• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Esport Orga als AG? Welche Vorteile und Nachteile hat das?

31. Oktober 2019
in Recht und Esport, Gesellschaftsrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
chart 1905225 1280 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • Esport-Organisationen wie Astralis planen an die Börse zu gehen, was in Deutschland ebenfalls möglich ist.
  • Eine Aktiengesellschaft ist notwendig, um Unternehmensanteile schnell und einfach zu übertragen.
  • Die Gründung einer AG erfordert die Einhaltung vieler Vorschriften, ähnlich wie bei einer GmbH.
  • Das Mindestgrundkapital für eine AG beträgt 50.000 Euro, gemäß § 7 AktienG.
  • AGs haben höhere Kosten und Anforderungen an Bilanzierung und Verwaltung im Vergleich zu GmbHs.
  • Aktien ermöglichen einfachere Verkäufe und eine größere Kapitaleinsammlung an Börsen.
  • Die erhöhte Reputation einer AG kann für Esport-Organisationen von Vorteil sein, trotz der Komplexität der Gründung.

Esport als Aktiengesellschaft wird kommen

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Esport als Aktiengesellschaft wird kommen
2. Wie gründet man eine AG?
3. Die Probleme einer der AG als Rechtsform
4. Die Vorteile von Esport Teams als Aktiengesellschaft
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel

Eine der erfolgreichsten Esport-Organisation aus Europa, Astralis aus Dänemark, hat gerade angekündigt, dass diese an die Börse gehen wollen. Wäre so etwas auch in Deutschland denkbar?

Im Grunde schon. Aber was braucht es dazu? Neben wirtschaftlichen Erfolg hat es vor allem juristisch einige Voraussetzungen. Ich will jetzt nicht tief in die juristischen Details und die Voraussetzungen eines Börsengangs eingehen, da dies wahrscheinlich 99% der Leser dieses Blogs überfordern würde. Aber um eine Voraussetzung kommt man nicht herum. Der Organisation muss gesellschaftsrechtlich als Aktiengesellschaft auftreten. Der Grund dafür ist, dass nur bei einer Aktiengesellschaft Unternehmensanteile schnell und einfach an andere Personen übertragen werden können. Genau dies ist bei einer GmbH nicht der Fall, denn hier benötigt jede Übertragung eine notarielle Beglaubigung und die Meldung zum Handelsregister.

Wie gründet man eine AG?

Wie gründet man eine Aktiengesellschaft? Nun, dafür sind recht viele Regeln und Vorschriften einzuhalten. Die Gründung beginnt zunächst, wie bei einer GmbH, mit der Erstellung einer Satzung, in der Dinge wie die Art und Weise der Aktien, die Anzahl der Vorstandsmitglieder, des Aufsichtsrates und viele weitere Aspekte zu regeln sind.

Danach müssen sich alle Aktionäre dazu verpflichten, die Aktien zu übernehmen. Auch dies ist in den Grundzügen vergleichbar mit der Übernahme von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH. Nur so wird bei einer Aktiengesellschaft das Grundkapital aufgebracht, welches nach § 7 AktienG mindestens 50.000 Euro betragen muss.

Sodann wird – auch bei einem Notar – in der ersten Aufsichtsratssitzung der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter, der Abschlussprüfer und der Vorstand bestellt. Natürlich ist das Ganze unabhängig vom Geschlecht 😉

Die Probleme einer der AG als Rechtsform

Zumindest zu Beginn ist die Gründung einer Aktiengesellschaft daher deutlich formaler und komplizierter als die Gründung einer GmbH. Auch später fallen mitunter höhere Kosten für Formalien aber auch für Dinge wie Steuerberatung an, da die Anforderungen an die Bilanzierung, Jahresabschlüsse und ähnliche Aufgaben bei einer Aktiengesellschaft teilweise größer sind als bei einer GmbH. Hinzu kommen zahlreiche Publikationspflichten sowie ein allgemein erhöhter Administrationsaufwand. Es ist also nicht für den semiprofessionellen Einsatz geeignet. Für viele Dinge fallen daher zusätzliche Kosten für Berater an, die bei einer GmbH vermieden werden können.

Allerdings gibt es auch Vorteile einer Aktiengesellschaft gegenüber einer GmbH, denn jede Rechtsform in Deutschland hat ihre ganz individuellen Vor- und Nachteile und daher muss immer genau abgewogen werden, was das Ziel der Unternehmung und die spezifischen Anforderungen sind.

Die Vorteile von Esport Teams als Aktiengesellschaft

Einer der großen Vorteile einer Aktiengesellschaft ist, dass Anteile, nämlich die Aktien, einfacher veräußert werden können. Für die Veräußerung von Aktien ist keine notarielle Beurkundung erforderlich und die Veräußerung muss auch nicht gegenüber dem Handelsregister angezeigt werden. Hat man als Aktiengesellschaft Namensaktien ausgegeben, werden die Inhaber in einem Aktienbuch geführt. Werden Anteile verkauft, aus welchen Grund auch immer, müssen die entsprechenden Änderungen im Aktienbuch vorgenommen werden. Erst nach Eintragung  kann der neue Inhaber seine Rechte wahrnehmen. Eine Sonderform hiervon sind vinkulierte Namensaktien, bei denen die Aktiengesellschaft einem Besitzerwechsel sogar zustimmen muss.

