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LG Berlin zu Trennung von Werbung und Inhalten in Newslettern

5. November 2022
in Recht im Internet
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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news g9d59ba7c9 1920

Es überrascht immer wieder, auf Urteile zu stoßen, die, basierend auf eigentlichen klar formulierten Gesetzen und einschlägiger Rechtsprechung, durch die Parteien provoziert werden.

Wichtigste Punkte
  • Landgericht Berlin entschied am 28.06.2022, dass Werbung in Newslettern klar gekennzeichnet sein muss.
  • Das Trennungsgebot verlangt einen deutlich sichtbaren Hinweis auf den kommerziellen Charakter der Werbebeiträge.
  • Redaktionelle und werbliche Beiträge sollten visuell deutlich voneinander abgegrenzt werden.
  • Das Urteil folgt dem bereits bestehenden Verständnis bei Influencern und Druckschriften.
  • Die Entscheidung basiert auf klar formulierten Gesetzen und einschlägiger Rechtsprechung.
  • Newsletterdesign muss klare Hinweise für Verbraucher bieten, um Verwechslungen zu vermeiden.
  • Das Urteil zeigt, dass rechtliche Standards auch für digitale Medien gelten.

So hat das Landgericht Berlin (WRP 2022, 1437-1440 (Urteil vom 28.06.2022, 102 O 61/22)) vor kurzem entschieden.

Werden in dem Newsletter einer Computerzeitschrift redaktionelle und werbliche Beiträge mit nahezu identisch gestalteten „Teasern“ angekündigt (jeweils mit einer Überschrift, einem Bild, einem kurzen Text und einem farblich hervorgehobenen Button mit der Aufschrift „Weiterlesen“) erfordert das Trennungsgebot einen deutlich ins Auge fallenden Hinweis auf den kommerziellen Charakter der Werbebeiträge. …

Was bei Influencern lange vermutet wurde (siehe die zahlreichen Blogbeiträge hier auf der Seite) und auch ansonsten in Druckschriften kaum bestritten wird, ergibt sich qua Sinnzusammenhang eigentlich auch für Newsletter. Aber das Landgericht Berlin bestätigte trotzdem diese nicht allzu überraschende Rechtsauffassung.
Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BlogButtonComputerGesetzeInfluencerLandgericht BerlinRechtsprechungUrteile

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