• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Urteil zu World Of Warcraft & Accountsperrung wegen AGB-Verstoß

Urteil zu World Of Warcraft & Accountsperrung wegen AGB-Verstoß

12. August 2019
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Urteil zu World Of Warcraft & Accountsperrung wegen AGB-Verstoß

12. August 2019
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
door 3502764 1280

In einem von mir vertretenen Fall hat das Amtsgericht Neukölln entschieden, dass ein Account im Spiel World of Warcraft nur dann gesperrt bzw. mit Sanktionen (wie die Wegnahme von Gegenständen) bestraft werden kann, wenn ein Verstoß durch den Accountinhaber nachgewiesen werden kann bzw. wenn ein solcher Verstoß dem deutschen AGB-Recht nach durch eine Sperrung bestraft werden könne.

Wichtigste Punkte
  • Amtsgericht Neukölln entschied, dass ein World of Warcraft-Account nur bei nachgewiesenem Verstoß gesperrt werden kann.
  • Blizzard behauptete, ein Dritter habe auf den Account zugegriffen, ohne den Mandanten zu belasten.
  • Das Gericht erkannte, dass Spielregeln nicht die Vertragsbedingungen übersteuern können.
  • Die Klausel zur sofortigen Sperrung des Accounts wurde als unwirksam erachtet.
  • BGB-Vorschriften wurden verletzt, besonders bezüglich der Kündigungsfristen.
  • Das Gericht stellte fest, dass ein einmaliger Verstoß keine Vertragskündigung rechtfertigt.
  • Das Urteil ist vorläufig; Blizzard plant, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

In dem konkreten Fall wurden dem Accountinhaber Erfolge für den PVP-Modus entfernt und zunächst auch den Account auch gesperrt. Als Begründung benannte der Spielehersteller Blizzard, dass eine dritte Person sich für 4 Stunden auf den Account eingeloggt habe und die dazugehörige IP seit Jahren dafür bekannt sei, von Russland aus fremde Accounts zu steuern. Warum auch immer diese IP nicht seit langem für Zugriffe auf Blizzard-Server gesperrt wird, ist natürlich eine andere Frage.

Nachdem wir zahlreiche Gegenargumente vorgebracht haben, warum mein Mandant keinen Levelservice beauftragt hat und dies auch nicht nachgewiesen ist, warum ein Levelservice im 2vs2 keinen Sinn ergibt und warum ein professioneller Esportler auch seinen seit mehr als 10 Jahren bestehenden Account nicht riskieren würde, legt Blizzard trotzdem umfangreiche Beweise vor, die zwar allesamt mitunter einen Fremdzugriff dargelegt hätte, aber nicht, dass mein Mandant den Fremdzugriff autorisiert hat. Vielmehr ist es sehr wahrscheinlich, dass der Fremdzugriff in dieser Zeit genutzt wurde, um mit dem hochlevigen Zugang meines Mandanten einen Auftrag für jemanden anderes im PVP zu erfüllen.

Nach einer umfangreichen Erörterung der Rechts- und Sachlage gab das Amtsgericht Neukölln uns in wesentlichen Teilen recht und verurteilte Blizzard antragsgemäß zur Gewährung entfernter Erfolge im Spiel World of Warcraft.

Dabei ist zu beachten, dass das Gericht keine eigentlichen Zweifel an den AGB von Blizzard hatte und auch das Verbot der Nutzung von Power Leveling Services nicht als Problem ansah.

Zutreffend ist, dass die Beklagte die Regeln des eigentlichen Spiels frei von den Zwängen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Definieren kann. Dies gilt aber nur für die spielinterne Regeln. Insoweit reicht es aus, dass die Regeln durch die Spieler zur Kenntnis genommen werden können (vgl. LG Hamburg, Urt. v.23.005.2013-312O 390/11). Deshalb begegnet die Untersagung der Nutzung von  Power Leveling Services durch Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Bedenken.

Das Gericht setzte sich jedoch intensiv mit AGB-Recht auseinander und problematisierte zahlreiche Problemfelder. Zu unterscheiden sei stets die Bewertung von spielinternen und spielexternen Maßnahmen, weswegen das Gericht klarstellte:

Die Vorenthaltung von Erfolgen ist auch nicht als Minusmaßnahme gegenüber einer Kündigung gerechtfertigt.

Das Gericht kam daher zu dem Ergebnis:

Insoweit handelt es sich nicht mehr um eine interne Spielregeln, sondern es ist unmittelbar das Vertragsverhältnis zum Kläger betroffen, weshalb die Regelungen insoweit rechtlich voll überprüfbar sind.

Dementsprechend folgerte das Gericht:

Nach der gemäß Art.3 Abs. 1 und 6 Abs. 1 der Verordnung(EG)Nr.593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht(Rom I VO) konnten die Parteien die Geltung französischen Rechts vereinbaren. Die Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Kläger als Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das nach Art.6 Abs. 1 mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

Nach Art.6.1 Rom I VO wäre deutsche Recht anwendbar, da die Beklagte ihre Geschäftstätigkeit auch auf das Gebiet des Deutschen Staates ausrichtet und der Kläger als Verbrauch hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Daher unterliegen die vertraglichen Regelungen dem deutschen Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305ff BGB.

Hiernach erweist sich die Regelung der Blizzard-Servicekündigung als unwirksam. Gemäß § 314 Abs.2 BGB ist die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses – ein solches liegt hier zweifellos vor-aus wichtigem Grund wegen einer Vertragspflichtverletzung nur nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgter Abmahnung zulässig.

Die Klausel verstößt gegen § 309 Nr.4 BGB. Unwirksam ist hiernach eine Bestimmung, durch die der Verwender von der gesetzlichen Obliegenheit freigestellt wird, den anderen Vertragsteil zu mahnen oder ihm eine Frist für die Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Diese Klausel verbot auch weitere Fälle, in denen gesetzlich eine Fristsetzung oder Abmahnung vorgesehen. Anerkannt ist dies insbesondere für das außerordentliche Kündigungsrecht aus § 314 Abs.2 Satz 1 BGB. Aus der Formulierung „ohne vorherige Mitteilung zu kündigen, was die sofortige und dauerhafte Sperrung Ihres Accounts zur Folge hat“ ist nach der gebotenen kundenfreundlichsten, weil unwirksamen, Auslegung zu entnehmen, dass die Klausel auch das Verfahren regelt und damit die Abmahnung entbehrlich ist.

Darüber hinaus verstößt die Klausel aber auch gegen § 307 Abs. 1 und 2 BGB. Hiernach ist eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist.

Diese umfangreichen Ausführungen führten im konkreten Fall zur Unwirksamkeit der Entfernung der Erfolge im Spiel, denn:

„Dies rechtfertigt aber bei einem einmaligen Verstoß und einer Spielzeit von 5 1/2 Stunden nicht die Kündigung des bereits seit mehr als 10 Jahren bestehenden Vertragsverhältnis zwischen den Parteien.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Blizzard hat Berufung am Landgericht Berlin eingelegt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungAGBEsportHamburgKIKündigungLandgericht BerlinSanktionServerVerbraucherVerordnungWarcraftWorld of Warcraft

Weitere spannende Blogposts

Glücksspiel kostet wieder Geld II

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
26. November 2019

Eine Weile tendierten Gerichte dahin, dass jemand, der an in Deutschland nicht lizenzierten bzw. zugelassenen Glücksspiel teilnahmen, einen Erstattungsanspruch gegen...

Mehr lesenDetails

Kommentar zur ESBD Personalie

Kommentar zur ESBD Personalie
6. September 2020

Dieser Post ist explizit ein Kommentar und zwar zu den aktuelle Neuigkeiten dass der bisherige Präsident des Esportbund Deutschland, Hans...

Mehr lesenDetails

Unberechtigte Kündigung und Schadensersatzanspruch bei Influencer-Agenturen

lawyer is providing information about the client s 2022 10 06 05 57 37 utc
19. August 2024

Unberechtigte Kündigung und Schadensersatzanspruch bei Influencer-Agenturen Der vorzeitige Wechsel von Influencern zu anderen Agenturen stellt für Influencer-Agenturen ein erhebliches Problem...

Mehr lesenDetails

SpoPrax – Erste Zeitschrift für Esport Recht

SpoPrax – Erste Zeitschrift für Esport Recht
7. April 2021

Gerade halte ich die erste juristische Zeitschrift in meinen Händen, die sich dem Esport-Recht widmet. Sie will Esport-Recht in der...

Mehr lesenDetails

Bundesregierung, Strafrecht und der Versuch des Cybergrooming!

Bundesregierung, Strafrecht und der Versuch des Cybergrooming!
15. Oktober 2019

Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Das Cybergrooming...

Mehr lesenDetails

Eintauchen in die Welt der KI: Workshops für Rechtsanwälte

AI in the legal system: Towards a digital future of justice
1. Februar 2024

Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt stehen Sie ständig vor der Herausforderung, mit den sich rasch wandelnden Technologien Schritt zu halten. Künstliche...

Mehr lesenDetails

Gaming in China – Session zum Jugendschutz und zur Limitierung von Spielen im Reich der Mitte

Gaming in China – Session zum Jugendschutz und zur Limitierung von Spielen im Reich der Mitte
26. Oktober 2021

Vor allem Kinder und Jugendliche werden vom Bildschirm angezogen, wobei Online-Spiele, die nie enden und bei denen man virtuell Freunde...

Mehr lesenDetails

Artikelreihe: Rechtsprobleme rund um Esport als Verein

Artikelreihe: Rechtsprobleme rund um Esport als Verein
26. November 2018

In einer Meldung von letzten Freitag vom Hamburger Sportbund Sollte in einem Sportverein eine E-Sports Abteilung im ideellen Bereich und...

Mehr lesenDetails

HOT/Wichtig: Steuerrechtliche Haftungsfalle Google-Ads

HOT/Wichtig: Steuerrechtliche Haftungsfalle Google-Ads
23. Februar 2019

Heutzutage nutzen extrem viele Google Ads, um die eigenen Dienstleistungen, Webshops und dergleichen zu bewerben. Sei es im Werbenetzwerk und/oder...

Mehr lesenDetails
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?
Steuerrecht

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

Inzwischen ist der Influencer-Markt steuerlich kein Sonderfall mehr, sondern ein klar erkennbares Geschäftsmodell. Das zeigt sich besonders deutlich am Beispiel...

Mehr lesenDetails
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Produkte

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025

Anna und Max sprechen in dieser Episode über typische Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten bei Verträgen zwischen Influencern und Agenturen. Im Mittelpunkt...

Mehr lesenDetails
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung