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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Esport Orga als AG? Welche Vorteile und Nachteile hat das?

31. Oktober 2019
in Gesellschaftsrecht, Recht und Esport
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
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Esport als Aktiengesellschaft wird kommen

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1. Esport als Aktiengesellschaft wird kommen
2. Wie gründet man eine AG?
3. Die Probleme einer der AG als Rechtsform
4. Die Vorteile von Esport Teams als Aktiengesellschaft
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel

Eine der erfolgreichsten Esport-Organisation aus Europa, Astralis aus Dänemark, hat gerade angekündigt, dass diese an die Börse gehen wollen. Wäre so etwas auch in Deutschland denkbar?

Wichtigste Punkte
  • Esport-Organisationen wie Astralis planen an die Börse zu gehen, was in Deutschland ebenfalls möglich ist.
  • Eine Aktiengesellschaft ist notwendig, um Unternehmensanteile schnell und einfach zu übertragen.
  • Die Gründung einer AG erfordert die Einhaltung vieler Vorschriften, ähnlich wie bei einer GmbH.
  • Das Mindestgrundkapital für eine AG beträgt 50.000 Euro, gemäß § 7 AktienG.
  • AGs haben höhere Kosten und Anforderungen an Bilanzierung und Verwaltung im Vergleich zu GmbHs.
  • Aktien ermöglichen einfachere Verkäufe und eine größere Kapitaleinsammlung an Börsen.
  • Die erhöhte Reputation einer AG kann für Esport-Organisationen von Vorteil sein, trotz der Komplexität der Gründung.

Im Grunde schon. Aber was braucht es dazu? Neben wirtschaftlichen Erfolg hat es vor allem juristisch einige Voraussetzungen. Ich will jetzt nicht tief in die juristischen Details und die Voraussetzungen eines Börsengangs eingehen, da dies wahrscheinlich 99% der Leser dieses Blogs überfordern würde. Aber um eine Voraussetzung kommt man nicht herum. Der Organisation muss gesellschaftsrechtlich als Aktiengesellschaft auftreten. Der Grund dafür ist, dass nur bei einer Aktiengesellschaft Unternehmensanteile schnell und einfach an andere Personen übertragen werden können. Genau dies ist bei einer GmbH nicht der Fall, denn hier benötigt jede Übertragung eine notarielle Beglaubigung und die Meldung zum Handelsregister.

Wie gründet man eine AG?

Wie gründet man eine Aktiengesellschaft? Nun, dafür sind recht viele Regeln und Vorschriften einzuhalten. Die Gründung beginnt zunächst, wie bei einer GmbH, mit der Erstellung einer Satzung, in der Dinge wie die Art und Weise der Aktien, die Anzahl der Vorstandsmitglieder, des Aufsichtsrates und viele weitere Aspekte zu regeln sind.

Danach müssen sich alle Aktionäre dazu verpflichten, die Aktien zu übernehmen. Auch dies ist in den Grundzügen vergleichbar mit der Übernahme von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH. Nur so wird bei einer Aktiengesellschaft das Grundkapital aufgebracht, welches nach § 7 AktienG mindestens 50.000 Euro betragen muss.

Sodann wird – auch bei einem Notar – in der ersten Aufsichtsratssitzung der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter, der Abschlussprüfer und der Vorstand bestellt. Natürlich ist das Ganze unabhängig vom Geschlecht 😉

Die Probleme einer der AG als Rechtsform

Zumindest zu Beginn ist die Gründung einer Aktiengesellschaft daher deutlich formaler und komplizierter als die Gründung einer GmbH. Auch später fallen mitunter höhere Kosten für Formalien aber auch für Dinge wie Steuerberatung an, da die Anforderungen an die Bilanzierung, Jahresabschlüsse und ähnliche Aufgaben bei einer Aktiengesellschaft teilweise größer sind als bei einer GmbH. Hinzu kommen zahlreiche Publikationspflichten sowie ein allgemein erhöhter Administrationsaufwand. Es ist also nicht für den semiprofessionellen Einsatz geeignet. Für viele Dinge fallen daher zusätzliche Kosten für Berater an, die bei einer GmbH vermieden werden können.

Allerdings gibt es auch Vorteile einer Aktiengesellschaft gegenüber einer GmbH, denn jede Rechtsform in Deutschland hat ihre ganz individuellen Vor- und Nachteile und daher muss immer genau abgewogen werden, was das Ziel der Unternehmung und die spezifischen Anforderungen sind.

Die Vorteile von Esport Teams als Aktiengesellschaft

Einer der großen Vorteile einer Aktiengesellschaft ist, dass Anteile, nämlich die Aktien, einfacher veräußert werden können. Für die Veräußerung von Aktien ist keine notarielle Beurkundung erforderlich und die Veräußerung muss auch nicht gegenüber dem Handelsregister angezeigt werden. Hat man als Aktiengesellschaft Namensaktien ausgegeben, werden die Inhaber in einem Aktienbuch geführt. Werden Anteile verkauft, aus welchen Grund auch immer, müssen die entsprechenden Änderungen im Aktienbuch vorgenommen werden. Erst nach Eintragung  kann der neue Inhaber seine Rechte wahrnehmen. Eine Sonderform hiervon sind vinkulierte Namensaktien, bei denen die Aktiengesellschaft einem Besitzerwechsel sogar zustimmen muss.

Auch wenn diese Ausführung mehr als nur an der Oberfläche des Aktienrechtes kratzt, so ist der Vorteil ersichtlich. Aktien, und somit Anteile an der Esport-Organisation, können wesentlich einfach als bei einer GmbH z.B. an Investoren abgegeben bzw. verkauft werden. Natürlich gilt dies auch für andere Leistungsträger wie Spieler, Coaches oder sonstige Mitarbeiter beispielsweise im Rahmen von Arbeitszeitkonten oder „Slicing the Pie“-Vereinbarungen. Letzten Endes ist über genau diesen Vorteil auch ein höheres Kapital an der Börse oder an sonstigen Handelsplätzen verfügbar, als dies in aller Regel bei einer GmbH der Fall ist. Auch sind Dinge wie die Beteiligung von Teams in bestimmten Spielen, ausgegliedert eventuell in Tochtergesellschaften, einfacher und flexibler realisierbar.

Gleichfalls sollte die erhöhte Reputation einer Aktiengesellschaft, auch wenn nicht immer berechtigt, nicht unterschätzt werden.

Fazit

Auch wenn eine Aktiengesellschaft deutlich komplizierter zu etablieren ist, als eine GmbH, so könnte es in Zukunft auch für Esport-Organisationen Raum geben, die Aktiengesellschaft als Rechtsform zu erwägen. Das gilt natürlich nur ab einem gewissen Level der Professionalität, initiales Investment und somit Einnahmen. Da das Potenzial von wirklich professionell gemanagten Organisationen, mit solider Finanzierung und professionellen Management, in Deutschland und erst Recht in Europa jedoch groß ist, sollte man die Vor- und Nachteile evaluieren.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungBlogEsportFinanzierungGesellschaftsrechtHandelsregisterInvestmentInvestorManagement

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