• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Publishingverträge und Wiederverwertung von Code

17. Oktober 2019
in Recht und Computerspiele, Urheberrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
urheberrecht 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • Die Wiederverwertung von Programmiercode kann zu Urheberrechtsverletzungen führen, insbesondere in Publishingverträgen.
  • Oftmals bleibt die Übertragung von Rechten im Vertrag unklar, was spätere Probleme verursachen kann.
  • Die Rechtsordnung des Vertrags spielt eine entscheidende Rolle bei der Auslegung von Rechten.
  • Code muss urheberrechtlich geschützt sein; rudimentäre Funktionen genießen oft keinen Schutz.
  • Fehler im Publishingvertrag können zu hohen Kosten und Schadensersatzansprüchen führen.
  • Ein solcher Fehler kann im schlimmsten Fall zur Insolvenz eines Entwicklerstudios führen.
  • Um zukünftige Probleme zu vermeiden, sollten Verträge von einem Rechtsanwalt geprüft werden.

Das Erstellen und Korrigieren von Publishingverträgen für Computerspiele ist ebenso mein Alltagsbusiness, wie Verträge für Freelancer und sonstige Vereinbarungen. Immer wieder ist neben Fragen von abziehbaren Kosten auch das Urheberrecht nicht nur ein Problem, sondern kann schnell auch für ein Entwicklerstudio zu einer Falle/Risiko werden, die man mitunter erst Jahre später bemerkt.

Da ich gerade eine dieser Fallen als Mandat auf dem Tisch habe, möchte ich davor hier waren. Es geht dabei um die Wiederverwertung von Programmiercode in Computerspielen. Während den meisten Entwicklerstudios klar sein dürfte, dass Dinge wie Grafiken, Sounds und dergleichen, die im Rahmen eines Publishingvertrages an einen Publisher lizenziert wurden, nicht einfach in einem anderen Spiel genutzt werden können, ist das vielen Entwicklern bei Programmcode oft nicht so einleuchtend.

Ob dies möglich ist oder ob die Wiederverwertung eine Urheberrechtsverletzung zum Schaden des einstigen Publisher darstellt, hängt von Details des Vertrages ab. Ist das Problem, wie sehr oft, gar nicht geregelt, hängt es von der Auslegung des Vertrages ab, zu entscheiden, welche Rechte exakt ursprünglich übertragen wurden. Dabei kann es durchaus sehr relevant sei, welcher Rechtsordnung der Vertrag unterworfen ist.

Natürlich gibt es weitere Voraussetzungen für eine mögliche Urheberrechtsverletzung. Der Codeschnippsel selber muss urheberrechtlich geschützt sein, was bei Dingen wie rudimentären Funktionen, beispielsweise zum Ansprechen von Hardware, unter Umständen nicht vorliegt. Bei größeren Codebestandteilen kann ein eigener Schutz jedoch vorliegen und es stellt sich irgendwann die Frage, wie weit Code wiederverwendet werden kann. Zu denken sind dabei eventuell an Funktionen für die KI, Serversteuerung, Multiplayer, Lobbymanagement aber natürlich auch die Grafikengine.

In den USA und bei Verträgen mit Partnern aus den USA können hierbei durchaus auch sehr komplizierte Fragen in Verbindung mit Softwarepatenten relevant werden.

Macht man hier im ursprünglichen Publishingvertrag Fehler und überträgt zu viele Bestandteile – oft unbedacht – exklusiv, kann dies bei späteren Verhandlungen/Verträgen im Zweifel nur mehr Arbeit/Kosten bedeuten, da die jeweiligen Dinge neu entwickelt werden müssen. Im schlimmsten Fall kann dies aber auch zu Ansprüchen des ursprünglichen Partners führen, inklusive Schadensersatz oder Vertriebsverbote für das neue Spiel.

Im schlimmsten Fall kann ein solcher Fehler auch das Ende/die Insolvenz eines ganzen Studios und damit die Vernichtung von jahrelanger Arbeit bedeuten. Auch derartige Fälle gab es bereits zahlreiche in der Industrie. Wichtig ist, dass man sich des Problems bewusst ist und Verträge auf genau diese Probleme hin abgeklopft. Das gilt übrigens auch, wenn man einen Vertrag – was grundsätzlich immer eine gute Idee ist – von einem Rechtsanwalt prüfen lässt. Dieser kann nämlich in Verträgen immer nur so gut sein, wie der Mandant Informationen liefert. Dazu gehören Fragen wie zukünftiger Umgang mit Code, Unternehmensstrategie und vieles weiteres.

Wie eingangs mitgeteilt, ist das Problem eines, das sehr oft übersehen wird, da gerade dem Entwickler die Problematik nicht bewusst ist.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BusinessComputerComputerspielComputerspieleFreelancerInformationInsolvenzKILizenzManagementPatentPatentePublishingSchadensersatzServerSoftwareUrheberrechtUrheberrechtsverletzungVerträge

Weitere spannende Blogposts

Widerrufsbelehrung muss ladungsfähige Adresse beinhalten

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
12. August 2019

Zum Thema "ladungsfähige Adresse", Angaben im Impressum aber auch Angaben in der Widerrufserklärung habe ich hier im Blog ja schon...

Mehr lesenDetails

Der Schlüssel zum Erfolg in der Tech-Welt: Ein IT-versierter Rechtsanwalt mit Unternehmenserfahrung

shutterstock 1889907112 scaled
16. Februar 2024

Einleitung: Die rasante Entwicklung im Technologiebereich stellt Unternehmen vor ständig neue Herausforderungen und Chancen. Als Rechtsanwalt, der nicht nur juristische...

Mehr lesenDetails

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
13. September 2024

OnlyFans hat sich in den letzten Jahren zu einer der führenden Plattformen für Content Creator entwickelt. Immer mehr Künstler nutzen...

Mehr lesenDetails

Piktogramme können urheberrechtlich geschützt sein

Urheberrecht
24. Juni 2019

In einem aktuellen Urteil stellte der Landgericht Frankenthal fest, dass auch Piktogramme urheberrechtlich geschützt sein können und daher nicht einfach...

Mehr lesenDetails

OLG Hamburg: Kunuu muss anonyme Bewertungen löschen

OLG Hamburg: Kunuu muss anonyme Bewertungen löschen
17. Februar 2024

Einleitung Als Rechtsanwalt, der sich auf Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht spezialisiert hat, begegne ich regelmäßig der Herausforderung, meine Mandanten vor...

Mehr lesenDetails

Wie man einen SaaS-Service anbietet, der auf ChatGPT aufsetzt: Ein Leitfaden zur Haftung und Verantwortung

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
30. Juni 2023

Wie Sie wissen, habe ich hier schon viel über Künstliche Intelligenz (KI), Software as a Service (SaaS) und über Vertragsklauseln...

Mehr lesenDetails

Mandantenportal im Test

Mandantenportal im Test
18. Januar 2021

Wie angekündigt habe ich am Wochenende das Mandantenportal für meine Mandanten freigeschalten und es läuft jetzt stabil im Testmodus. Die...

Mehr lesenDetails

GmbH Stammeinlage kann zu Geschäftszwecken verwendet werden!

GmbH Stammeinlage kann zu Geschäftszwecken verwendet werden!
29. Januar 2020

Immer wieder hört man von Irrtümern, die Gründer durch Google-Recherche und dergleichen aufgesetzt sind. Einer dieser großen Irrtümer ist, dass...

Mehr lesenDetails

ChatGPT-4 und mein Chat-Tool

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
17. März 2023

In letzter Zeit habe ich mich mit der Verbesserung der KI-Chatseite hier auf der Seite beschäftigt und dabei Designupdates und...

Mehr lesenDetails
Neue OLG-Urteile zu Produktbeschreibungen im Onlinehandel

Dreifache Schadensberechnung

26. Juni 2023

Einleitung Im Bereich des geistigen Eigentums und der Informationstechnologie ist die Schadensberechnung ein wichtiger Aspekt, wenn es um Rechtsverletzungen geht....

Mehr lesenDetails
bootcamps und talentfoerderung im esportspielerverkauf moeglich

Esport Recht

25. Juni 2023
Außensteuergesetz (AStG)

Außensteuergesetz (AStG)

16. Oktober 2024
Elektronische Vertragsschlussformen im Softwarebereich

Elektronische Vertragsschlussformen im Softwarebereich

15. Oktober 2024
Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

9. November 2024

Podcast Folgen

247f58c28882e230e982fa3a32d34dea

Digital sovereignty: Europe’s path to a self-determined digital future

8. Dezember 2024

In this exciting episode of the itmedialaw.com podcast, we take a deep dive into the highly topical subject of digital...

75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024

In this captivating episode of my IT Medialaw podcast, I, Marian Härtel, share my personal journey as a passionate IT...

4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024

Yeah, the first real episode with myself! In this podcast, we dive into the exciting world of IT law and...

3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

In this exciting 30-minute podcast, lawyer Marian Härtel decodes the complex world of digital law for the self-employed, start-ups and...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung