil des OLG Frankfurt zeigt, dass im Bereich der kerngleichen Verstöße durchaus Spielraum für Interpretation besteht. Für Marketingagenturen bedeutet dies einerseits die Chance, auch nach Unterlassungserklärungen noch effektive Werbung zu gestalten. Andererseits unterstreicht es die Notwendigkeit, sehr genau und mit juristischem Sachverstand an solche Fragen heranzugehen.

Eine sorgfältige Abwägung und im Zweifel rechtliche Beratung können hier vor teuren Fehlern schützen. Letztendlich bleibt die Beurteilung, ob ein kerngleicher Verstoß vorliegt, eine Frage des Einzelfalls, die stets einer genauen Prüfung bedarf.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AgenturenBeratungEntwicklungFrankfurtMarketingMedienrechtolgOLG FrankfurtRechtsanwaltserviceUnterlassungserklärungUrteilUWGWerbung

Weitere spannende Blogposts

OVG Lüneburg zu Datenminimierung in Onlineshops

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
4. März 2024

Einblick in den Fall Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit seinem Urteil (Beschluss 14 LA 1/24) eine richtungsweisende Entscheidung im Bereich...

Mehr lesenDetails

Verstoßen Free2Play-Spiele gegen die Preisangabenverordnung?

Verstoßen Verbraucher Free2Play-Spiele gegen die Preisangabenverordnung?
23. Oktober 2018

Wie im Vorgänger-Artikel erwähnt, kommt bei vielen Spielen, die Free2Play als Vertriebsmodell nutzen, unter Umständen auch ein Verstoß gegen §...

Mehr lesenDetails

1 Euro Sofortkauf für Auto bei Ebay = kein wirksamer Kaufvertrag

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
14. Juli 2020

Bietet ein Interessent bei einem eBay-Angebot mit dem Hinweis: „Preis 1 €“ tatsächlich 1 € führt dies nicht zu einem...

Mehr lesenDetails

Österreichisches Gerichtsurteil gegen „Counter-Strike“-Lootboxen: Ein Präzedenzfall für Deutschland?

Österreichisches Gerichtsurteil gegen „Counter-Strike“-Lootboxen: Ein Präzedenzfall für Deutschland?
18. Dezember 2023

Österreichisches Gerichtsurteil gegen "Counter-Strike"-Lootboxen: Ein Präzedenzfall für Deutschland? Ein kürzlich in Österreich gefälltes Gerichtsurteil hat in der Videospielbranche für Aufsehen...

Mehr lesenDetails

IT-Vertragsrecht: Worauf Startups bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern achten sollten

IT-Vertragsrecht: Worauf Startups bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern achten sollten
8. Oktober 2024

Für viele Startups ist die Zusammenarbeit mit externen IT-Dienstleistern unerlässlich, sei es für die Entwicklung von Software, die Implementierung von...

Mehr lesenDetails

OLG Köln gibt umfangreichen Auskunftsanspruch nach DSGVO statt

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
1. August 2019

Das OLG Köln hat in einem Urteil vom 26.07.2019 den Auskunftsanspruch aus der Datenschutzgrundverordnung sehr weit ausgelegt. Auch wenn das...

Mehr lesenDetails

Kundenbewertungen durch Gewinnspiel? Abmahnung!

Kundenbewertungen durch Gewinnspiel? Abmahnung!
19. Juni 2019

Gewinnspiele sind für viele Onlinehändler ein probates Mittel zum Marketing sowohl auf der eigenen Webseite als auch im Social Media...

Mehr lesenDetails

Piratenserver für Onlinegames und Strafrecht?

Piratenserver für Onlinegames und Strafrecht?
26. August 2019

Da das Thema gerade in Deutschland aktuell ist, heute einmal ein kurze Ausführung zur strafrechtlichen Verantwortung beim Betrieb von Piratenservern....

Mehr lesenDetails

Cheating im Esport: Darf ich Mitarbeiter überwachen?

Cheating im Esport: Darf ich Mitarbeiter überwachen?
6. Dezember 2019

Aus zahlreichen Gründen ist das Thema Cheaten im Esport gerade sehr heiß und kontrovers diskutiert. Aber darf ich eigentlich meine...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation
Sonstiges

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025

Softwareentwicklung verändert sich radikal. Was über Jahrzehnte das präzise Schreiben von Code war, wird zunehmend durch Kommunikation ersetzt. „Vibecoding“ beschreibt...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025

Produkte

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

In dieser Episode werfen Anna und Max einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen rund um den Einsatz von Open-Source-Software in...

Mehr lesenDetails
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung