• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Vesting bei Startups für Esport, Social Media, Games?

20. April 2020
in Gesellschaftsrecht, Recht und Esport
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
planing 3557678 1280
Wichtigste Punkte
  • Vesting ist eine Vertragsklausel für Startups, um die Treue von Gesellschaftern und Mitarbeitern zu fördern.
  • Bei Vesting erhalten Mitarbeiter Anteilrechte, die bei vorzeitigem Ausstieg an andere Gesellschafter zurückgegeben werden.
  • Unterschieden wird zwischen Good Leaver und Bad Leaver, was den Rückkaufpreis von Anteilen beeinflusst.
  • Vestingvereinbarungen sollten von Profis erstellt und notariell beurkundet werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Es gibt verschiedene Vesting-Modelle wie lineares und Performance-Vesting, die auf Unternehmenskennzahlen basieren.
  • Ein Cliff vereinfacht die Struktur und verhindert frühe Exits von Gründern.
  • Vesting-Klauseln helfen Junggründern, den Unternehmenseinsatz und die Teamkontinuität effektiver zu steuern.

Ich versuche hier auf dem Blog regelmäßig jungen Startups aus dem Esport, Social-Media oder Gamesbereich juristische Begriffe und Prozesse bei der Gründung oder bei Investments näher zu bringen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist Vesting?
2. Typische Konstruktionen
3. Für Esport-Teams, Agenturen, Startups geeignet?
3.1. Author: Marian Härtel

Was ist Vesting?

Von dem sogenannten Vesting haben dabei denke ich sehr viele noch nichts gehört, dabei bieten sich diese Art von Verträge gerade bei jungen Startups an, die im Bootstrap-Verfahren (also u.a. mit viel Eigenleistung) betrieben werden. Aber auch sobald man Investments akquirieren möchte, um schnell zu wachsen, wird man sich oft mit dem Konzept vertraut machen müssen.

Das Vesting ist dabei ein Überbegriff für eine Art von Vertragsklausel, die vor allem die Abgabe von Rechten eines ausscheidenden Gesellschafters betreffen. Im Falle von „Stock Options“ oder ähnliches Konstruktionen für Mitarbeiter können diese Verträge auch Nicht-Gesellschafter betreffen. Die Klausel beinhalten dabei dass Mitarbeiter für die Zeit der Tätigkeit im Unternehmen Beteiligungsrechte erhalten (die Anteile werden „gevestet“),  jedoch bei einem frühen Ausstieg, beispielsweise wenn sich Gründer verstreiten, Anteile abgegeben werden müssen an die übrig gebliebenen Gesellschafter. 

Vesting soll die Treue zum Unternehmen fördern, denn ein Teil der Anteile eines Gründers kann die Gesellschafter einziehen, wenn dieser das Unternehmen vorzeitig verlässt und daher nicht mehr zu Unternehmenswachstum beiträgt. Damit soll verhindern werden, dass dieser von der reinen Gründung profitiert, indem er später an einem eventuellen Exit voll beteiligt wird. Das Unternehmen kann nach dem Abgang von Mitgründern so auch Ersatz finde und diese mit Unternehmensanteilen motivieren. 

Der Kaufpreis der Anteile kann dabei auch von den Umständen abhängen, unter denen der Gründer/ Mitarbeiter aus dem Startup ausgeschieden ist. Verlässt er das Unternehmen im Einvernehmen mit den Regelungen, nennt man dies einen „Good Leaver“. Im umgekehrten Fall, einen „Bad Leaver“ kann durchaus geregelt werden, dass Anteile nur zum ursprünglichen Kaufpreis bzw. den Nominalwert, zurückerstattet werden. Hier ist die Regelungsbandbreite groß, aber auch gefährlich. 

Vestingvereinbarungen werden in aller Regel nicht direkt in den Gesellschafterverträgen geregelt, da deren Inhalte über das Handelsregister eingesehen werden können. Vielmehr werden meist separate Verträge geschlossen, bei denen jedoch zu beachten ist, dass diese wegen 15 III und IV GmbHG immer notariell beurkundet werden sollten. Aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum stammend werden diese oft auch „syndication agreements“ genannt. 

Typische Konstruktionen

Vestingvereinbarungen sollten in aller Regel von Profis erstellt werden, denn auch wenn es nicht viel Rechtsprechung dazu gibt, so gelten einige Grundregeln. Die Vereinbarungen müssen immer einer gewissen Konkretisierung genügen. So wäre eine Staffelung wie „gevestet x Anteile nach 1. Projekt, x nach 2. etc.“ wohl machbar. Ein vollständiges Vesting erst nach Abschluss von fünf Projekten wäre aber problematisch. Problematische Vestingklausel führen später genau zu dem Zeitpunkt zum Streit, in dem man sich bereits nicht mehr einig ist und können daher schnell auch zu einer Insolvenz eines Unternehmens führen. 

Aus dem oben genannten Grund der Konkretisierung muss ein Zeitraum und die Art und Weise der Andienung vereinbart werden. 

Bei einem linearen linearen Vesting werden Anteile über einen bestimmten Zeitraum gut geschrieben. Je treuer man dem Unternehmen ist, je mehr Anteile erhält man.  Das mag nicht für alle passen, weswegen grundsätzlich auch ein Performancevesting möglich ist, bei dem die Menge der Anteile an vorher vereinbarte Unternehmenskennzahlen gekoppelt ist. Gerade bei Investments ist dies oft der Fall. In den unterschiedlichen Arten gibt es zudem noch zahlreiche Sonderformen, die vor allem den Eintritt weiterer Investoren oder auch den früheren Verkauf des Unternehmens betreffen.

Üblich ist auch die Vereinbarung eines sogenannten „Cliff„, ein Zeitraum in dem kein Vesting von Anteile stattfindet. Damit sollen vor allem frühe Exits von Gründern, aber auch eine zersplitterte Beteiligungsstruktur verhindert werden. 

Für Esport-Teams, Agenturen, Startups geeignet?

Vesting-Klauseln erhöhen durchaus den Gründungsaufwand und somit natürlich Kosten für Rechtsanwälte, Notare und dergleichen. Vesting Klausel können aber gerade sehr agilen Teams, die sich eher spontan gegründet haben und nicht aus Seriengründern bestehen. Mit Hilfe von Vestingklauseln können vor allem  Junggründer, deren Unternehmenserfolg viel von Eigenleistung aber auch von Kontinuität des Gründerteams abhängt, die Entwicklung des eigenen Ventures besser steuern und optimieren. Alternativ könnten sich Gründer über „Slicing the Pie“-Vereinbarungen informieren, die ich in diesem Artikel vorgestellt habe. Werden diese mit Treundhandvereinbarungen kombiniert, können ähnliche Ergebnisse erzielt werden. 

Interesse an einer Beratung dazu? Kontaktiert mich einfach via E-Mail. 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AgenturenBeratungBlogE-MailEntwicklungEsportHandelsregisterInsolvenzInvestmentInvestorMailRechtsprechungStartupsVerträge

Weitere spannende Blogposts

Kündigungsbutton muss ohne Login möglich sein

Onlinedienste: Kündigungsbutton nicht vergessen!
23. September 2024

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in seinem Endurteil vom 30.07.2024 (Az. 3 U 2214/23) wichtige Klarstellungen zur Gestaltung des Kündigungsbuttons gemäß...

Mehr lesenDetails

Esport: Sportausschuss des BT tagt Mittwoch

Esport: Sportausschuss des BT tagt Mittwoch
18. Februar 2019

Der Sportausschuss des Bundestages überträgt am 20. Februar seine Anhörung zum Esports live. Die Sitzung wird über und über mobile Endgeräte übertragen....

Mehr lesenDetails

Influencer-Merchandise und die neue EU-Produktsicherheitsverordnung

Datenschutzerklärung
3. Juli 2024

Der Influencer-Markt boomt, und immer mehr Content-Creator entdecken das lukrative Geschäft mit eigenem Merchandise. Die Möglichkeit, eigene Produkte zu entwickeln...

Mehr lesenDetails

Finanzierung durch tokenisierte Genussrechte im Esport und Gamesbereich

Finanzierung durch tokenisierte Genussrechte im Esport und Gamesbereich
20. Mai 2021

Ich war im letzten Monat ein wenig weniger aktiv hier auf dem Blog. Der Grund ist meine Tätigkeit für zwei...

Mehr lesenDetails

Datenschutzrechtliche Einwilligung bei Cookie-Alternativen?

Datenschutzrechtliche Einwilligung bei Cookie-Alternativen?
3. März 2020

Der EuGH hat letztes Jahr entschieden, dass zahlreiche Arten von Cookies ausdrücklich vom Nutzer genehmigt werden müssen, bevor diese auf...

Mehr lesenDetails

Marian Härtel ist Mitglied im medianet berlinbrandenburg e.v.

Marian Härtel ist Mitglied im medianet berlinbrandenburg e.v.
30. Januar 2023

Wir sind Mitglied im medianet berlinbrandenburg e.V. und freuen uns darauf, mit unserem Know-How einen Beitrag zu leisten, die Metropolregion...

Mehr lesenDetails

Esport Visum kommt im nächsten Jahr

Bundesregierung, Strafrecht und der Versuch des Cybergrooming!
20. Dezember 2019

Das deutsche Esport-Visum kommt: Für berufsmäßige Esportler aus Drittstaaten gelten ab Frühjahr 2020 vereinfachte Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthalt in...

Mehr lesenDetails

Cybersecurity-Verschärfung 2025

Cybersecurity-Verschärfung 2025
4. Oktober 2024

Als IT-Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von Technologie-Startups und SaaS-Unternehmen möchte ich auf eine wichtige regulatorische Änderung aufmerksam...

Mehr lesenDetails

Landgericht Hamburg schließt sich OLG Celle an: Zeit für den Bundesgerichtshof?

Landgericht Hamburg schließt sich OLG Celle an: Zeit für den Bundesgerichtshof?
31. Oktober 2023

Einleitung In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Hamburg eine Entscheidung getroffen, die für Aufsehen in der juristischen Landschaft sorgt....

Mehr lesenDetails
fef58753 0e7b 493e 806b 4e8636913fce 202010382

Cybersquatting

29. März 2025

Definition und typische Erscheinungsformen von Cybersquatting Cybersquatting beschreibt die unberechtigte Registrierung oder Nutzung von Internet-Domains, welche geschützte Namen, Marken oder...

Mehr lesenDetails
Sale-and-Lease-Back

Sale-and-Lease-Back

15. Oktober 2024
Creative Commons Lizenz

Creative Commons Lizenz

23. Mai 2025
Warum sind Verträge wichtig?

Tag-Along Klausel

24. Juni 2023
Cybergrooming

Cybergrooming

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

In dieser Episode sprechen Anna und Max über die rechtlichen Herausforderungen von Blitzskalierung und disruptiven Geschäftsmodellen. Am Beispiel von Plattformen...

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Dieser informative Podcast bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Herausforderungen, denen sich Startups bei ihrer internationalen Expansion gegenübersehen. Der...

Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauch ich tief in die Welt der Blockchain-Technologie und Smart Contracts ein. Die 25-minütige Folge beleuchtet,...

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

In dieser persönlichen und fesselnden Episode taucht der erfahrene IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Grauzone seiner beruflichen Tätigkeit ein....

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung