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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

YouTuber/Influencer: Achtung bei Prank-Videos

18. Dezember 2018
in Sonstiges
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Jugendliche zündeten Feuerwerksknaller im Dortmunder Einkaufszentrum, was zu einer Massenpanik führte.
  • Mindestens 30 Menschen wurden leicht verletzt; die Verantwortlichen waren 14 und 15 Jahre alt.
  • Ein YouTuber bezahlte die Jugendlichen für die gefährliche Aktion, um sie zu filmen.
  • Der YouTuber könnte wegen seiner kommerziellen Absichten strafrechtlich belangt werden.
  • Erwartete Schadensersatzforderungen könnten über 100.000 Euro betragen, einschließlich Heilbehandlungen und Polizeikosten.
  • Prank-Videos sollten mit Vorsicht gedreht werden; rechtliche Risiken und Kosten sind unkontrollierbar.
  • Professionelle Hilfe und umfassende Beratung sind empfehlenswert für die Organisation solcher Videos.

Ein Ereignis von Samstag möchte ich zum Anlass nehmen, um YouTuber/Streamer/Influencer über den rechtlichen Gefahren von Prank-Videos aufzuklären.

Was ist passiert?

Am Samstag zündeten Jugendliche im Dortmunder Einkaufszentrum „Thier Galerie“ eine Reihe von Feuerwerksknallern. Dadurch wurde eine Massenpanik ausgelöst, durch die am Ende mindestens 30 Menschen leicht verletzt wurden. Die vier 14 und 15 Jahre alten Jugendlichen konnte in Gewahrsam genommen werden. Später stellte sich jedoch nicht nur heraus, dass es eine sehr dumme Aktion der Jugendlichen war, sondern dass diese von einem YouTuber für die Aktion beauftragt und bezahlt wurden. Ziel war es, die Panik zu filmen und später auf seinem YouTube-Kanal zu veröffentlichen. Der YouTuber hatte somit eindeutig kommerzielle Absichten damit erfolgt und ist strafrechtlich Anstifter, wenn nicht sogar Mittäter, der gefährlichen Körperverletzungen.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen, die wohl in Bewährungsstrafen + Geldstrafen für die fünf Jugendlichen enden dürften, werden nun aber – vor allem auf den Youtuber eine große Anzahl von Schadensersatzforderungen zukommen. Er sollte sich wohl einen guten und engagierten Rechtsanwalt nehmen. Neben den Kosten für den Polizeieinsatz, den dieser provoziert hat, dürfte Kosten für Heilbehandlungen und Schmerzensgeld für die Verletzten geltend gemacht werden. Auch wenn mir viele Details nicht bekannt ist, können im Falle eines Großeinsatzes der Polizei, der unnötig provoziert wurde, und 30 verletzten Personen, kombiniert mit den zahlreichen Rechtsverfolgungskosten, schnell 100.000+ Euro an Forderungen auf den YouTuber zukommen.

Was sollte ich tun?

Da Prank-Videos eine große Beliebtheit aufweisen, möchte ich gar nicht grundsätzlich von Kanälen mit Prank-Videos abraten. Allerdings muss ich als Rechtsanwalt und Experte dringend davon abraten, solche Videos unkontrolliert zu drehen, wie dies im obigen Fall oder z. B. im Fall von ApoRed der Fall war. Der Ablauf dieser Pranks und somit das Risiko bzw. die Kostenfolgen sind einfach unkontrollierbar. Möglich sind natürlich weiterhin Videos, die im Prinzip einem Skript unterliegen, deren Protagonisten vorab aufgeklärt wurden und die für die Aufnahme ein Einverständnis unterschrieben haben. Auch diese können auf einem Kanal zahlreiche Nutzer erfreuen und somit für Einnahmen genutzt werden. Sendungen wie „Verstehen Sie Spaß“ sind deutlich professioneller organisiert und selbst dort gibt es nicht nur regelmäßig Rechtsstreitigkeiten, sondern vor allem würde ein professioneller Fernsehsender niemals Streiche veröffentlichen, wenn nicht zumindest im Nachhinein eine Einverständniserklärung unterzeichnet wird. Die Einverständniserklärung betrifft in aller Regel auch ein solches des Grundstückeigentümers, da ansonsten unter Umständen die Verwirklichung des Straftatbestandes des Hausfriedensbruches möglich sein kann.

Am besten ist, dass man sich für die Organisation solcher Videos professionelle Hilfe sucht und sich umfassend beraten lässt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: InfluencerSchadensersatzYouTubeYouTuber

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