• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Gamertag/Nickname „geklaut“, was kann man tun?

Gamertag/Nickname „geklaut“, was kann man tun?

15. Oktober 2019
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Gamertag/Nickname „geklaut“, was kann man tun?

15. Oktober 2019
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
images

Das Problem mit geklauten Gamertags

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Das Problem mit geklauten Gamertags
2. Ist der Gamertag des Streamers/Influencers geschützt?
3. Welche Ansprüche existieren?
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel

In den letzten Monaten sind immer öfter Mandanten, allen voran auch bekannte Streamer, an mich herangetreten, weil deren Gamertag in einem Spiel missbräuchlich verwendet wurde, in bestimmten Welten oder auf bestimmten Servern eines Spieles blockiert wurde oder weil die Mandanten sogar Aufforderungen erhalten haben, eine bestimmte Geldzahlung zu leisten, damit der Name freigegeben wird.

Wichtigste Punkte
  • Geklaute Gamertags führen zu Problemen für Streamer und Influencer, die häufig missbräuchlich verwendet werden.
  • Die Unterscheidung zwischen gewerblichen und privaten Spielern ist entscheidend für Rechtsansprüche.
  • Markenschutz ist für Streamer wichtig, besonders bei Markenanmeldungen oder Künstlernamen.
  • Ansprüche können von Abmahnungen bis zu regulären Klagen reichen, abhängig von der Situation.
  • Die Anonymität im Internet erschwert die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Blockierer.
  • Professionelle Streamer haben gute Chancen, gegen Missbrauch vorzugehen, erfordert jedoch Vorkehrungen.
  • Hersteller sollten Prozesse für Rechtsanfragen etablieren und ihre AGB entsprechend anpassen.

Bei der Beantwortung der Frage muss man unterscheiden zwischen Personen, die gewerblich handeln und solchen, die ein Computerspiel nur zum Freizeitvergnügen spielen.

Bei letzteren wird es in der Regel sehr schwer ein Freihalteanspruch gegen einen Hersteller zu begründen. Ausnahmen sind hier nur, wenn der Hersteller beispielsweise explizit die Vorabregistrierung, eventuell sogar gegen Gebühr, angeboten hat. Dann besitzt man gegenüber dem Hersteller natürlich einen vertraglichen Anspruch. Eine sehr besondere Ausnahme gibt es unter Umständen noch, wenn der Gamertag kein Fantasiename ist, sondern den echten Namen darstellt, der durch § 12 BGB und das „Allgemeine Persönlichkeitsrecht „geschützt wäre. Voraussetzung ist natürlich, dass derjenige, der den Gamertag „geklaut“ hat, nicht ebenfalls diesen Namen besitzt. Dies ist aber ein wahrscheinlich sehr seltener Fall, der im gewissen Rahmen auch durch das „Shell.de“-Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2001 ausgeformt wurde.

Ist der Gamertag des Streamers/Influencers geschützt?

Anders ist dies der Fall, wenn der Name in einer gewissen Weise geschützt ist, und zwar auch der Gamertag als solches. Dies kann bei Streamer und Influencern in den folgenden Fällen sein:

  • Es existiert eine eingetragene Marke. Gerade für Mandanten, die ich betreue, und die vom Streaming bzw. als Influencer leben, empfehle ich dies oft. Dabei ist es zunächst einmal irrelevant auf es um eine Marke in Deutschland oder um eine europaweite Marke geht.
  • Der Streamer/Influencer hat eine gewisse Bekanntheit erreicht und betreibt auch ein Gewerbe. In diesem Fall wäre je nach Konstellation ein markenrechtlicher Anspruch gegeben. In den meisten Fällen lässt sich aber zumindest ein Anspruch aus §§ 12, 823, 1004 BGB konstruieren, wenn durch den Missbrauch des Namens eine  Namensanmaßung, ein sogenannter Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vorliegt oder das APR (allgemein Persönlichkeitsrecht) verletzt wird
  • Der Name ist als Künstlername geschützt (siehe zum Künstlernamen diesen und diesen Post). In diesem Falle sind ebenfalls Ansprüche aus §§ 12, 823, 1004 BGB denkbar.

Welche Ansprüche existieren?

Ansprüche gegen denjenigen, der den Namen blockiert, sind somit immer denkbar. Das reicht von den Mitteln der Abmahnung und der einstweiligen Verfügung bis hin zu einer regulären Klage. Strittig ist allerdings, ob eine Übergabe des Accounts oder nur die Löschung gefordert werden kann. Ansprüche aus Markenrecht gegen den Blockierer sind spätestens dann denkbar, wenn Geldsummen zur Freigabe des Namens gefordert werden. In bestimmten Konstellationen und je nach Art und Weise der Forderung existiert in dieser Situation auch eine strafrechtliche Komponente dieses Rechtsproblems und ich rate meinen Mandanten Strafanzeige zu erstatten.

Nun ist es jedoch so, dass oft genug, aufgrund der Anonymität des Internets und natürlich auch der Welt der Computerspiele, die persönlichen Daten des Blockierers nicht bekannt sind. Dann stellt sich die Frage, ob auch ein Anspruch gegen den Betreiber des Spieles gegeben ist, selbst wenn kein vertraglicher Anspruch (wie oben erwähnt) in Betracht kommt. Dies ist nach den Grundsätzen der sogenannten Störerhaftung denkbar, setzt in den meisten Fällen aber eine vorhergehende Information und Aufforderung zur unverzüglichen Unterbindung der Rechtsverletzung voraus. Erst danach wäre ein direkter Anspruch gegen den Anbieter auf Unterlassung und eventuell auch Schadensersatz denkbar. Auskünfte wären sodann aus  § 19 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 Markengesetz denkbar, sowie aus allgemeinrechtlichen Normen.

Es gibt zwar durchaus Urteile und Rechtsmeinungen, vor allem im Zusammenhang mit Dateihostern aus dem Warez-Bereich und potenziell rechtswidrigen Streaming, die ein Anspruch gegen den Anbieter auch ohne Takedown-Notice annehmen, in diesem Fall muss das Marken- oder Namensrecht aber sehr stark und eine Rechtsverletzung offensichtlich sein.

Fazit

  • Zusammenfassend lässt sich sagen, dass professionellen Streamer und Influencer gute Chancen haben, gegen die missbräuchliche Nutzung ihrer Gamertag bzw. Streamer-Namen vorzugehen, es sind aber ein paar Vorkehrungen zu treffen und Praxisprobleme zu beachten. Urteile zu diesen Fragen sind mir aktuell jedoch keine bekannt bzw. betreffen nur sonstige Prominente, Künstler oder andere Marken.
  • Das Blockieren des Namens eines bekannten YouTubers, Influencers, Twitch-Streamers ist keine gute Idee. Das Fordern von Geldsummen zur Freigabe ist sogar eine sehr dumme Idee
  • Hersteller/Anbieter tun wahrscheinlich gut dran, Prozesse zu etablieren, um auf entsprechende Anfragen zu reagieren, und sollte natürlich auch die eigenen AGB derart anpassen, um den Forderungen nachkommen zu können.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungAGBBundesgerichtshofComputerComputerspielComputerspieleHaftungInfluencerInformationinternetKIKlageMarkenrechtRegistrierungSchadensersatzServerStörerhaftungTestTwitchUrteileYouTubeYouTuber

Weitere spannende Blogposts

Fototapete in Hotels: Die Urteile ändern sich

Fototapete in Hotels: Die Urteile ändern sich
14. Mai 2024

In der Hotellerie ist die Gestaltung der Innenräume ein wesentlicher Faktor für das Wohlbefinden der Gäste. Fototapeten, die oft spektakuläre...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt am Main vs. OLG Celle – FernUSG in B2B-Verträgen

OLG Frankfurt am Main vs. OLG Celle – FernUSG in B2B-Verträgen
30. Oktober 2023

In der Coaching-Branche herrschte bislang eine spürbare Unsicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) auf B2B-Verträge. Viele...

Mehr lesenDetails

Blockchain Gaming und das französische Jonum Law

Blockchain in Computerspielen – ein neues Spielfeld für Rechtsanwälte?
7. August 2024

Blockchain Gaming und das französische Jonum Law im Lichte der EU-Verordnung MiCAR Auf itmedialaw.com berichte ich normalerweise nicht oft über...

Mehr lesenDetails

„Olympiaverdächtige“ Kleidung nicht wettbewerbswidrig

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
7. März 2019

Der unter anderem für den Gewerblichen Rechtsschutz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnungen "olympiaverdächtig"...

Mehr lesenDetails

OLG FFM: Kein Löschungs- aber Nachtragsanspruch auf einer Homepage

OLG FFM: Kein Löschungs- aber Nachtragsanspruch auf einer Homepage
1. Februar 2023

Die Entscheidung Berichtet ein Rechtsanwalt über einen erstrittenen gerichtlichen Erfolg auf seiner Homepage und wird diese Entscheidung später rechtskräftig aufgehoben,...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zu Wikipedia und Museumsfotografien

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
20. Dezember 2018

Und noch eine BGH-Entscheidung am heutigen Tag, kurz vor Weihnachten. Sie ist jedoch keine wirkliche Überraschung ;) So hat dieser...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zur Reichweite des wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruchs)

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
3. Mai 2024

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob der wettbewerbsrechtliche...

Mehr lesenDetails

Warum NDA oft als „zahnlose Tiger“ gelten

contract 4085336 1280
20. September 2023

Einleitung Ich begegne in meiner Praxis als Rechtsanwalt und Unternehmensberater täglich einer Vielzahl von Verträgen, und eines der am häufigsten...

Mehr lesenDetails

Zustimmung zur Datenschutzerklärung in E-Commerce und SaaS: Ein Verstoß gegen die DSGVO?

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
1. Juni 2023

Einführung In meiner Arbeit in der Welt des E-Commerce und der SaaS-Anbieter ist es eine gängige Praxis, dass Nutzer zur...

Mehr lesenDetails
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe
Sonstiges

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026

Die Forschungszulage ist ein sinnvolles Instrument. Unternehmen, die tatsächlich Forschung und Entwicklung betreiben, sollen steuerlich entlastet werden. Problematisch wird es...

Mehr lesenDetails
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

In dieser Episode des Itmedialaw Podcasts nimmt euch Rechtsanwalt und Unternehmer Marian Härtel mit auf eine Reise durch den rechtlichen...

Mehr lesenDetails
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung