Aktuell ist das Thema Metaverse in aller Munde. Viele Unternehmen entwickeln Metaverse-Szenarien bzw. entsprechende Produkte und die Presse überschlägt sich mit dem Buzzword-Metaverse.
Auch ich betreue dazu Mandanten und beschäftige mich mit dem Thema. Auch wenn man eigentlich der Meinung sein kann, dass jedes Computerspiel faktisch ein Metaverse ist bzw. war. Was denn sonst?
Das Thema kommt aber langsam bei Gerichten und in der juristischen Literatur an. Dass das Markenrecht aber auch im Metaverse, oder wie Gerichte es teilweise nennen, in “virtuellen Räumen” gilt, hat nun das Landgericht Düssel in einer einstweiligen Verfügung in einer Markensache entschieden.
Das dürfte eine, wenn nicht die erste Gerichtsentscheidung sein, die über das Thema “virtuelle Räume”, jedenfalls im Umfeld Metaverse, entscheidet und ein derartiges “Wording” verwendet.
Man darf gespannt sein, wie es weiter geht, weil das Thema NFT (beispielsweise von Markenkleidung etc.) in virtuellen Welten/Metaverse Szenarien, ist gerade ein großes unternehmerisches Thema, aber zugleich auch ein Thema, bei dem viele Unternehmen die vielfältigen juristischen Fragestellungen, inklusive die Themen Aufsichtsrecht und BaFin, unterschätzen.