Anscheinend ist heute allen zu warm. Die spannenden Urteile fallen diese Woche aus und mir ist im Büro auch zu heiß, um tiefsinnige Artikel über Esport, Streamer oder Influencer zu erfinden. Dafür bin ich heute auf drei Perlen des juristischen Alltags gestoßen, die ich nicht vorenthalten will. Das Wochenende ist doch schließlich nahe und alternativ kann man über die Ausrutscher Lachen oder Grübeln 😉
Fangen wir an mit einer Zeugenbefragung, die @StAblabla auf Twitter veröffentlicht hat. Da freue ich mich doch glatt, dass ich so gut wie kein Strafrecht mache, sondern nur von Richtern im gewerblichen Rechtsschutz regelmäßig Kopfschmerzen bekomme!
Wobei. Auch im Zivilrecht ist es nicht besser und so zeugte letztens ein Gericht davon, wie wahr doch der Spruch „iudex non calculat“ oder “der Richter rechnet nicht“ ist, auch wenn diese Redewendung eigentlich bedeutet, dass Urteile sich aus der Überzeugungskraft des Gerichtes und nicht aus reiner Mathematik bilden sollen.
Zu guter Letzt bin ich aber froh, das auch Gerichte moderner werden und damit vielleicht irgendwann meinen Rechtsgebieten im Social-Media-Recht näher kommen.
Insoweit dann also: #ImNamenDesVolkes sei es #Beschlossenundverkündet, dass nun hoffentlich ein sonniges Wochenende ohne Gewitter wartet.