• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

BGH entscheidet zu Auslistungsbegehren gegenüber Google

11. April 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
BGHurteil 1 1
Wichtigste Punkte
  • Der Bundesgerichtshof prüft die Auslistung von persönlichkeitsrechtsrelevanten Suchergebnissen bei Google.
  • Der Kläger und seine Lebensgefährtin fordern die Entfernung kritischer Artikel und ihrer Fotos aus Suchergebnissen.
  • Vorangegangene Gerichtsentscheidungen wiesen die Klage wegen unklarer Wahrheitsbehauptungen ab.
  • Der Europäische Gerichtshof entschied über die Beweislast in Auslistungsanträgen.
  • Relevante Nachweise müssen vorgelegt werden, um eine Auslistung zu erwirken.
  • Der Informationswert von Vorschaubildern ist im Kontext ihrer Anzeige zu bewerten.
  • Der Bundesgerichtshof wird die mündliche Verhandlung fortsetzen.

Der u.a. für Ansprüche nach der EU-Datenschutzgrundverordnung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Betreiber einer Internet-Suchmaschine verpflichtet ist, persönlichkeitsrechtsrelevante Suchergebnisse auszulisten.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Sachverhalt:
2. Bisheriger Prozessverlauf:
2.1. Author: Marian Härtel

Sachverhalt:

Der Kläger ist für verschiedene Gesellschaften, die Finanzdienstleitungen anbieten, in verantwortlicher Position tätig oder an ihnen beteiligt. Die Klägerin ist seine Lebensgefährtin und war Prokuristin einer dieser Gesellschaften. Auf der Webseite eines US-amerikanischen Unternehmens, dessen Ziel es nach eigenen Angaben ist, „durch aktive Aufklärung und Transparenz nachhaltig zur Betrugsprävention in Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen“, erschienen im Jahr 2015 mehrere Artikel, die sich kritisch mit dem Anlagemodell einzelner dieser Gesellschaften auseinandersetzten. Einer dieser Artikel war mit Fotos der Kläger bebildert. Über das Geschäftsmodell der Betreiberin der Webseite wurde seinerseits kritisch berichtet, u.a. mit dem Vorwurf, sie versuche, Unternehmen zu erpressen, indem sie zunächst negative Berichte veröffentliche und danach anbiete, gegen ein sog. Schutzgeld die Berichte zu löschen bzw. die negative Berichterstattung zu verhindern. Die Kläger machen geltend, ebenfalls erpresst worden zu sein; die Artikel enthielten im Übrigen unrichtige Tatsachenbehauptungen und unzulässige Meinungsäußerungen, die auf einem unrichtigen Tatsachenkern beruhten. Sie begehren von der Beklagten als der Verantwortlichen für die Internetsuchmaschine „Google“, es zu unterlassen, die genannten Artikel bei der Suche nach ihren Namen und den Namen verschiedener Gesellschaften in der Ergebnisliste nachzuweisen und die Fotos von ihnen als Vorschaubilder („thumbnails“) anzuzeigen. Die Beklagte hat erklärt, die Wahrheit der in den verlinkten Inhalten aufgestellten Behauptungen nicht beurteilen zu können.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Kläger blieb ohne Erfolg. Für die Beklagte sei nicht klar erkennbar, dass die von ihr als Suchergebnis nachgewiesenen Artikel unwahre Behauptungen enthielten. Die Wiedergabe der Fotos sei wegen deren ursprünglichen Kontextes gerechtfertigt. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgen die Kläger ihr Auslistungsbegehren weiter.

Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 27. Juli 2020 (NJW 2020, 3444 = AfP 2020, 496) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Zum einen wollte er geklärt wissen, wer die Darlegungs- und Beweislast für die Behauptung trägt, die von der Suchmaschine nachgewiesene Berichterstattung sei unwahr, und ob es dem Antragsteller insoweit obliegt, sofern möglich zunächst den hierfür Verantwortlichen in Anspruch zu nehmen. Zum anderen hat er gefragt, ob hinsichtlich der Vorschaubilder auch deren ursprünglicher Kontext zu berücksichtigen sei oder ob es allein auf die Darstellung der Suchmaschine ankomme.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Fragen mit Urteil vom 8. Dezember 2022 (C-460/20, NJW 2023, 747 = AfP 2023, 42) beantwortet. Die Auslistung hänge nicht davon ab, dass die Frage der Richtigkeit des aufgelisteten Inhalts im Rahmen eines von dieser Person gegen den Inhalteanbieter eingelegten Rechtsbehelfs einer zumindest vorläufigen Klärung zugeführt worden ist. Der Betreiber der Suchmaschine sei verpflichtet, einem Auslistungsantrag stattzugeben, wenn die eine Auslistung begehrende Person relevante und hinreichende Nachweise vorlege, die ihren Antrag zu stützen vermögen und belegen, dass die in dem aufgelisteten Inhalt enthaltenen Informationen offensichtlich unrichtig seien oder zumindest ein für diesen gesamten Inhalt nicht unbedeutender Teil dieser Informationen offensichtlich unrichtig sei. Hinsichtlich der Vorschaubilder sei dem Informationswert dieser Fotos – unabhängig vom Kontext ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite, der sie entnommen sind, aber unter Berücksichtigung jedes Textelements, das mit der Anzeige dieser Fotos in den Suchergebnissen unmittelbar einhergeht und Aufschluss über den Informationswert dieser Fotos geben kann – Rechnung zu tragen.

Der Bundesgerichtshof wird nun die mündliche Verhandlung fortsetzen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeweislastBGHBundesgerichtshofDatenschutzInformationKlageSuchmaschineUrteileVerordnung

Weitere spannende Blogposts

Kein Werben mit einer Herstellergarantie = keine Information notwendig?

Herstellerangaben bei der Bewerbung von Elektrogeräten
25. September 2019

Bisher galt als einer der größten Abmahnrisiken, wenn Onlinehändler nicht über Garantiebedingungen von Produkten informierten, die diese verkauften (siehe z.B....

Mehr lesenDetails

YouTube/Twitch und Hakenkreuze in Streams/Videos?

Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind strafbar
29. Juli 2019

Aktuell gibt es eine ausdauernde Diskussion dazu, ob Videos vom Spiel "Wolfenstein: Youngblood" in der englischen Fassung auf YouTube oder...

Mehr lesenDetails

Bundesgerichtshof – Der Fall „Glück“ vs. „LieBee“

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
8. Januar 2024

Einleitung Im Wettbewerbsrecht gibt es immer wieder interessante Fälle, die aufzeigen, wie komplex und vielschichtig das Thema der Produktgestaltung und...

Mehr lesenDetails

Mehr Verbraucherschutz beim Kauf von Apps und Software

Mehr Verbraucherschutz beim Kauf von Apps und Software
4. November 2020

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat für einen verbesserten Verbraucherschutz beim Kauf von Software und Apps sowie auf...

Mehr lesenDetails

LG Frankfurt: Onlineportal muss mehr als nur Frau/Herr zur Auswahl bieten

Tätigkeit als eintragener Kaufmann: Die Haftungsfallen
14. Januar 2021

Das Landgericht Frankfurt hat Anfang Dezember letzten Jahres eine interessante Entscheidung für alle Onlineanbieter getroffen, die beispielsweise Logins oder Bezahlmöglichkeiten...

Mehr lesenDetails

BVerwG bestätigt Verbot von linksunten.indymedia

30. Januar 2020

Zur Anfechtung des Verbots einer Vereinigung ist regelmäßig nur die verbotene Vereinigung selbst befugt, nicht dagegen Vereinsmitglieder oder Dritte. Auf...

Mehr lesenDetails

Das OLG Frankfurt ergründet den „Shitstorm“

Das OLG Frankfurt ergründet den „Shitstorm“
2. Juni 2021

Es gibt immer wieder Urteile, die bringen selbst einen langjährigen Juristen zum Schmunzeln. So muss sich das Oberlandesgericht Frankfurt am...

Mehr lesenDetails

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
10. Januar 2019

Das Landgericht Koblenz hat ein Urteil zu der Vermittlung von Lotto und ähnlichen Diensten in Deutschland gefällt. Wenn für eine...

Mehr lesenDetails

Hamburg will Esport steuerrechtlich akzeptieren

Steuerliche Behandlung von Upwork in Deutschland?
22. Mai 2019

In Zusammenarbeit mit der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Senioren sowie der Finanzbehörde ist es der Hamburger Sportjugend...

Mehr lesenDetails
Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?
Recht und Computerspiele

Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?

8. September 2025

Mods add new content to video games, improve graphics or add completely new ways of playing. Hardly any major PC...

Mehr lesenDetails
Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

7. September 2025
Chain of title in game development: building a clean chain of rights

Chain of title in game development: building a clean chain of rights

6. September 2025
Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

5. September 2025
Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

12. August 2025

Produkte

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

Podcastfolge

092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024

In this captivating episode, lawyer Marian Härtel takes listeners on an exciting journey through the dynamic world of influencers and...

Mehr lesenDetails
8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024
Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung