• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Esport Orga als AG? Welche Vorteile und Nachteile hat das?

31. Oktober 2019
in Recht und Esport, Gesellschaftsrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
chart 1905225 1280 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • Esport-Organisationen wie Astralis planen an die Börse zu gehen, was in Deutschland ebenfalls möglich ist.
  • Eine Aktiengesellschaft ist notwendig, um Unternehmensanteile schnell und einfach zu übertragen.
  • Die Gründung einer AG erfordert die Einhaltung vieler Vorschriften, ähnlich wie bei einer GmbH.
  • Das Mindestgrundkapital für eine AG beträgt 50.000 Euro, gemäß § 7 AktienG.
  • AGs haben höhere Kosten und Anforderungen an Bilanzierung und Verwaltung im Vergleich zu GmbHs.
  • Aktien ermöglichen einfachere Verkäufe und eine größere Kapitaleinsammlung an Börsen.
  • Die erhöhte Reputation einer AG kann für Esport-Organisationen von Vorteil sein, trotz der Komplexität der Gründung.

Esport als Aktiengesellschaft wird kommen

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Esport als Aktiengesellschaft wird kommen
2. Wie gründet man eine AG?
3. Die Probleme einer der AG als Rechtsform
4. Die Vorteile von Esport Teams als Aktiengesellschaft
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel

Eine der erfolgreichsten Esport-Organisation aus Europa, Astralis aus Dänemark, hat gerade angekündigt, dass diese an die Börse gehen wollen. Wäre so etwas auch in Deutschland denkbar?

Im Grunde schon. Aber was braucht es dazu? Neben wirtschaftlichen Erfolg hat es vor allem juristisch einige Voraussetzungen. Ich will jetzt nicht tief in die juristischen Details und die Voraussetzungen eines Börsengangs eingehen, da dies wahrscheinlich 99% der Leser dieses Blogs überfordern würde. Aber um eine Voraussetzung kommt man nicht herum. Der Organisation muss gesellschaftsrechtlich als Aktiengesellschaft auftreten. Der Grund dafür ist, dass nur bei einer Aktiengesellschaft Unternehmensanteile schnell und einfach an andere Personen übertragen werden können. Genau dies ist bei einer GmbH nicht der Fall, denn hier benötigt jede Übertragung eine notarielle Beglaubigung und die Meldung zum Handelsregister.

Wie gründet man eine AG?

Wie gründet man eine Aktiengesellschaft? Nun, dafür sind recht viele Regeln und Vorschriften einzuhalten. Die Gründung beginnt zunächst, wie bei einer GmbH, mit der Erstellung einer Satzung, in der Dinge wie die Art und Weise der Aktien, die Anzahl der Vorstandsmitglieder, des Aufsichtsrates und viele weitere Aspekte zu regeln sind.

Danach müssen sich alle Aktionäre dazu verpflichten, die Aktien zu übernehmen. Auch dies ist in den Grundzügen vergleichbar mit der Übernahme von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH. Nur so wird bei einer Aktiengesellschaft das Grundkapital aufgebracht, welches nach § 7 AktienG mindestens 50.000 Euro betragen muss.

Sodann wird – auch bei einem Notar – in der ersten Aufsichtsratssitzung der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter, der Abschlussprüfer und der Vorstand bestellt. Natürlich ist das Ganze unabhängig vom Geschlecht 😉

Die Probleme einer der AG als Rechtsform

Zumindest zu Beginn ist die Gründung einer Aktiengesellschaft daher deutlich formaler und komplizierter als die Gründung einer GmbH. Auch später fallen mitunter höhere Kosten für Formalien aber auch für Dinge wie Steuerberatung an, da die Anforderungen an die Bilanzierung, Jahresabschlüsse und ähnliche Aufgaben bei einer Aktiengesellschaft teilweise größer sind als bei einer GmbH. Hinzu kommen zahlreiche Publikationspflichten sowie ein allgemein erhöhter Administrationsaufwand. Es ist also nicht für den semiprofessionellen Einsatz geeignet. Für viele Dinge fallen daher zusätzliche Kosten für Berater an, die bei einer GmbH vermieden werden können.

Allerdings gibt es auch Vorteile einer Aktiengesellschaft gegenüber einer GmbH, denn jede Rechtsform in Deutschland hat ihre ganz individuellen Vor- und Nachteile und daher muss immer genau abgewogen werden, was das Ziel der Unternehmung und die spezifischen Anforderungen sind.

Die Vorteile von Esport Teams als Aktiengesellschaft

Einer der großen Vorteile einer Aktiengesellschaft ist, dass Anteile, nämlich die Aktien, einfacher veräußert werden können. Für die Veräußerung von Aktien ist keine notarielle Beurkundung erforderlich und die Veräußerung muss auch nicht gegenüber dem Handelsregister angezeigt werden. Hat man als Aktiengesellschaft Namensaktien ausgegeben, werden die Inhaber in einem Aktienbuch geführt. Werden Anteile verkauft, aus welchen Grund auch immer, müssen die entsprechenden Änderungen im Aktienbuch vorgenommen werden. Erst nach Eintragung  kann der neue Inhaber seine Rechte wahrnehmen. Eine Sonderform hiervon sind vinkulierte Namensaktien, bei denen die Aktiengesellschaft einem Besitzerwechsel sogar zustimmen muss.

Auch wenn diese Ausführung mehr als nur an der Oberfläche des Aktienrechtes kratzt, so ist der Vorteil ersichtlich. Aktien, und somit Anteile an der Esport-Organisation, können wesentlich einfach als bei einer GmbH z.B. an Investoren abgegeben bzw. verkauft werden. Natürlich gilt dies auch für andere Leistungsträger wie Spieler, Coaches oder sonstige Mitarbeiter beispielsweise im Rahmen von Arbeitszeitkonten oder „Slicing the Pie“-Vereinbarungen. Letzten Endes ist über genau diesen Vorteil auch ein höheres Kapital an der Börse oder an sonstigen Handelsplätzen verfügbar, als dies in aller Regel bei einer GmbH der Fall ist. Auch sind Dinge wie die Beteiligung von Teams in bestimmten Spielen, ausgegliedert eventuell in Tochtergesellschaften, einfacher und flexibler realisierbar.

Gleichfalls sollte die erhöhte Reputation einer Aktiengesellschaft, auch wenn nicht immer berechtigt, nicht unterschätzt werden.

Fazit

Auch wenn eine Aktiengesellschaft deutlich komplizierter zu etablieren ist, als eine GmbH, so könnte es in Zukunft auch für Esport-Organisationen Raum geben, die Aktiengesellschaft als Rechtsform zu erwägen. Das gilt natürlich nur ab einem gewissen Level der Professionalität, initiales Investment und somit Einnahmen. Da das Potenzial von wirklich professionell gemanagten Organisationen, mit solider Finanzierung und professionellen Management, in Deutschland und erst Recht in Europa jedoch groß ist, sollte man die Vor- und Nachteile evaluieren.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungBlogEsportFinanzierungGesellschaftsrechtHandelsregisterInvestmentInvestorManagement

Weitere spannende Blogposts

Blockchain in Computerspielen – ein neues Spielfeld für Rechtsanwälte?

Blockchain in Computerspielen – ein neues Spielfeld für Rechtsanwälte?
22. Dezember 2022

Einleitung: Blockchain und Computerspiele – was hat das miteinander zu tun? Der Einsatz von Blockchain-Technologie in Computerspielen ist ein relativ...

Mehr lesenDetails

Internationalisierung von Startups

Internationalisierung von Startups: Rechtliche Herausforderungen beim Markteintritt im Ausland
8. Oktober 2024

Die Internationalisierung bietet Startups enorme Wachstumschancen, bringt aber auch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Ein erfolgreicher Markteintritt im Ausland erfordert...

Mehr lesenDetails

Als Esportler nur mit Rechtsanwalt?

Als Esportler nur mit Rechtsanwalt?
21. Mai 2019

Letzte Woche fand das Esport-Recht Event an der Uni Augsburg statt und wir haben sehr viele interessante Themen besprochen, die...

Mehr lesenDetails

Teilnahme an Auftaktveranstaltung Esport-Recht: Fragen?

Teilnahme an Auftaktveranstaltung Esport-Recht: Fragen?
29. April 2019

Am 17.05.2019 findet an der Universität Augsburg die Auftakttagung der Forschungsstelle für Esport-Recht statt. Das Feld der Referenten deckt alle wichtigen Bereiche...

Mehr lesenDetails

BGH zu Kosten beim Bilderklau

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
9. Januar 2019

Die urheberrechtswidrige Verwendung von Bildern im Internet, gerade auch bei Blogs und dergleichen, kommt immer wieder vor. Selbst bei Personen...

Mehr lesenDetails

Verträge im IT Recht – alles immer schriftlich

Online Flugbuchung und Gepäckkosten
17. Dezember 2018

Gefühlt 10% meiner anwaltlichen Arbeit bestehen darin,dass gerade Personen oder Unternehmen im IT-Recht sich zu sehr vertrauen. Das mag traurig...

Mehr lesenDetails

Die Gründung einer Betriebs-/Vermarktungsgesellschaft zwischen Influencern, Künstlern und ihrem Management

Die Gründung einer Betriebs-/Vermarktungsgesellschaft zwischen Influencern, Künstlern und ihrem Management
18. August 2023

Einleitung: Die Herausforderungen des traditionellen Managementvertrags In der heutigen Zeit, in der Influencer und Künstler immer mehr an Bedeutung gewinnen,...

Mehr lesenDetails

Besser keine Dickpicks per Social Media schicken!

Besser keine Dickpicks per Social Media schicken!
23. Juli 2019

Viele meiner Blogeinträge werden von Social Media Posts, von Fragen von Mandanten und dergleichen inspiriert. Heute gehört dazu ein Thema,...

Mehr lesenDetails

Achtung GoBD: Falle in der Buchhaltung von Selbstständigen

Achtung GoBD: Falle in der Buchhaltung von Selbstständigen
5. Juni 2019

Das Problem Das Thema GoBD oder ausgeschrieben "Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und Datenspeicherung" sind eigentlich ein alter Hut. Diese wurden...

Mehr lesenDetails
Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?
Recht und Computerspiele

Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

8. September 2025

Mods erweitern Videospiele um neue Inhalte, verbessern Grafik oder fügen völlig neue Spielweisen hinzu. Kaum ein großer PC-Titel kommt heute...

Mehr lesenDetails
Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

7. September 2025
Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

6. September 2025
Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

5. September 2025
Founder’s Agreement vs. Gesellschaftervertrag: Frühzeitige Weichenstellung für Startups

Founder’s Agreement vs. Gesellschaftervertrag: Frühzeitige Weichenstellung für Startups

12. August 2025

Produkte

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

Podcastfolge

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

In dieser Episode des Itmedialaw Podcasts nimmt euch Rechtsanwalt und Unternehmer Marian Härtel mit auf eine Reise durch den rechtlichen...

Mehr lesenDetails
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024
Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung