• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Match Fixing im Esport: Juristische Konsequenzen?

12. September 2019
in Recht und Esport
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
head 1825517 1280

Immer wieder kommen im Esport bei einzelnen Teams Vorwürfe zum Thema Match Fixing auf, also das bewusste Verlieren von Spielen, um Rankings und ähnliches zu manipulieren oder um Einnahmen aus Wetteinsätzen zu generieren. Anders als Cheaten ist Match Fixing oft nicht einfach zu beweisen. Man sollte daher mit öffentlichen Erklärungen zu Vorkommnissen durchaus vorsichtig sein (siehe dazu diesen Post).

Wichtigste Punkte
  • Match Fixing ist ein ernstes Problem im Esport, oft schwerer nachzuweisen als Cheaten.
  • Strafrechtliche Vorschriften, insbesondere §§ 265c und 265d StGB, könnten relevant sein für Esport.
  • Die Anerkennung des Esports als Sport durch DOSB und IOC ist entscheidend für die rechtliche Anwendbarkeit.
  • Aktuell ist die zivilrechtliche Verantwortung von Match Fixing unklar, Verträge können jedoch Regelungen enthalten.
  • Ausschluss aus Ligen oder Turnieren kann Vertragsverletzungen und Schadensersatzansprüche auslösen.
  • Irreguläre Handlungen im Esport verursachen große Haftungsrisiken für Spieler und Organisationen.
  • Öffentliches Vertrauen in Esport wird durch wirkungsvolles Vorgehen gegen Match Fixing gestärkt.

Aber ist Match Fixing selber auch ein juristisches Thema?

Aber sicher.

Strafrecht

Vorrangig ist dabei wohl an §§ 265c StGB und 265d StGB zu denken, die vornehmlich natürlich für die Vorgänge der letzten Jahre im professionellen Fußball geschaffen wurden. Dabei ist natürlich fraglich, ob diese auch auf den Esport anwendbar sind. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Norma ist nämlich, ob Esport unter den Sportbegriff fällt. Beide Normen sprechen nämlich ausdrücklich von Sport und von Sportlern und im Strafrecht ist eine analoge Anwendung eines Tatbestandes nicht möglich. Es wäre daher gut zu vertreten, dass es aufgrund des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebotes aus Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB ausschließlich auf die Anerkennung durch DOSB und IOC abzustellen ist, die aktuell ja gerade nicht vorliegt. Da, anders als immer Falsch dargestellt, der DOSB aber streng juristisch gerade keiner Anerkennung von Sportarten vornimmt, sondern entscheidet, welche Verbände aufgenommen in den DOSB als Dachverband aufgenommen werden, und da der Gesetzgeber, ausweislich der Bundestagesdrucksachen auch nur auf ein allgemeines Sportverständnis abstellen wollte, könnten Gerichte diese Frage auch anders beantworten.

Vieles ist hierbei natürlich aktuell in Bewegung und die Anwendbarkeit der Norm durch Gerichte könnte sich auch durch die sich ändernde Auffassung der Gesellschaft zum Esport in Verbindung mit dem Sportbegriff ändern. Gerichte werden, sollte ein solches Verhalten einmal angeklagt werden, wohl um eine eigene Ausformung des Begriffes, unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben im Strafrecht, nicht herumkommen. Schließlich steigen sowohl die wirtschaftliche Bedeutung des Esport in Verbindung mit dem internationalen Wettangebot und kann man sicher gut vertreten, dass die Rechtsgüter der Integrität des Sports auch im Esport strafrechtlichen Schutz genießen. Das macht das Risiko für einen dem Matchfixing beschuldigten natürlich extrem groß.

Zivilrecht

Ob Match Fixing auch eine zivilrechtliche Komponente hat, ist aktuell sehr schwer zu sagen. Mir sind aktuell auch keine Fälle bekannt, in denen dieses Thema problematisiert wurde. Allerdings ist natürlich daran zu denken, was im Falle eines Verstoßes gegen Vertragsinhalte/AGB von Ligen- oder Turnierbetreiber passiert. Die meisten dieser Verträge dürften Regelungen zum Match Fixing in der einen oder anderen Form beinhalten, was in der Konsequenz dazu führen könnte, dass ein Ausschluss von einem Turnier oder einer Liga im Raum stehen könnte, wenn ein Team oder ein Spieler des Match Fixing beschuldigt wird.

Hier wird es in der Zukunft Abgrenzungsprobleme zwischen dem Vorwurf des Match Fixing und bewiesenen Vergehen geben, die aber allesamt mit etablierter Rechtssprechung und mit den allgemeinen Grundsätzen der Darlegungs- und Beweislast zu lösen sein sind. Problematisch werden diese Fälle, und hier gab es einige Beispiele in der Vergangenheit, wenn Dinge wie Match Fixing, in Regel einer Liga oder eines Turnier nicht klar geregelt sind und sich daher Fragen des Vertragsinhaltes und des Kündigungsrechts des Veranstalters der Liga stellen. Auch wenn es hier eine Grauzone gibt, so dürfte die juristischen Chancen eines Spielers oder Teams, die ohne Beweise vom Veranstalter betraft werden,  nicht schlecht stehen. Schließlich sind derartige Regeln meistens als AGB zu qualifizieren, weswegen benachteiligende Regeln unzulässig sind.

Im Falle des Ausschlusses aus einer Liga oder einer Disqualifikation von einem Turnier sind sodann natürlich vertragliche Schadensersatzansprüche zwischen der Organisation und dem Team/Spieler ebenso denkbar, wie Ansprüche beispielsweise der Sponsoren gegenüber  der Organisation. In meinen aktuellen Versionen einiger Spielerverträge und der Sponsorenverträge nehme ich diese Situation, wenn gewünscht, bereits mit auf. Hier sind also für Spieler, aber auch für sonstige Beteiligte große Haftungsrisiken zu befürchten, wenn diese irreguläre Handlungen vornehmen und sich eventuell sogar mit Wettplatzierungen bereichern. Teams, Organisationen und Sponsoren sollte hier unbedingt ihre Verträge überprüfen, denn der Wettbetrug im Esport ist leichter zu organisieren und zu erreichen, als dies im „analogen“ Sport der Fall ist. Gleichzeitig kann ein nachgewiesener Fall von Match Fixing ernorme PR-Auswirkungen haben, die bis zur Insolvenz der gesamten Organisation führen könnten. Der Anerkennung von Esport in der Gesellschaft ist es zudem auch sicherlich nicht förderlich, wenn gegen Match Fixing nicht konsequent vorgegangen wird.

Für weitere Fragen rund um das Thema, stehe ich gerne für Rückfragen bereit.

 

 

 

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBeweislastBundestagEsportHaftungInsolvenzKIKündigungLigaSchadensersatzSponsorVerträgeZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

Individuelles Angebot anfordern

Individuelles Angebot anfordern
18. Mai 2020

Ich versuch stets meine Seite weiterzuentwickeln und die Kommunikationsmöglichkeiten zu erhöhen. Ich bin zwar stets als Rechtsanwalt über diverse Social...

Mehr lesenDetails

Differenzbesteuerung und die Preisangaben Verordnung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
11. März 2019

Im Steuerrecht können sich Juristen in der Regel noch mehr streiten, als dies im Zivilrecht und im gewerblichen Rechtsschutz nicht...

Mehr lesenDetails

Urheberrecht und Vereinslogos – Ein Urteil mit Implikationen z.B Esport-Vereine

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
14. Juli 2023

Worum geht es? Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) könnte weitreichende Auswirkungen auf Vereine und Organisationen...

Mehr lesenDetails

Achtung vor Analytics ohne Anonymisierung

Achtung vor Analytics ohne Anonymisierung
28. Juni 2019

Eigentlich ist es ein alter Hut, dass man Google Analytics in Deutschland nicht ohne AnonymizeIP nutzen sollte. Es drohen Abmahnungen,...

Mehr lesenDetails

Meine Frau Saskia im Team der Kanzlei

Meine Frau Saskia im Team der Kanzlei
17. Februar 2023

Jedes Unternehmen, jeder Unternehmer und natürlich auch eine Kanzlei wie die meine wären nichts ohne das Team dahinter, das mir...

Mehr lesenDetails

Erfolgreich Investments einwerben durch Crowdinvestment: Chancen, Risiken und rechtliche Fallstricke für Startups

Erfolgreich Investments einwerben durch Crowdinvestment: Chancen, Risiken und rechtliche Fallstricke für Startups
17. Mai 2023

Einführung in Crowdinvestment für Startups Crowdinvestment ist ein faszinierender Weg für Startups, Kapital zu beschaffen, ohne sich auf traditionelle Finanzierungsmethoden...

Mehr lesenDetails

Landgericht Bonn bestätigt Bußgeld wegen mangelhafter Kundenverifizierung

Schon ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt?
18. November 2020

Die 9. Kammer für Bußgeldsachen des Landgerichts Bonn hat heute entschieden, dass das Bußgeld, welches der Bundesbeauftragte für den Datenschutz...

Mehr lesenDetails

Sind Spielregeln in Deutschland geschützt?

Sind Spielregeln in Deutschland geschützt?
17. September 2019

Immer wieder taucht im Bereich von Computerspielmandanten die Frage auf, ob Spielregeln geschützt sind oder ob man diese "kopieren" dürfte....

Mehr lesenDetails

Reaction-Videos auf YouTube/Twitch zulässig?

youtube 3503481 960 720
9. Februar 2023

Wer meinen Blog regelmäßig verfolgt, der hat bestimmt mitbekommen, dass ich auch gerne immer echte Verfahren oder Rechtsfragen aus meinem...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt
Sonstiges

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025

Ausgangslage und Einordnung Warum eigene Vertragslogik für Agile? Agile Softwareentwicklung arbeitet iterativ, inkrementell und empirisch. Anforderungen werden im Product Backlog...

Mehr lesenDetails
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

Podcastfolge

Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025

In dieser kurzen Episode diskutieren Anna und Max die Bedeutung der Rechtekette im Game Development – ein zentraler Aspekt für...

Mehr lesenDetails
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung