• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Vesting bei Startups für Esport, Social Media, Games?

20. April 2020
in Gesellschaftsrecht, Recht und Esport
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
planing 3557678 1280
Wichtigste Punkte
  • Vesting ist eine Vertragsklausel für Startups, um die Treue von Gesellschaftern und Mitarbeitern zu fördern.
  • Bei Vesting erhalten Mitarbeiter Anteilrechte, die bei vorzeitigem Ausstieg an andere Gesellschafter zurückgegeben werden.
  • Unterschieden wird zwischen Good Leaver und Bad Leaver, was den Rückkaufpreis von Anteilen beeinflusst.
  • Vestingvereinbarungen sollten von Profis erstellt und notariell beurkundet werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Es gibt verschiedene Vesting-Modelle wie lineares und Performance-Vesting, die auf Unternehmenskennzahlen basieren.
  • Ein Cliff vereinfacht die Struktur und verhindert frühe Exits von Gründern.
  • Vesting-Klauseln helfen Junggründern, den Unternehmenseinsatz und die Teamkontinuität effektiver zu steuern.

Ich versuche hier auf dem Blog regelmäßig jungen Startups aus dem Esport, Social-Media oder Gamesbereich juristische Begriffe und Prozesse bei der Gründung oder bei Investments näher zu bringen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist Vesting?
2. Typische Konstruktionen
3. Für Esport-Teams, Agenturen, Startups geeignet?
3.1. Author: Marian Härtel

Was ist Vesting?

Von dem sogenannten Vesting haben dabei denke ich sehr viele noch nichts gehört, dabei bieten sich diese Art von Verträge gerade bei jungen Startups an, die im Bootstrap-Verfahren (also u.a. mit viel Eigenleistung) betrieben werden. Aber auch sobald man Investments akquirieren möchte, um schnell zu wachsen, wird man sich oft mit dem Konzept vertraut machen müssen.

Das Vesting ist dabei ein Überbegriff für eine Art von Vertragsklausel, die vor allem die Abgabe von Rechten eines ausscheidenden Gesellschafters betreffen. Im Falle von „Stock Options“ oder ähnliches Konstruktionen für Mitarbeiter können diese Verträge auch Nicht-Gesellschafter betreffen. Die Klausel beinhalten dabei dass Mitarbeiter für die Zeit der Tätigkeit im Unternehmen Beteiligungsrechte erhalten (die Anteile werden „gevestet“),  jedoch bei einem frühen Ausstieg, beispielsweise wenn sich Gründer verstreiten, Anteile abgegeben werden müssen an die übrig gebliebenen Gesellschafter. 

Vesting soll die Treue zum Unternehmen fördern, denn ein Teil der Anteile eines Gründers kann die Gesellschafter einziehen, wenn dieser das Unternehmen vorzeitig verlässt und daher nicht mehr zu Unternehmenswachstum beiträgt. Damit soll verhindern werden, dass dieser von der reinen Gründung profitiert, indem er später an einem eventuellen Exit voll beteiligt wird. Das Unternehmen kann nach dem Abgang von Mitgründern so auch Ersatz finde und diese mit Unternehmensanteilen motivieren. 

Der Kaufpreis der Anteile kann dabei auch von den Umständen abhängen, unter denen der Gründer/ Mitarbeiter aus dem Startup ausgeschieden ist. Verlässt er das Unternehmen im Einvernehmen mit den Regelungen, nennt man dies einen „Good Leaver“. Im umgekehrten Fall, einen „Bad Leaver“ kann durchaus geregelt werden, dass Anteile nur zum ursprünglichen Kaufpreis bzw. den Nominalwert, zurückerstattet werden. Hier ist die Regelungsbandbreite groß, aber auch gefährlich. 

Vestingvereinbarungen werden in aller Regel nicht direkt in den Gesellschafterverträgen geregelt, da deren Inhalte über das Handelsregister eingesehen werden können. Vielmehr werden meist separate Verträge geschlossen, bei denen jedoch zu beachten ist, dass diese wegen 15 III und IV GmbHG immer notariell beurkundet werden sollten. Aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum stammend werden diese oft auch „syndication agreements“ genannt. 

Typische Konstruktionen

Vestingvereinbarungen sollten in aller Regel von Profis erstellt werden, denn auch wenn es nicht viel Rechtsprechung dazu gibt, so gelten einige Grundregeln. Die Vereinbarungen müssen immer einer gewissen Konkretisierung genügen. So wäre eine Staffelung wie „gevestet x Anteile nach 1. Projekt, x nach 2. etc.“ wohl machbar. Ein vollständiges Vesting erst nach Abschluss von fünf Projekten wäre aber problematisch. Problematische Vestingklausel führen später genau zu dem Zeitpunkt zum Streit, in dem man sich bereits nicht mehr einig ist und können daher schnell auch zu einer Insolvenz eines Unternehmens führen. 

Aus dem oben genannten Grund der Konkretisierung muss ein Zeitraum und die Art und Weise der Andienung vereinbart werden. 

Bei einem linearen linearen Vesting werden Anteile über einen bestimmten Zeitraum gut geschrieben. Je treuer man dem Unternehmen ist, je mehr Anteile erhält man.  Das mag nicht für alle passen, weswegen grundsätzlich auch ein Performancevesting möglich ist, bei dem die Menge der Anteile an vorher vereinbarte Unternehmenskennzahlen gekoppelt ist. Gerade bei Investments ist dies oft der Fall. In den unterschiedlichen Arten gibt es zudem noch zahlreiche Sonderformen, die vor allem den Eintritt weiterer Investoren oder auch den früheren Verkauf des Unternehmens betreffen.

Üblich ist auch die Vereinbarung eines sogenannten „Cliff„, ein Zeitraum in dem kein Vesting von Anteile stattfindet. Damit sollen vor allem frühe Exits von Gründern, aber auch eine zersplitterte Beteiligungsstruktur verhindert werden. 

Für Esport-Teams, Agenturen, Startups geeignet?

Vesting-Klauseln erhöhen durchaus den Gründungsaufwand und somit natürlich Kosten für Rechtsanwälte, Notare und dergleichen. Vesting Klausel können aber gerade sehr agilen Teams, die sich eher spontan gegründet haben und nicht aus Seriengründern bestehen. Mit Hilfe von Vestingklauseln können vor allem  Junggründer, deren Unternehmenserfolg viel von Eigenleistung aber auch von Kontinuität des Gründerteams abhängt, die Entwicklung des eigenen Ventures besser steuern und optimieren. Alternativ könnten sich Gründer über „Slicing the Pie“-Vereinbarungen informieren, die ich in diesem Artikel vorgestellt habe. Werden diese mit Treundhandvereinbarungen kombiniert, können ähnliche Ergebnisse erzielt werden. 

Interesse an einer Beratung dazu? Kontaktiert mich einfach via E-Mail. 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AgenturenBeratungBlogE-MailEntwicklungEsportHandelsregisterInsolvenzInvestmentInvestorMailRechtsprechungStartupsVerträge

Weitere spannende Blogposts

Kündigung von Online-Abonnements muss ohne Passwort möglich sein!

Kündigung von Online-Abonnements muss ohne Passwort möglich sein!
27. Dezember 2023

Das Landgericht München I hat in einem spannenden Urteil entschieden, dass die Kündigung von Online-Abonnements auch ohne die Eingabe eines...

Mehr lesenDetails

Influencer: Kammergericht mildert LG Berlin ab

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
9. Januar 2019

Inzwischen findet man auch bei mir auf dem Blog so einige Ausführungen rund um Rechtsprechung betreffend Influencer. Einfach die Seite...

Mehr lesenDetails

Blockchain-Technologie und Startups – Ein Blick in die Zukunft

Howey Test
13. März 2024

Vor zwei Tagen hatte ich die Gelegenheit, an der Präsentation der W3Now Studie in Berlin teilzunehmen. Diese Veranstaltung war ein...

Mehr lesenDetails

Achtung beim Vertrag mit einem Fotografen

Urheberrecht
8. Juli 2019

Aus gegebenen Anlass möchte ich gerne noch einmal darauf hinweisen, dass Betreiber von Onlineshops ähnlichen Webseiten mit vielen Grafiken und...

Mehr lesenDetails

Smart Contracts, DeFi und KI: Innovative Geschäftsideen und ihre rechtlichen Herausforderungen im IT-Recht

Blockchain in der Lieferkette: Rechtssichere Implementierung von Smart Contracts für Logistik-Startups
17. Oktober 2023

In einem kürzlich veröffentlichten LinkedIn-Beitrag wurde angekündigt, sich intensiver mit der Schnittstelle zwischen Smart Contracts, Dezentrale Finanzsysteme (DeFi) und Künstlicher...

Mehr lesenDetails

Achtung mit Black Friday Werbung!

Achtung mit Black Friday Werbung!
19. November 2018

Diese Woche geht es wieder los. Gefühlt jeder Händler hat eine Rabattaktion mit irgendwie mit der Farbe "Schwarz" assoziiert wird....

Mehr lesenDetails

Widerrufsrecht bei NFT-Käufen?

Was ist „Digitales Eigentum“ und wie kann ich davon profitieren?
23. Januar 2023

Einleitung Wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung über NFT kaufen, haben Sie in der Regel ein Widerrufsrecht. Das bedeutet,...

Mehr lesenDetails

Kein Google-Löschungsanspruch aus DSGVO

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
14. Februar 2019

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass sich aus der Datenschutzgrundverordnung kein Anspruch gegen Google auf Löschung eines Suchtreffers zu einem...

Mehr lesenDetails

Verdeckte Sachgründung: Ein unterschätztes Risiko für Startups

Verdeckte Sachgründung: Ein unterschätztes Risiko für Startups
3. November 2023

Als Rechtsanwalt begegne ich immer wieder Fällen, in denen Startups durch rechtliche Fallstricke unerwartet ins Straucheln geraten. Ein solcher Stolperstein,...

Mehr lesenDetails
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups
Sonstiges

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025

Wer Software entwickelt, KI-Modelle trainiert oder ein Games-Projekt mit Milestones und Publisher-Abnahmen stemmt, braucht eine saubere Vertragsarchitektur. Der formale Unterschied...

Mehr lesenDetails
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025

Produkte

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

In dieser Episode werfen Anna und Max einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen rund um den Einsatz von Open-Source-Software in...

Mehr lesenDetails
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung