• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Semi-Fungible Tokens (SFTs) im rechtlichen Kontext

19. März 2024
in Blockchain und Web 3 Recht, Recht und Computerspiele
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
nft g1f647d991 1280

Einleitung: Die Abgrenzung von SFTs zu NFTs

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung: Die Abgrenzung von SFTs zu NFTs
2. Rechtliche Aspekte bei SFTs
3. Fazit
3.1. Author: Marian Härtel

Als Rechtsanwalt, der sich auf die Beratung von Mandanten im Blockchain-Sektor spezialisiert hat, stehe ich regelmäßig vor der Herausforderung, innovative und komplexe digitale Vermögenswerte rechtlich zu bewerten und zu strukturieren. Aktuell berate ich eine Mandantin, die plant, semi-fungible Tokens (SFTs) in ihrem Geschäftsmodell zu implementieren. Diese Entscheidung unterstreicht die zunehmende Relevanz von SFTs in der digitalen Wirtschaft und bringt gleichzeitig spezifische rechtliche Überlegungen mit sich.

Wichtigste Punkte
  • SFTs sind eine Schnittstelle zwischen fungiblen und nicht-fungiblen Tokens, entscheidend für ihre rechtliche Bewertung.
  • Der Übergang von Fungibilität zu Nicht-Fungibilität muss klar definiert werden, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Verträge und AGB müssen spezifisch auf die Besonderheiten von SFTs zugeschnitten sein, einschließlich Haftungs- und Nutzerrechten.
  • Urheberrechtliche Aspekte sind wichtig, insbesondere Nutzungsrechte und Lizenzbedingungen bei der Umwandlung von Tokens.
  • Datenschutzbestimmungen sind unerlässlich für Plattformen, die in mehreren Jurisdiktionen agieren und persönliche Daten verarbeiten.
  • SFTs als neues Phänomen bieten rechtliche Herausforderungen, die eine umfassende Beratung erfordern.
  • Rechtsanwälte müssen spezifische rechtliche Lösungen für die Hybridnatur von SFTs entwickeln, um Risiken zu minimieren.

SFTs repräsentieren eine faszinierende Schnittstelle zwischen fungiblen und nicht-fungiblen Tokens. Während fungible Tokens wie Bitcoin oder Ethereum durch ihre gegenseitige Austauschbarkeit gekennzeichnet sind, wobei jede Einheit identisch und gleichwertig mit einer anderen ist, stehen NFTs für Einzigartigkeit und Nicht-Austauschbarkeit. Sie dienen oft als digitale Repräsentanten für Kunstwerke, Sammlerstücke oder andere einzigartige Objekte.

Die Besonderheit von SFTs liegt in ihrer Fähigkeit, zwischen diesen beiden Zuständen zu wechseln. Ursprünglich fungibel, können sie nach einem definierten Ereignis oder Zeitpunkt ihre Fungibilität verlieren und zu nicht-fungiblen Tokens werden. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist ein SFT, der als Ticket für ein Event dient: Bis zum Event ist der Token fungibel und austauschbar, nach dem Event wandelt er sich in ein einzigartiges, nicht-fungibles Erinnerungsstück.

Für meine Mandantin, die SFTs in ihrem Geschäft einsetzen möchte, ergeben sich daraus spezielle rechtliche Fragestellungen. Diese betreffen unter anderem die Vertragsgestaltung, die Definition des Übergangs von Fungibilität zu Nicht-Fungibilität und die Klärung urheberrechtlicher Aspekte. Es ist essentiell, diese Punkte präzise zu adressieren, um rechtliche Klarheit zu schaffen und das Potenzial von SFTs voll auszuschöpfen. Als Rechtsanwalt mit Erfahrung in der Blockchain-Branche ist es mein Ziel, meine Mandantin umfassend zu beraten und sicherzustellen, dass ihre Nutzung von SFTs sowohl innovativ als auch rechtlich abgesichert ist.

Rechtliche Aspekte bei SFTs

Semi-fungible Tokens (SFTs) stellen als Mischform zwischen fungiblen und nicht-fungiblen Tokens eine rechtliche Neuerung dar, zu der es bisher wenig Rechtsprechung und juristische Literatur gibt. Als Jurist kann man jedoch versuchen, etablierte rechtliche Aspekte auf diesen neuen Bereich zu übertragen und anzupassen, um rechtliche Sicherheit und Klarheit zu schaffen.

Bei der Gestaltung von Verträgen, die SFTs betreffen, ist es entscheidend, die einzigartigen Eigenschaften dieser Tokens zu berücksichtigen. Es muss klar definiert werden, wie und wann der Übergang von einem fungiblen zu einem nicht-fungiblen Zustand stattfindet. Dies ist insbesondere wichtig, um Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten über den Wert und die Austauschbarkeit des Tokens zu vermeiden. Die Vertragsparteien müssen eindeutig verstehen, unter welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt ein Token seine Fungibilität verliert. Dies erfordert eine präzise Formulierung und eine vorausschauende Vertragsgestaltung, die alle Eventualitäten berücksichtigt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Plattformen, die SFTs handeln oder ausgeben, müssen spezifisch auf die Besonderheiten dieser Tokens zugeschnitten sein. Dies umfasst Regelungen zur Handhabung des Übergangs von Fungibilität zu Nicht-Fungibilität, Haftungsfragen und die Rechte und Pflichten der Nutzer. Es ist wichtig, dass die AGB transparent und verständlich sind, um sicherzustellen, dass die Nutzer die Funktionsweise und die Besonderheiten der SFTs verstehen. Dies beinhaltet auch klare Regelungen zur Haftung bei Fehlfunktionen oder Missbrauch der Tokens sowie zur Verantwortlichkeit bei Verlust oder Diebstahl.

Da SFTs häufig im Zusammenhang mit digitalen Inhalten wie Kunstwerken, Musik oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken stehen, ist es wichtig, die urheberrechtlichen Aspekte in den Verträgen zu berücksichtigen. Dies beinhaltet die Klärung von Nutzungsrechten, Lizenzbedingungen und der Übertragbarkeit dieser Rechte im Kontext der SFTs. Es muss eindeutig geregelt sein, welche Rechte der Erwerber eines SFTs erwirbt, insbesondere wenn der Token seinen Zustand ändert und von einem fungiblen zu einem nicht-fungiblen Token wird. Dies kann komplexe Fragen aufwerfen, insbesondere wenn es um die Weiterveräußerung oder die Veränderung des digitalen Inhalts geht.

Beim Umgang mit SFTs müssen Datenschutzbestimmungen und Compliance-Anforderungen beachtet werden. Dies gilt insbesondere für Plattformen, die in mehreren Jurisdiktionen agieren. Die Einhaltung lokaler Gesetze und Vorschriften, einschließlich der Regelungen zum Datenschutz, ist unerlässlich. Plattformen müssen sicherstellen, dass sie die Datenschutzrechte ihrer Nutzer respektieren und schützen, insbesondere im Hinblick auf die Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten. Dies kann eine Herausforderung darstellen, da die Blockchain-Technologie, auf der SFTs basieren, oft dezentralisiert und transparent ist, was zu Spannungen mit Datenschutzanforderungen führen kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass SFTs als neues Phänomen im Bereich der digitalen Vermögenswerte eine Reihe von rechtlichen Herausforderungen mit sich bringen. Diese reichen von der Vertragsgestaltung über urheberrechtliche Fragen bis hin zu Datenschutz und Compliance. Als Rechtsanwalt in diesem Bereich ist es mein Ziel, meine Mandanten umfassend zu beraten und sicherzustellen, dass ihre Nutzung von SFTs rechtlich abgesichert ist. Dies erfordert eine sorgfältige Analyse der bestehenden Rechtslage und die Anpassung etablierter rechtlicher Konzepte an die Besonderheiten von SFTs.

Fazit

Semi-fungible Tokens (SFTs) eröffnen ein neues Spektrum an Möglichkeiten im Bereich des digitalen Asset-Managements. Ihre einzigartige Natur, die eine Mischung aus fungiblen und nicht-fungiblen Eigenschaften darstellt, erfordert jedoch eine sorgfältige und spezialisierte rechtliche Betrachtung. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Vertragsgestaltung, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), des Urheberrechts und des Datenschutzes. Für Rechtsanwälte und Unternehmen, die in diesem innovativen Sektor tätig sind, ist es von entscheidender Bedeutung, sich intensiv mit den spezifischen Herausforderungen und Chancen auseinanderzusetzen, die SFTs mit sich bringen, um effektive und rechtssichere Lösungen zu entwickeln.

Die Mischform von SFTs ist besonders spannend, da sie eine Brücke zwischen zwei bisher getrennten Asset-Kategorien schlägt. Diese Hybridnatur erfordert eine differenzierte Betrachtungsweise, um genau zu bestimmen, welche rechtlichen Regelungen notwendig und welche eventuell überflüssig sind. Es ist wichtig, ein tiefes Verständnis dafür zu entwickeln, wie sich die Eigenschaften der Tokens im Laufe ihrer Lebensdauer verändern und welche rechtlichen Implikationen diese Veränderungen mit sich bringen.

Ein interessanter Aspekt ist die Anwendung von SFTs in Blockchain-basierten Spielen. In diesem Kontext können SFTs oft unproblematisch sein, da viele Aspekte, wie die Darstellung und Funktion der Tokens, während des Kaufprozesses klar und transparent kommuniziert werden können. In solchen Fällen ist die rechtliche Komplexität möglicherweise geringer, da die Nutzer bereits im Vorfeld über die Eigenschaften und den Wert der Tokens informiert werden. Dies trägt dazu bei, Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Dennoch ist es wichtig, auch in solchen scheinbar unkomplizierten Fällen die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu prüfen. Dies umfasst die Einhaltung von Urheberrechten, die Klärung von Nutzungsbedingungen und die Sicherstellung des Datenschutzes. Auch wenn die Darstellung im Spiel klar und korrekt ist, müssen die zugrundeliegenden rechtlichen Aspekte sorgfältig abgewogen und geregelt werden, um sowohl den Entwicklern als auch den Nutzern Sicherheit zu bieten.

Abschließend lässt sich sagen, dass SFTs eine faszinierende Entwicklung im Bereich der digitalen Vermögenswerte darstellen. Sie bieten sowohl Herausforderungen als auch Chancen und erfordern eine angepasste, sorgfältige rechtliche Herangehensweise. Als Rechtsanwalt in diesem Bereich ist es mein Ziel, meine Mandanten umfassend zu beraten und zu unterstützen, um die Potenziale von SFTs voll auszuschöpfen und gleichzeitig rechtliche Risiken zu minimieren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBAnalyseAnpassungBeratungBlockchainComplianceDatenschutzEntwicklungEthereumGesetzeHaftungRechtsanwaltRechtsprechungSicherheitTechnologieTokenVertragsgestaltung

Weitere spannende Blogposts

Match Fixing im Esport: Juristische Konsequenzen?

Match Fixing im Esport: Juristische Konsequenzen?
12. September 2019

Immer wieder kommen im Esport bei einzelnen Teams Vorwürfe zum Thema Match Fixing auf, also das bewusste Verlieren von Spielen,...

Mehr lesenDetails

Blockchain, Games und Esport

hands 460865 1280 1
6. Dezember 2022

In der heutigen digitalen Welt sind Blockchain, Distributed Ledger Technology (DLT), Gaming und Esport zu wichtigen und vielversprechenden Bereichen geworden....

Mehr lesenDetails

Achtung vor betrügerischen E-Mails mit Transparenzregister

Achtung vor betrügerischen E-Mails mit Transparenzregister
22. Januar 2020

Derzeit versenden Betrüger*innen unter dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ E-Mails, in denen Empfänger*innen auf die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister gemäß...

Mehr lesenDetails

Internationalisierung von Startups

Internationalisierung von Startups: Rechtliche Herausforderungen beim Markteintritt im Ausland
8. Oktober 2024

Die Internationalisierung bietet Startups enorme Wachstumschancen, bringt aber auch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Ein erfolgreicher Markteintritt im Ausland erfordert...

Mehr lesenDetails

Streamer mit Pseudonym: Klage gegen Unbekannt?

Streamer mit Pseudonym: Klage gegen Unbekannt?
24. Februar 2023

Aktuell bin ich in ein Gerichtsverfahren involviert, in dem es neben einigen anderen Rechtsfragen im Bereich Streaming, YouTube und Influencer...

Mehr lesenDetails

Geoblocking Verordnung: Achtung Abmahnfalle

Geoblocking Verordnung: Achtung Abmahnfalle
3. Dezember 2018

Komplexes Themam aber relevant für Spieleentwickler und viele mehr Das Thema Geoblocking kann im Details sehr komplex sein und unter...

Mehr lesenDetails

Podcasts erstellen: Worauf es rechtlich zu achten gilt

Ist Rundfunkrecht bei Streamer noch angemessen?
29. August 2024

Podcasts erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und sind zu einem festen Bestandteil der Medienlandschaft geworden. Sie bieten eine tolle Möglichkeit,...

Mehr lesenDetails

Landgericht München lehnt Medienprivileg bei Jameda ab

Landgericht München lehnt Medienprivileg bei Jameda ab
9. Dezember 2019

Die Ärzte-Plattform Jameda ist gerade juristisch sehr unter Beschuss, liefert daher aber für Plattformbetreiber juristisch wertvolle Informationen, was unzulässig ist...

Mehr lesenDetails

Killerspiele und Verfassungsrecht *Update

Killerspiele und Verfassungsrecht *Update
14. Oktober 2019

Da ich darauf angesprochen wurde. Sowohl die politische als auch die juristische Situation ist eine vollständig andere, als diese es...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt
Sonstiges

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025

Ausgangslage und Einordnung Warum eigene Vertragslogik für Agile? Agile Softwareentwicklung arbeitet iterativ, inkrementell und empirisch. Anforderungen werden im Product Backlog...

Mehr lesenDetails
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025

Produkte

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

In dieser Episode des Itmedialaw Podcasts nimmt euch Rechtsanwalt und Unternehmer Marian Härtel mit auf eine Reise durch den rechtlichen...

Mehr lesenDetails
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung