- Landgericht Berlin entschied am 28.06.2022, dass Werbung in Newslettern klar gekennzeichnet sein muss.
- Das Trennungsgebot verlangt einen deutlich sichtbaren Hinweis auf den kommerziellen Charakter der Werbebeiträge.
- Redaktionelle und werbliche Beiträge sollten visuell deutlich voneinander abgegrenzt werden.
- Das Urteil folgt dem bereits bestehenden Verständnis bei Influencern und Druckschriften.
- Die Entscheidung basiert auf klar formulierten Gesetzen und einschlägiger Rechtsprechung.
- Newsletterdesign muss klare Hinweise für Verbraucher bieten, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Das Urteil zeigt, dass rechtliche Standards auch für digitale Medien gelten.
Falsche Registrierung von Batterien ist abmahnbar
Gerne werden über Onlineshops natürlich auch Produkte verkauft, die Batterien beinhalten. Diese Produkte müssen beim Gemeinsamen Rücknahmesystem gemeldet werden. Hierbei...
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