• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Reaction-Videos auf YouTube/Twitch zulässig?

9. Februar 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
youtube 3503481 960 720
Wichtigste Punkte
  • Reaction-Videos sind populäre YouTube-Inhalte, bei denen andere Videos kommentiert werden, oft ohne Erlaubnis des ursprünglichen Erstellers.
  • Rechtliche Fragen, insbesondere Urheberrechte, können durch die Nutzung von fremden Inhalten in Reaction-Videos ergeben.
  • Es gibt bisher kein deutsches Urteil zu Urheberrechten bei Reaction-Videos, was rechtliche Unsicherheiten schafft.
  • Die Framing-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs könnte für Reaction-Videos relevant sein und Ansprüche gegen Ersteller ausschließen.
  • Persönlichkeitsrechte und Markenrechte können ebenfalls durch die Verwendung von Originalvideos in Reaction-Videos tangiert werden.
  • Die Rechtsprechung über das sich zu eigen machen könnte Antworten auf neue Fragen bezüglich Reaction-Videos bieten.
  • Es wird empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen, um das Risiko von Ansprüchen bei Reaction-Videos zu minimieren.

Wer meinen Blog regelmäßig verfolgt, der hat bestimmt mitbekommen, dass ich auch gerne immer echte Verfahren oder Rechtsfragen aus meinem Alltag als Rechtsanwalt in meine Blogposts verarbeite.  Aktuell beschäftigt mich die Zulässig von Reaction-Videos auf YouTube.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was sind Reaction Videos?
2. Urheberrechte
3. Persönlichkeitsrechte
4. Sich zu eigen machen?
4.1. Author: Marian Härtel

Was sind Reaction Videos?

Erfahrene YouTube-Nutzer wissen genau, was Reaction Videos sind, denn es ist ein großer Trend bei einigen großen YouTubern. Dabei werden Videos von anderen YouTubern im Hintergrund gezeigt, die dann von dem anderen YouTuber kommentiert werden. Oft werden diese Reactions dann wiederum von anderen kommentiert oder bestimmte Aktionen in der Szene aufgenommen.

Es liegt in der Natur dieser Art von Videos bzw. Streams, dass ein „fremdes“ Video und damit fremdproduzierter Inhalt im eigenen Video verwendet wird – in der Regel ohne den ursprünglichen Ersteller um Erlaubnis zu fragen.

Daraus können sich vielfältige rechtliche Fragen ergeben.

Urheberrechte

Die erste Frage, die sich stellen könnte, ist, ob durch das Reaction Video möglicherweise Urheberrechte Dritter verletzt werden. Und das ist in der Tat möglich. Zwar gibt es meines Wissens in der Bundesrepublik Deutschland noch kein Urteil zum Thema „Urheberrechte bei Reaction-Videos“, aber das kann/könnte durchaus noch kommen. Betroffen könnten all diejenigen sein, deren Urheber- oder Verwertungsrechte bereits im Originalvideo verletzt werden. Diese Rechte würden zwangsläufig auch in dem als Reaction-Video produzierten Video verletzt. Ob sich daraus ein zusätzlicher Anspruch gegen den Urheber des Reaction-Videos ergibt, ist fraglich. Dagegen könnte allerdings die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten Framing sprechen.

Der Europäische Gerichtshof hat 2014 in einer wichtigen Grundsatzentscheidung entschieden, dass Framing-Links keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Informationsgesellschaft-Richtlinie darstellen, jedenfalls solange sich diese Wiedergabe nicht an ein neues Publikum richtet und keine andere Wiedergabetechnik verwendet wird. Diese Entscheidung betrifft natürlich die Einbindung von YouTube z.B. über IFrames auf einer Homepage, ebenso wie die Folgeentscheidung des EuGH vom 09.03.2021, Az. C-392/19, die konkretisiert, dass dies der Fall ist, wenn im Originalvideo keine Einschränkung der Framing-Funktion erfolgt. Wenn also ein Video den eigenen Bildschirm aufnimmt und darin ein – auf YouTube frei verfügbares – Video abgespielt wird, ist die Situation zwar nicht identisch, aber durchaus vergleichbar. Weder der Ersteller des Originalvideos noch Dritte könnten dann Ansprüche gegen den Ersteller des Reaktionsvideos geltend machen. Ob sich die Gerichte dieser Auffassung anschließen oder ob sich Gründe finden, dies anders zu sehen, etwa weil dem Hersteller des Originalvideos Werbeeinnahmen entgehen, bleibt abzuwarten.

Unter anderem wird es hier aber auch auf die konkrete Ausgestaltung des Reaction-Videos ankommen, da diese z.B. auch als Zitat zu werten und damit nach § 51 UrhG zulässig sein könnte.

Persönlichkeitsrechte

Ein weiteres Problem könnte sich ergeben, wenn das Originalvideo andere Rechte verletzt, z.B. Marken- oder Persönlichkeitsrechte. Diese werden nämlich in dem Reaction-Video wiederholt und der Ersteller des Reaction-Videos merkt unter Umständen gar nicht, wenn das Originalvideo offline genommen wird (durch den Ersteller des Originalvideos oder durch YouTube selbst). Hier stellt sich dann die Frage, ob ein eigener Anspruch des Verletzten gegen den Ersteller des Reaction-Videos besteht (einschließlich z.B. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen) oder ob auch hier die Framing-Entscheidung einschlägig ist und nur die Grundsätze der Störerhaftung zur Anwendung kommen können, also z.B. ein Video entfernt werden muss, wenn man vom Verletzten auf die mögliche Rechtsverletzung hingewiesen wurde und erst danach eigene Unterlassungsansprüche bestehen. Sie ahnen es aber schon: Auch hierzu ist mir keine Rechtsprechung bekannt, so dass ich selbst eine gewisse Tendenz habe und meine Mandanten entsprechend berate, diese Meinung aber noch nicht mit Urteilen untermauern kann.

Sich zu eigen machen?

Spannend ist auch die Frage, ob die Rechtsprechung zum „sich zu eigen machen“ für einige der Fragen, die sich im Zusammenhang mit Reaction-Videos stellen, relevant ist. Diese Rechtsprechung wurde unter anderem durch das Chefkoch.de-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. November 2009 weiterentwickelt. Im konkreten Fall ging es um zwei Rezeptsammlungen. Nach Ansicht des BGH hatten die Betreiber der Seite damals nicht ausreichend geprüft, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform veröffentlichten Fotos zustehen. Entscheidend war nach Ansicht des BGH, dass die Seitenbetreiber die Rezepte und Fotos als „eigene Inhalte“ präsentiert hatten. Diese Rechtsprechung ist inzwischen vielfach erweitert und angepasst worden, so dass es hier das eine oder andere „Learning“ geben könnte.

Wie immer würde ich bei neuen Trends in der Medienbranche aber unbedingt raten, einen erfahrenen Rechtsanwalt im Medienrecht um Hilfe zu bitten. Oft kann man nämlich Ratschläge geben, die bei rechtlichen Unsicherheiten ermöglichen, das Risiko einer rechtlichen Inanspruchnahme zu verringern. Aktuell ist das Risiko durchaus gegeben, für ein Reaction-Video in Anspruch genommen zu werden, wogegen man sich dann nach einer Abmahnung oder in einem Gerichtsverfahren verteidigen müsste. Ich würde daher davon abraten, diese Art Videos, zumindest bei Inhalten, die kritisch und heiß diskutiert sind, zu nutzen. Auch wenn ich glaube, dass Ansprüche nur schwer durchsetzbar sind, vor allem auch wenn man im Bereich der freien Meinungsäußerung und des Zitatrechts ist, so kann es durch den oft hohen Streitwerte, schnell 10.000 Euro oder mehr kosten, sich gegen Anspruchsteller zu wehren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBGHBlogBundesgerichtshofHaftungInformationRechtsfrageRechtsfragenRechtsprechungSchadensersatzSicherheitStörerhaftungTwitchUrheberrechtUrteileYouTubeYouTuber

Weitere spannende Blogposts

Killerspiele und Verfassungsrecht *Update

Killerspiele und Verfassungsrecht *Update
14. Oktober 2019

Da ich darauf angesprochen wurde. Sowohl die politische als auch die juristische Situation ist eine vollständig andere, als diese es...

Mehr lesenDetails

Vorbereitungen auf den Brexit?

Vorbereitungen auf den Brexit?
10. Oktober 2019

Auch wenn man es nie genau wissen kann, aber so langsam schaut es aus, als ob das Vereinigte Königreich die...

Mehr lesenDetails

OLG Naumburg zum IP Blocking bei Unterlassungsurteilen

ITMediaLaw: Http3 auf Litespeed Server
27. Juli 2020

Anders als noch vor einigen Jahren das Hanseatische Oberlandesgericht in einem von mir vertretenen Fall, entschied das OLG Naumburg vor...

Mehr lesenDetails

Check24 darf HUK Coburg nicht mehr ohne Preise auflisten

Check24 darf HUK Coburg nicht mehr ohne Preise auflisten
17. Juni 2019

Auf dem Vergleichsportal Check24 werden die Tarife der Versicherung HUK sowie der Allianz seit Jahren mit dem Hinweis gelistet, dass...

Mehr lesenDetails

Teil 1 zum Vereinsrecht: Wie gründet man einen Verein?

Artikelreihe: Rechtsprobleme rund um Esport als Verein
29. November 2018

Wie angekündigt folgt heute ein erster Teil einer Artikelserie zu Frage, wie ein Verein gegründet werden kann und wie dieser...

Mehr lesenDetails

Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Preisangaben Verordnung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
11. März 2019

Passend zu diesem Artikel seien auch noch ein paar Information zu Kleinunternehmern nach § 19 I UStG verloren, die Waren...

Mehr lesenDetails

Kick: Das neue Streamingportal und die juristischen Herausforderungen für Streamer

Kick: Das neue Streamingportal und die juristischen Herausforderungen für Streamer
29. Juni 2023

Einleitung In einer Zeit, in der Online-Streaming immer mehr an Beliebtheit gewinnt und zu einem festen Bestandteil des täglichen Lebens...

Mehr lesenDetails

Rechtsfragen-Bot auf ChatGPT-4 aktualisiert: Eine neue Ära der Rechtsberatung beginnt

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
8. Mai 2023

Aktualisierung auf ChatGPT-4 und erweiterte Programmierung Als Rechtsanwalt Marian Härtel freue ich mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass ich den...

Mehr lesenDetails

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss man bei einem Homeoffice beachten?

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss man bei einem Homeoffice beachten?
11. Januar 2023

Einleitung: Was ist Homeoffice und welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden? Im Zuge der COVID-19-Pandemie wird das Homeoffice für immer...

Mehr lesenDetails
EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht
Gesellschaftsrecht

EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht

22. Juli 2025

Bürokratie-Frust: Ein Praxisbeispiel aus Deutschland Stellen Sie sich vor, Sie schließen eine Series-A-Finanzierungsrunde für Ihr Startup in Deutschland ab –...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH erschüttert Coachingbranche – Was gilt nun?

21. Juli 2025
Growth Hacking und virales Marketing – Juristische Anforderungen

Games-Förderung 2025 – endlich zurück!

20. Juli 2025
Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

14. Juli 2025
Startup ohne Entwickler?

Startup ohne Entwickler?

8. Juli 2025

Produkte

  • Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 119,00 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 327,25 €
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Mehr lesenDetails
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024
eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung