Was sind NFT? Eine kleine Übersicht
Was genau NFT (oder Digital Assets) sind, darüber streiten Juristen noch sehr. Und es scheint manchmal, als wenn nicht nur...
Mehr lesenDetailsMarian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.
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Mehr lesenDetailsWie gestern angekündigt, habe ich nun die erste Phase der sogenannten Content-Awareness für den Bot implementiert. Der Bot ist jetzt...
Mehr lesenDetailsVon der Limited zur UG Nachdem ich gestern einen kurzen Ausflug zur Limited (Ltd.) gemacht habe, möchte ich heute auf...
Mehr lesenDetailsNun habe ich ja schon vielfach über das Thema Influencer, Trennungsgebot bzw. Werbekennzeichnungen im Blog geschrieben und damit auch viele...
Mehr lesenDetailsAuch wenn es inzwischen zahlreiche Dienste gibt, die Bewertungen von Diensten ermöglichen, so gehört Google immer noch einer der wichtigsten...
Mehr lesenDetailsDie 4. Handelskammer des Landgerichts München I hat heute die Klage des Verbands Sozialer Medien e.V. gegen Cathy Hummels abgewiesen....
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Mehr lesenDetailsDas Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Internetdomain im Grundsatz vom zuständigen Finanzamt pfändbar ist. Die DENIC hatte gegen die...
Mehr lesenDetailsInzwischen ist der Influencer-Markt steuerlich kein Sonderfall mehr, sondern ein klar erkennbares Geschäftsmodell. Das zeigt sich besonders deutlich am Beispiel...
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