Das Landgericht Nürnberg hat mit einer einstweiligen Verfügung die Sperrung eines Twitter Accounts untersagt, der wegen dem Tweet “Aktueller Anlass: Dringende Wahlempfehlung für alle AfD-Wähler. Unbedingt den Stimmzettel unterschreiben. ;-)“ gesperrt wurde.
Da die Unterschrift unter den Wahlzettel diesen ungültig machen würde (in Deutschland existiert eine geheime Wahl) sah Twitter in dem Tweet eine unerlaubte Wahlmanipulation und sperrte den Account vollständig. Auf eine Abmahnung wurde bislang nicht reagiert.
Das Gericht stellt dabei in seinem Beschluss klar, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit höher wiegen würde, als das Recht von Twitter auf Durchsetzung der eigenen AGB. Dies würde insbesondere bei Satire (verbunden mit einem Smilie) wie vorliegend gelten. Ob die Richtlinien zu Vermeidung von Wahlmanipulation somit überhaupt wirksam in den Vertrag zwischen Twitter und dem Nutzer eingebunden wurden, konnte daher dahingestellt bleiben.
Inzwischen gibt es zur Sperrung von Social Media Account einige Urteile und Beschlüsse. Siehe beispielsweise das Landgericht Berlin, oder das OLG Köln.