- Landgericht Berlin entschied am 28.06.2022, dass Werbung in Newslettern klar gekennzeichnet sein muss.
- Das Trennungsgebot verlangt einen deutlich sichtbaren Hinweis auf den kommerziellen Charakter der Werbebeiträge.
- Redaktionelle und werbliche Beiträge sollten visuell deutlich voneinander abgegrenzt werden.
- Das Urteil folgt dem bereits bestehenden Verständnis bei Influencern und Druckschriften.
- Die Entscheidung basiert auf klar formulierten Gesetzen und einschlägiger Rechtsprechung.
- Newsletterdesign muss klare Hinweise für Verbraucher bieten, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Das Urteil zeigt, dass rechtliche Standards auch für digitale Medien gelten.
Datenschutz-Urteil: Wichtige Information für Handwerker und Dienstleister zu Kontaktformularen
Kern des Urteils Das Landgericht Köln hat in einem bemerkenswerten Urteil, mit dem Aktenzeichen 17 O 125/23, wichtige Klarstellungen zu...
Mehr lesenDetails