Auch wenn diese Ausführung mehr als nur an der Oberfläche des Aktienrechtes kratzt, so ist der Vorteil ersichtlich. Aktien, und somit Anteile an der Esport-Organisation, können wesentlich einfach als bei einer GmbH z.B. an Investoren abgegeben bzw. verkauft werden. Natürlich gilt dies auch für andere Leistungsträger wie Spieler, Coaches oder sonstige Mitarbeiter beispielsweise im Rahmen von Arbeitszeitkonten oder „Slicing the Pie“-Vereinbarungen. Letzten Endes ist über genau diesen Vorteil auch ein höheres Kapital an der Börse oder an sonstigen Handelsplätzen verfügbar, als dies in aller Regel bei einer GmbH der Fall ist. Auch sind Dinge wie die Beteiligung von Teams in bestimmten Spielen, ausgegliedert eventuell in Tochtergesellschaften, einfacher und flexibler realisierbar.

Gleichfalls sollte die erhöhte Reputation einer Aktiengesellschaft, auch wenn nicht immer berechtigt, nicht unterschätzt werden.

Fazit

Auch wenn eine Aktiengesellschaft deutlich komplizierter zu etablieren ist, als eine GmbH, so könnte es in Zukunft auch für Esport-Organisationen Raum geben, die Aktiengesellschaft als Rechtsform zu erwägen. Das gilt natürlich nur ab einem gewissen Level der Professionalität, initiales Investment und somit Einnahmen. Da das Potenzial von wirklich professionell gemanagten Organisationen, mit solider Finanzierung und professionellen Management, in Deutschland und erst Recht in Europa jedoch groß ist, sollte man die Vor- und Nachteile evaluieren.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungBlogEsportFinanzierungGesellschaftsrechtHandelsregisterInvestmentInvestorManagement

Weitere spannende Blogposts

Esport und Preisgelder

Esport und Preisgelder
1. Oktober 2024

Die E-Sport-Branche erlebt zwar einen beispiellosen Aufschwung, doch mit dem rasanten Wachstum gehen auch zahlreiche Herausforderungen und Probleme einher. Ein...

Mehr lesenDetails

Esport-Verträge: Professionelle Spieler

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
21. Dezember 2016

Kurz vor Weihnachten hier Teil 2 meiner Ausführungen zum Esport und die damit in Zusammenhang stehenden Verträge. Wie angekündigt soll...

Mehr lesenDetails

Einzelbuchstaben als Marken

Check24 darf HUK Coburg nicht mehr ohne Preise auflisten
8. Juli 2024

Einzelbuchstaben als Marken - Schutz mit Einschränkungen Einzelne Buchstaben können grundsätzlich als Marken eingetragen und geschützt werden. Allerdings ist der...

Mehr lesenDetails

Amazonverkäufer und doppelte Produktseiten

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
12. Dezember 2018

Das Thema und die Rechtsprechung sind zwar schon aus dem letzten Jahr, es scheint aber immer noch Verkäufer bei Amazon...

Mehr lesenDetails

Bald kein Twitch, Steam, Discord, Twitter für unter 16jährige?

Bald kein Twitch, Steam, Discord, Twitter für unter 16jährige?
14. Februar 2020

Können Jugendliche unter 16 Jahren in Deutschland bald kein Twitch, YouTube, Discord, Steam, Twitter und ähnliche Plattformen mehr nutzen? So...

Mehr lesenDetails

Warum eine Text-KI bei der Vertragsgestaltung nicht zu 100% zuverlässig ist!

Warum eine Text-KI bei der Vertragsgestaltung nicht zu 100% zuverlässig ist!
2. Februar 2023

Kann man einer Maschine vollstes Vertrauen in rechtlich relevante Fragen schenken? Die Frage stellen sich seit dem "Boom" von ChatGPT...

Mehr lesenDetails

Esport: Sportausschuss des BT tagt Mittwoch

Esport: Sportausschuss des BT tagt Mittwoch
18. Februar 2019

Der Sportausschuss des Bundestages überträgt am 20. Februar seine Anhörung zum Esports live. Die Sitzung wird über und über mobile Endgeräte übertragen....

Mehr lesenDetails

Mindestlohn bei Hilfe im Esport, Streams oder Newsportalen

Mindestlohn bei Hilfe im Esport, Streams oder Newsportalen
26. März 2019

In den letzten Monaten habe ich mich ja schon des Öftern kritisch zu Fragen geäußert, die ich als sehr problematisch...

Mehr lesenDetails

Doppelte Holdingstruktur: Sinnvoll für Startups?

shutterstock 1889907112 scaled
19. Juli 2024

Für Startups und junge Unternehmen stellt sich oft die Frage nach der optimalen Unternehmensstruktur. Eine Option, die viele Vorteile bieten...

Mehr lesenDetails
DSGVO
Datenschutzrecht

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025

Auftragsverarbeitung ist Alltag: Cloud-Hosting, Newsletter-Versand, Support-Desk, Payment-Gateway, KI-Labeling, CRM-Betrieb. Spätestens wenn personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, verlangt Art. 28...

Mehr lesenDetails
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025

Produkte

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024

Willkommen zur dritten Episode unseres Podcasts "IT Media Law"! In dieser Folge tauchen wir ein in die faszinierende Welt der...

Mehr lesenDetails
eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung