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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

LG Nürnberg verbietet Twittter-Sperrung wegen AFD Tweet

19. Juni 2019
in Sonstiges
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Landgericht Nürnberg untersagt die Sperrung eines Twitter-Accounts wegen eines umstrittenen Tweets.
  • Tweet enthielt eine Wahlempfehlung für AfD-Wähler zur Unterschrift des Stimmzettels.
  • Twitter sah darin eine unerlaubte Wahlmanipulation, da in Deutschland geheime Wahlen existieren.
  • Das Gericht betont, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit über den AGB von Twitter steht.
  • Besonderes Augenmerk auf Satire und den Einsatz eines Smilies im streitigen Tweet.
  • Unklar bleibt, ob Richtlinien zur Wahlmanipulation wirksam in den Vertrag integriert sind.
  • Es gibt mehrere Urteile zur Sperrung von Social Media-Accounts, u.a. vom Landgericht Berlin und OLG Köln.

Das Landgericht Nürnberg hat mit einer einstweiligen Verfügung die Sperrung eines Twitter Accounts untersagt, der wegen dem Tweet „Aktueller Anlass: Dringende Wahlempfehlung für alle AfD-Wähler. Unbedingt den Stimmzettel unterschreiben. ;-)“ gesperrt wurde.

Da die Unterschrift unter den Wahlzettel diesen ungültig machen würde (in Deutschland existiert eine geheime Wahl) sah Twitter in dem Tweet eine unerlaubte Wahlmanipulation und sperrte den Account vollständig. Auf eine Abmahnung wurde bislang nicht reagiert.

Das Gericht stellt dabei in seinem Beschluss klar, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit höher wiegen würde, als das Recht von Twitter auf Durchsetzung der eigenen AGB. Dies würde insbesondere bei Satire (verbunden mit einem Smilie) wie vorliegend gelten. Ob die Richtlinien zu Vermeidung von Wahlmanipulation somit überhaupt wirksam in den Vertrag zwischen Twitter und dem Nutzer eingebunden wurden, konnte daher dahingestellt bleiben.

Inzwischen gibt es zur Sperrung von Social Media Account einige Urteile und Beschlüsse. Siehe beispielsweise das Landgericht Berlin, oder das OLG Köln.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungAGBLandgericht BerlinMeinungsfreiheitTwitterUrteile

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