• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Entschädigung im Esport bei einem Spielerwechsel?

Entschädigung im Esport bei einem Spielerwechsel?

27. September 2019
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Entschädigung im Esport bei einem Spielerwechsel?

27. September 2019
in Esport Business, Recht und Esport
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
entschaedigung im esport bei einem spielerwechsel

In den letzten Monaten musste ich mich mehrfach mit der Frage befassen, ob einem Team/Organisation bei einem Spielerwechsel ein Schadensersatzanspruch gegen den Spieler oder gegen das neue Team zusteht.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Professionelle Beratung, die Situation im Esport
2. Schadenersatz?
2.1. Arbeiternehmer
2.2. Vertragspartner
3. Und deshalb
3.1. Author: Marian Härtel

Professionelle Beratung, die Situation im Esport

Wie regelmäßige Leser meines Blogs wissen, plädiere ich regelmäßig dafür, dass esports-Teams mit professionellen Verträgen arbeiten und sich professionell beraten lassen.
Andernfalls wird es kaum möglich sein, als Team einen größeren wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
Das größte Problem besteht darin, Verträge zu gestalten und mit den Spielern zu verhandeln, die auch eine längerfristige Perspektive für das Team und damit auch für Sponsoren bieten.
Leider gibt es hier im Esport eine ganze Reihe rechtlicher Unklarheiten.
Für weitere Details sind dieser Artikel über Transfersummen und dieser Artikel über Bootcamps und Spielerverkäufe geeignet.
Es stellt sich also die Frage, wie lange ein Spielervertrag laufen darf (siehe diesen Artikel),was auch stark davon abhängt, ob ein esport-Spieler als Angestellter oder als Auftragnehmer betrachtet wird. Bei der großen Anzahl von Spielerverträgen, die ich in den letzten Jahren aufgesetzt habe, habe ich mir natürlich viele Gedanken über diese Probleme gemacht.
Aber was ist, wenn Sie als esport-Organisation nicht einmal die Möglichkeit haben, mit Spielern oder einem neuen Team über Dinge wie Ablösesummen oder andere Kooperationsvereinbarungen zu sprechen oder zu verhandeln?
Was ist, wenn ein Spieler einfach vertragsbrüchig wird und einen neuen Vertrag bei einem konkurrierenden Team unterschreibt.
Ungeachtet der möglichen Bedingungen eines bestehenden Vertrags?

Schadenersatz?

Wer kann dann für Schäden haftbar gemacht werden.
Nun.
Auch hier muss zwischen Arbeitnehmern und Auftragnehmern unterschieden werden.

Arbeiternehmer

Natürlich kann ein Team einen Spieler fristlos kündigen, wenn er sich z.B. weigert, für ein ausländisches Team zu arbeiten und zu spielen.
Die Verpflichtung zur Zahlung des Gehalts entfällt dann, aber das sollte nicht der Hauptgrund für das Team sein.
Die Nichterfüllung beseitigt zunächst nur den Anspruch des Arbeitnehmers auf Bezahlung, begründet aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schadensersatz.
Das Problem im deutschen Arbeitsrecht ist, dass es keinen Bezug zum Erfolg der Arbeitsleistung gibt und daher eine Entschädigung auch dann nicht bejaht werden kann, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Leistung nach objektiven Maßstäben nicht erbringt.
Eine Entschädigung wird daher regelmäßig nur sehr schwer zu konstruieren sein und, wenn überhaupt, durch die Anwendung der Differenzhypothese (nach der sich der Arbeitgeber z.B. ersparte Aufwendungen anrechnen lassen müsste) weiter gemindert.
Darüber hinaus könnten die Arbeitsgerichte dem Team vorwerfen, keinen Ersatz zu haben.
Schließlich könnte der Spieler regelmäßig krank gewesen sein oder einen Unfall gehabt haben und der Mannschaft nicht zur Verfügung stehen.
Die einzige realistische Möglichkeit ist daher, sich auf eine Schadensersatzforderung zu einigen.
Solche Vereinbarungen sind im Prinzip zulässig.
Allerdings müssen die von der Rechtsprechung entwickelten Grenzen beachtet werden.
Die Klausel muss daher klar formuliert und transparent sein und die Höhe der Geldstrafe darf nicht überzogen sein.
Die Vergütung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist richtet sich in der Regel nach der Vergütung des Arbeitnehmers.
Deutlich höhere Beträge werden oft als unangemessen angesehen.
Mir sind jedoch noch keine Urteile für esport bekannt.
Dennoch sollte die Verwendung einer Vertragsstrafenklausel in Erwägung gezogen werden, da sie oft zu einer besseren Vertragstreue der Arbeitnehmer führt.
Theoretisch besteht auch die Möglichkeit eines Wettbewerbsverbots nach Ablauf der Kündigungsfrist, das allerdings Entschädigungszahlungen des ursprünglichen Teams beinhalten würde und ansonsten strengen Grenzen unterliegt.

Vertragspartner

Bei Vertragspartnern ist es theoretisch möglich, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
Je nach Ausgestaltung sind Ansprüche für vergeblich gezahlte Auslagen, wie z.B. Reisekosten, für den Ersatz von Spielern und viele andere Punkte möglich.
Problematischer ist der Schadenersatz, wenn ein Sponsor abspringt oder nicht an einem Turnier teilnehmen kann.
In der Regel muss der Schaden konkret beziffert werden können.
Das könnte schwierig sein, wenn nur behauptet wird, dass Sie ein Turnier hätten gewinnen können.
Hier kommt es auf die konkrete Situation und die Struktur der Verträge an.
Vertragsstrafenklauseln sind natürlich auch in Marketingverträgen und in Verträgen als Freiberufler möglich, aber auch diese müssen angemessen sein.
Außerdem ist bei solchen Verträgen zu beachten, dass diese oft als AGB eingestuft werden und daher nicht alle Klauseln möglich sind (siehe diesen und diesen Artikel).
Bei Vertragsstrafenklauseln sind pauschale Vertragsstrafen nur schwer umsetzbar und außerdem muss dem Spieler in der Regel die Befugnis eingeräumt werden, sie einzusetzen, damit solche Strafen überhaupt zulässig sind.

Und deshalb

Aufgrund der Unwägbarkeiten sollten die Teams vor allem Vorkehrungen treffen.
Eine gute Atmosphäre im Team ist immer noch das Wichtigste.
Und immer mehr Teams sollten auch mit Ersatzleuten arbeiten, um die unternehmerischen Risiken zu mindern.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBeratungBlogComplianceContractEsportFeeFreelancerLawLigaMarketingSchadensersatzSponsorUrteilVerträge

Weitere spannende Blogposts

Cheating im Esport und die arbeitsvertraglichen Pflichten: Eine juristische Perspektive

Cheating im Esport und die arbeitsvertraglichen Pflichten: Eine juristische Perspektive
12. Juni 2023

Einleitung Esport ist mehr als nur ein Spiel - es ist eine wachsende Industrie, die sowohl Spieler als auch Zuschauer...

Mehr lesenDetails

Achtung bei Versprechen im Gegenzug für Retweets oder ähnliches

Achtung bei Versprechen im Gegenzug für Retweets oder ähnliches
18. November 2019

Die Situation Ich habe ja schon oft geschrieben, dass man als auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt und im Besonderen als Rechtsanwalt,...

Mehr lesenDetails

EuGH bestätigt Einstufung von TikTok als „Torwächter“

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
20. Juli 2024

Der chinesische Bytedance-Konzern, der das Videoportal TikTok betreibt, ist mit einer Klage gegen seine Einstufung als sogenannter digitaler Torwächter gescheitert....

Mehr lesenDetails

Kundenbewertungen durch Gewinnspiel? Abmahnung!

Kundenbewertungen durch Gewinnspiel? Abmahnung!
19. Juni 2019

Gewinnspiele sind für viele Onlinehändler ein probates Mittel zum Marketing sowohl auf der eigenen Webseite als auch im Social Media...

Mehr lesenDetails

ChatGPT-4 und mein Chat-Tool

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
17. März 2023

In letzter Zeit habe ich mich mit der Verbesserung der KI-Chatseite hier auf der Seite beschäftigt und dabei Designupdates und...

Mehr lesenDetails

Influencer-Management: Vertragsgestaltung bei Agenturwechsel des Influencers

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
6. August 2024

Influencer-Management: Vertragsgestaltung bei Agenturwechsel des Influencers Ein häufiges Problem im Influencer-Management, mit dem ich als Rechtsanwalt oft konfrontiert werde, ist der Wechsel eines...

Mehr lesenDetails

Üble Nachrede über Whatsapp rechtfertigt fristlose Kündigung

Arbeitgeber darf nicht zu Homeoffice zwingen
26. Juli 2019

Das Thema WhatsApp und die Rechtsfolgen unbedachter Nachrichten war schon öfters Thema hier im Blog. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat jetzt...

Mehr lesenDetails

Linux vs. VMware: Opensource vor Gericht

Urheberrecht
29. März 2019

Als Urheberrechtler hat man es immer wieder auch mit Open Source Lizenzen wie GPL in den verschiedenen Versionen oder der...

Mehr lesenDetails

Auskunftspflicht im UrhG – bestimmt unbekannt für Webseitenbetreiber oder Gamespublisher?

Urheberrecht
16. Februar 2023

Es gibt immer wieder Regelungen, bei denen man als Anwalt ziemlich sicher ist, dass diese Mandanten unbekannt sind. Und §...

Mehr lesenDetails
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
Sonstiges

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026

SaaS-Anbieter, die an Verbraucher verkaufen, stehen beim Thema Hotline nicht nur vor einer Support-Frage, sondern vor einer rechtlich klar konturierten...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

In dieser spannenden Podcast-Episode tauchen wir ein in die faszinierende Welt der IT-Startups und erfahren, warum ein erfahrener Rechtsanwalt für...

Mehr lesenDetails
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung