• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Achtung Handwerker und Dienstleister: Nicht aufgeklärter Verbraucherwiderruf – eine Langzeitfolge ohne Wertersatz!

Achtung Handwerker und Dienstleister: Nicht aufgeklärter Verbraucherwiderruf – eine Langzeitfolge ohne Wertersatz!

25. Mai 2023
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

17. September 2025
Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

8. September 2025
Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

7. September 2025
Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

6. September 2025
Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

5. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Achtung Handwerker und Dienstleister: Nicht aufgeklärter Verbraucherwiderruf – eine Langzeitfolge ohne Wertersatz!

25. Mai 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
important g291cf6c97 1280

Hinweis auf die lange Widerrufsfrist: Bei fehlender Aufklärung kann sie bis zu 1 Jahr und 14 Tage betragen!

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Hinweis auf die lange Widerrufsfrist: Bei fehlender Aufklärung kann sie bis zu 1 Jahr und 14 Tage betragen!
2. Der „alte“, aber wichtige Aspekt: Die Widerrufsfrist von 1 Jahr und 14 Tagen
3. Die revolutionäre Neuheit: Kein Wertersatz bei Widerruf
4. Risikoprävention und Strategieanpassung: Die dringende Notwendigkeit der Anpassung Ihrer Verträge
4.1. Author: Marian Härtel

Die kontinuierliche Aufklärung und das Verständnis des Verbraucherschutzes sind essenziell. Besonders das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. Mai 2023 hat die Brisanz der richtigen Belehrung über das Widerrufsrecht in Verträgen hervorgehoben (Az.: C-97/22).

Wichtigste Punkte
  • Die Widerrufsfrist kann bis zu 1 Jahr und 14 Tage betragen, wenn Verbraucher nicht ordnungsgemäß aufgeklärt werden.
  • Das Europäische Gerichtshof-Urteil vom 17. Mai 2023 hebt die Bedeutung der Widerrufsbelehrung hervor.
  • Viele Dienstleister sind sich der Risiken dieser Thematik nicht bewusst, was zu ordnungswidrigen Verträgen führen kann.
  • Kein Wertersatz ist fällig, wenn Verbraucher einen Vertrag widerrufen, selbst nach vollständiger Ausführung der Arbeiten.
  • Unternehmen riskieren erhebliche finanzielle Verluste, wenn sie ihre Verträge nicht anpassen.
  • Dringende Überprüfung der Verträge und Anpassung der Geschäftspraktiken sind erforderlich, um Risiken zu minimieren.
  • Es besteht die Notwendigkeit, auf neue rechtliche Anforderungen proaktiv zu reagieren und Schutzstrategien zu entwickeln.

In meinen beiden vorherigen Blogposts hier und hier habe ich ausführlich über dieses Urteil berichtet und die grundlegenden Aspekte erläutert.

Der „alte“, aber wichtige Aspekt: Die Widerrufsfrist von 1 Jahr und 14 Tagen

Seit der Veröffentlichung meiner vorherigen Artikel zu diesem Thema habe ich zahlreiche Rückfragen erhalten und mit verschiedenen Fachkollegen diskutiert. Eines ist mir dabei klar geworden: Viele Dienstleister und Handwerker sind sich der Tragweite dieser Thematik nicht bewusst. Eine erhebliche Anzahl von Ihnen verfügt über keine ordnungsgemäßen Vertragstexte und widerruft somit den Verbrauchern nicht korrekt das Widerrufsrecht.

Die lange Widerrufsfrist von 1 Jahr und 14 Tagen, die in Kraft tritt, wenn der Verbraucher nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, stellt ein massives Risiko dar. Diese Frist ist nicht neu im deutschen Recht und hat schon immer existiert. Das jüngste Urteil des EuGH hat jedoch die Brisanz dieser Frist in den Vordergrund gerückt und ihre Anwendung hat plötzlich weitreichende Folgen.

Viele von Ihnen könnten sich sogar bereits in der Gefahrenzone befinden, da Verträge, die etwa ein Jahr zurückliegen, potenziell von dieser Regelung betroffen sein könnten. Wurde der Verbraucher damals nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert, kann er theoretisch noch heute den Vertrag widerrufen. Die finanziellen Auswirkungen könnten erheblich sein, da laut dem EuGH-Urteil kein Wertersatz geschuldet ist, auch wenn die Arbeit bereits vollständig ausgeführt wurde und erhebliche Materialkosten entstanden sind.

Es ist mir bekannt, dass verschiedene Rechtsanwaltskollegen bereits eine Vielzahl von Verfahren aufgrund dieses Urteils vorbereiten. Die Welle der Rechtsstreitigkeiten steht uns womöglich kurz bevor. Dies unterstreicht die Dringlichkeit und Notwendigkeit, Ihre Verträge zu überprüfen und anzupassen. Lassen Sie sich nicht unvorbereitet von dieser Situation treffen.

Die revolutionäre Neuheit: Kein Wertersatz bei Widerruf

Das Außergewöhnliche an diesem EuGH-Urteil und das, was es so bedeutend macht, ist die Entscheidung, dass vom Verbraucher kein Wertersatz geschuldet ist, selbst wenn der Widerruf nach Abschluss der Arbeiten erfolgt und nachdem erhebliche Materialkosten für den Dienstleister entstanden sind.

Diese Feststellung hat das Potential, die Spielregeln fundamental zu ändern. Früher konnten Dienstleister und Handwerker wenigstens auf den Ersatz der Materialkosten hoffen, wenn ein Kunde seinen Vertrag widerruft. Jetzt stellt dieses Urteil klar: Selbst diese Hoffnung ist nicht mehr begründet. Und das gilt unabhängig davon, wie umfangreich die Arbeit war oder wie hoch die Materialkosten ausfielen.

Die Konsequenz? Unternehmen könnten auf den gesamten Kosten sitzen bleiben, selbst nachdem sie ihre Leistungen vollständig erbracht haben. Das ist eine gravierende Änderung im Verbraucherrecht, die für Dienstleister, Handwerker und Freelancer erhebliche finanzielle Risiken birgt.

Diese Entscheidung sollte bei allen, die ihre Leistungen an Verbraucher anbieten, die Alarmglocken läuten lassen. Es ist eine dringende Mahnung, die eigenen Verträge und Geschäftspraktiken auf den Prüfstand zu stellen und anzupassen. Angesichts dieser neuen Rechtslage ist es von größter Bedeutung, dass jeder, der seine Dienstleistungen an Verbraucher anbietet, vollständig über seine Rechte und Pflichten im Klaren ist.

Risikoprävention und Strategieanpassung: Die dringende Notwendigkeit der Anpassung Ihrer Verträge

Angesichts dieser tiefgreifenden Auswirkungen und der möglichen massiven finanziellen Konsequenzen appelliere ich dringend an Sie: Überprüfen Sie Ihre Verträge auf eine korrekte Widerrufsbelehrung. Dies mag eine anspruchsvolle Aufgabe sein, aber das Fehlen einer solchen Belehrung kann ernsthafte und vermeidbare finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Es ist nicht nur wichtig, sondern dringend erforderlich, dass Sie jetzt handeln. Nicht nur Ihre bestehenden Verträge müssen angepasst werden, auch Ihre Geschäftspraktiken könnten eine Überarbeitung benötigen. Eine Strategie könnte beispielsweise darin bestehen, Verträge mit Endverbrauchern nicht mehr direkt beim Kunden zu Hause abzuschließen, sondern sie zu einer Unterzeichnung in Ihr Büro oder Ihren Betrieb einzuladen. Hierdurch würde das Widerrufsrecht nicht zum Tragen kommen und die Risiken, die aus dem EuGH-Urteil resultieren, könnten vermieden werden.

Gleichzeitig empfehle ich Ihnen, über weitere Strategien nachzudenken, wie Sie Ihr Unternehmen schützen können. Die rechtliche Landschaft hat sich geändert, und es ist wichtig, dass Sie sich anpassen und vorbereitet sind.

Bleiben Sie dran für weitere Artikel und Ressourcen in den kommenden Tagen und Wochen, die Ihnen dabei helfen werden, diese rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihr Unternehmen zu schützen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie und Ihr Unternehmen gegen potenzielle rechtliche Risiken gewappnet sind. Wie immer stehe ich Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie in diesem komplexen Bereich zu leiten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnpassungDienstleistungFreelancerVerbraucherVerbraucherschutzVerträge

Weitere spannende Blogposts

Rot, Rot, Rot blüht nur die Sparkasse…

21. Juli 2016

Nach fast sechs Jahren Rechtsstreit haben die Sparkassen sich  am Bundesgerichtshof gegen die Santander Bankengruppe durchgesetzt. Letzere hat beim Deutschen Patent-...

Mehr lesenDetails

Neue Verpflichtungen beim Transparenzregister

Neue Verpflichtungen beim Transparenzregister
22. Januar 2020

Das Transparenzregister ist ein elektronisches Register, das Auskunft über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen geben soll. Ganz konkret soll die Verschleierung illegaler...

Mehr lesenDetails

BGH erweitert Zivilsenate

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
2. September 2019

Zum 1. September 2019 hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beim Bundesgerichtshof einen weiteren Zivilsenat eingerichtet, der in...

Mehr lesenDetails

OLG Hamm: Informationen zur Herstellergarantie

OLG Hamm: Informationen zur Herstellergarantie
22. Januar 2020

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Herstellergarantieerklärungen in Bedienungsanleitungen einen UWG-Unterlassungsanspruch gegen den Einzelhändler begründen können, wenn dieser über die...

Mehr lesenDetails

Influencer als Künstler: Wann Inhalte dem Kunstbegriff unterliegen und wie sie geschützt werden

Influencer als Künstler: Wann Inhalte dem Kunstbegriff unterliegen und wie sie geschützt werden
5. April 2023

Der Kunstbegriff und seine juristische Definition Der Kunstbegriff ist ein facettenreiches und oft kontrovers diskutiertes Thema. Kunst kann in vielen...

Mehr lesenDetails

LG München: Focus-Ärzte Siegel ist irreführend

LG München: Focus-Ärzte Siegel ist irreführend
8. März 2023

Die 4. Kammer für Handelssachen hat der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale hinsichtlich der Verleihung und Publizierung sog. „Ärzte-Siegel“ gegen den Focus-Verlag...

Mehr lesenDetails

DSGVO Verstoß doch nicht abmahnbar?

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
12. März 2019

Da ich letzte Woche erneut einen Mandanten zum Thema Datenschutz seines Onlineshops beraten habe, kam auch die Frage der Abmahnbarkeit...

Mehr lesenDetails

LG Köln zum Erlöschen des Widerrufsrecht bei digitalen Downloads

LG Köln zum Erlöschen des Widerrufsrecht bei digitalen Downloads
6. August 2019

Millionen Nutzer von Android-Smartphones laden Dateien bzw. Apps im Play Store von Google herunter. Das Landgericht Köln entschied nun jedoch...

Mehr lesenDetails

Fiverr & Umsatzsteuer: Liegt eine Leistungskomission vor?

Fiverr & Umsatzsteuer: Liegt eine Leistungskomission vor?
23. Juni 2020

Das Thema Upwork und Fiverr gehört bei mir auf dem Blog mit zu den beliebtesten Themen. Die Unsicherheit scheint groß....

Mehr lesenDetails
LogoRechteck
Intern

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025

  Mit dem Start des Alphatests von LawOMate beginnt der nächste Schritt in Richtung echter Legal Automation. Die Plattform ist...

Mehr lesenDetails
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024

In this captivating episode, lawyer Marian Härtel takes listeners on an exciting journey through the dynamic world of influencers and...

Mehr lesenDetails
Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025
9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025
d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung