Immer wieder erreichen mich Anfragen, wie man beispielsweise als Softwarentwickler oder junges Startup mit Plattformen wie Upwork, Fiverr, Freelancer.com umgeht, über die man bestimmte Leistungen outsourcen kann, um beispielsweise Grafiken zu erstellen oder Codebestandteile entwickeln zu lassen.
Zu der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung habe ich bereits in diesem Artikel viel geschrieben, der mit zu den meistgelesenen Artikel auf dem Blog gehört. In zahlreichen Mandantengesprächen bekomme ich immer wieder mit, dass die Verunsicherung groß ist, wenn es um Rechnungen der Plattformanbieter, Rechnungen der Freelancer aus dem Ausland, der Art der Verbuchung der Leistung und die steuerliche Behandlung geht.
Dabei ist die umsatzsteuerrechtliche Behandlung nur eine von vielen weiteren Problemen, die von der Behandlung im Rahmen der Betriebsausgaben bis hin zu möglichen sozialversicherungsrechtlichen Probleme reichen. Gerade Startups und junge Einzelunternehmer können diese Fragen überfordern, aber vor allem verunsichern.
Aus diesem Grund habe ich eine Beratung zu den all den relevanten Fragen entwickelt, die auch digital in einem Videochat abgewickelt werden kann, um erste Fragen zu beantworten, Wissenslücken zu schließen und die eigene Tätigkeit auf rechtssichere Füße zu stellen. In einem zweiten, natürlich freiwilligen, Schritt berate ich junger Unternehmer in der Umstrukturierung der eigenen Tätigkeiten und der Anpassung der Beschaffungsmaßnahmen, sodass zukünftige Rechtsfragen und Unsicherheiten minimiert werden. Kontaktieren Sie mich für eine Beratung einfach über mein Kontaktformular oder den Chat auf der rechten Seite und ich bin mir sicher, dass viele Rechtsfragen, aber auch Rechtsirrtümer, einfach zu lösen sind.