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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Entschädigung im Esport bei einem Spielerwechsel?

27. September 2019
in Esport Business, Recht und Esport
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
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entschaedigung im esport bei einem spielerwechsel

In den letzten Monaten musste ich mich mehrfach mit der Frage befassen, ob einem Team/Organisation bei einem Spielerwechsel ein Schadensersatzanspruch gegen den Spieler oder gegen das neue Team zusteht.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Professionelle Beratung, die Situation im Esport
2. Schadenersatz?
2.1. Arbeiternehmer
2.2. Vertragspartner
3. Und deshalb
3.1. Author: Marian Härtel

Professionelle Beratung, die Situation im Esport

Wie regelmäßige Leser meines Blogs wissen, plädiere ich regelmäßig dafür, dass esports-Teams mit professionellen Verträgen arbeiten und sich professionell beraten lassen.
Andernfalls wird es kaum möglich sein, als Team einen größeren wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
Das größte Problem besteht darin, Verträge zu gestalten und mit den Spielern zu verhandeln, die auch eine längerfristige Perspektive für das Team und damit auch für Sponsoren bieten.
Leider gibt es hier im Esport eine ganze Reihe rechtlicher Unklarheiten.
Für weitere Details sind dieser Artikel über Transfersummen und dieser Artikel über Bootcamps und Spielerverkäufe geeignet.
Es stellt sich also die Frage, wie lange ein Spielervertrag laufen darf (siehe diesen Artikel),was auch stark davon abhängt, ob ein esport-Spieler als Angestellter oder als Auftragnehmer betrachtet wird. Bei der großen Anzahl von Spielerverträgen, die ich in den letzten Jahren aufgesetzt habe, habe ich mir natürlich viele Gedanken über diese Probleme gemacht.
Aber was ist, wenn Sie als esport-Organisation nicht einmal die Möglichkeit haben, mit Spielern oder einem neuen Team über Dinge wie Ablösesummen oder andere Kooperationsvereinbarungen zu sprechen oder zu verhandeln?
Was ist, wenn ein Spieler einfach vertragsbrüchig wird und einen neuen Vertrag bei einem konkurrierenden Team unterschreibt.
Ungeachtet der möglichen Bedingungen eines bestehenden Vertrags?

Schadenersatz?

Wer kann dann für Schäden haftbar gemacht werden.
Nun.
Auch hier muss zwischen Arbeitnehmern und Auftragnehmern unterschieden werden.

Arbeiternehmer

Natürlich kann ein Team einen Spieler fristlos kündigen, wenn er sich z.B. weigert, für ein ausländisches Team zu arbeiten und zu spielen.
Die Verpflichtung zur Zahlung des Gehalts entfällt dann, aber das sollte nicht der Hauptgrund für das Team sein.
Die Nichterfüllung beseitigt zunächst nur den Anspruch des Arbeitnehmers auf Bezahlung, begründet aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schadensersatz.
Das Problem im deutschen Arbeitsrecht ist, dass es keinen Bezug zum Erfolg der Arbeitsleistung gibt und daher eine Entschädigung auch dann nicht bejaht werden kann, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Leistung nach objektiven Maßstäben nicht erbringt.
Eine Entschädigung wird daher regelmäßig nur sehr schwer zu konstruieren sein und, wenn überhaupt, durch die Anwendung der Differenzhypothese (nach der sich der Arbeitgeber z.B. ersparte Aufwendungen anrechnen lassen müsste) weiter gemindert.
Darüber hinaus könnten die Arbeitsgerichte dem Team vorwerfen, keinen Ersatz zu haben.
Schließlich könnte der Spieler regelmäßig krank gewesen sein oder einen Unfall gehabt haben und der Mannschaft nicht zur Verfügung stehen.
Die einzige realistische Möglichkeit ist daher, sich auf eine Schadensersatzforderung zu einigen.
Solche Vereinbarungen sind im Prinzip zulässig.
Allerdings müssen die von der Rechtsprechung entwickelten Grenzen beachtet werden.
Die Klausel muss daher klar formuliert und transparent sein und die Höhe der Geldstrafe darf nicht überzogen sein.
Die Vergütung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist richtet sich in der Regel nach der Vergütung des Arbeitnehmers.
Deutlich höhere Beträge werden oft als unangemessen angesehen.
Mir sind jedoch noch keine Urteile für esport bekannt.
Dennoch sollte die Verwendung einer Vertragsstrafenklausel in Erwägung gezogen werden, da sie oft zu einer besseren Vertragstreue der Arbeitnehmer führt.
Theoretisch besteht auch die Möglichkeit eines Wettbewerbsverbots nach Ablauf der Kündigungsfrist, das allerdings Entschädigungszahlungen des ursprünglichen Teams beinhalten würde und ansonsten strengen Grenzen unterliegt.

Vertragspartner

Bei Vertragspartnern ist es theoretisch möglich, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
Je nach Ausgestaltung sind Ansprüche für vergeblich gezahlte Auslagen, wie z.B. Reisekosten, für den Ersatz von Spielern und viele andere Punkte möglich.
Problematischer ist der Schadenersatz, wenn ein Sponsor abspringt oder nicht an einem Turnier teilnehmen kann.
In der Regel muss der Schaden konkret beziffert werden können.
Das könnte schwierig sein, wenn nur behauptet wird, dass Sie ein Turnier hätten gewinnen können.
Hier kommt es auf die konkrete Situation und die Struktur der Verträge an.
Vertragsstrafenklauseln sind natürlich auch in Marketingverträgen und in Verträgen als Freiberufler möglich, aber auch diese müssen angemessen sein.
Außerdem ist bei solchen Verträgen zu beachten, dass diese oft als AGB eingestuft werden und daher nicht alle Klauseln möglich sind (siehe diesen und diesen Artikel).
Bei Vertragsstrafenklauseln sind pauschale Vertragsstrafen nur schwer umsetzbar und außerdem muss dem Spieler in der Regel die Befugnis eingeräumt werden, sie einzusetzen, damit solche Strafen überhaupt zulässig sind.

Und deshalb

Aufgrund der Unwägbarkeiten sollten die Teams vor allem Vorkehrungen treffen.
Eine gute Atmosphäre im Team ist immer noch das Wichtigste.
Und immer mehr Teams sollten auch mit Ersatzleuten arbeiten, um die unternehmerischen Risiken zu mindern.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBeratungBlogComplianceContractEsportFeeFreelancerLawLigaMarketingSchadensersatzSponsorUrteilVerträge

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