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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Google ändert Datenschutzverantwortlichen

24. Januar 2019
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 1 min lesen
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Für alle Betreiber von Webseiten und Apps, die in irgend einer Weise Google-Dienste benutzen, sei es Analytics, Maps, ReCAPTCHA oder sonstige Plugins auf der Webseite, beispielsweise zum Anzeigen von YouTube Videos, ist die Aufnahme der genauen Umstände der Datenverarbeitung in die eigene Datenschutzerklärung relevant.

Wichtigste Punkte
  • Betreiber von Webseiten und Apps müssen Datenschutz in ihrer Datenschutzerklärung klar angeben.
  • Die Nutzung von Google-Diensten wie Analytics, Maps und ReCAPTCHA erfordert genaue Datenverarbeitungsinformationen.
  • Google hat aufgrund eines Bußgeldes von 50 Millionen Euro in Frankreich seinen Datenschutzverantwortlichen geändert.
  • Der neue Datenschutzverantwortliche ist Google Ireland Limited mit Sitz in Dublin.
  • Seitenbetreiber müssen auf Datenschutzerklärungen relevanter Dritter hinweisen.
  • Nutzer müssen die Möglichkeit erhalten, Rechte bei Dritten geltend zu machen.
  • Ein Update der eigenen Datenschutzerklärung ist empfohlen.

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Suchmaschinenriese, beflügelt wohl auch durch das Bußgeld von 50 Millionen Euro in Frankreich, den Datenschutzverantwortlichen geändert hat.

Dieser lautet nun.

Google Ireland Limited

 Gordon House, Barrow Street

Dublin, D04 E5W5, Dublin

Irland

 

Da es unter anderem die Pflicht des Seitenbetreibers ist, auf die Datenschutzerklärungen relevanter Dritter hinzuweisen, und somit den eigenen Nutzer die Möglichkeit eingeräumt werden muss, Rechte bei Dritte (z.b. durch die Nutzung von Google Signin etc) geltend zu machen, sollte hier auch ein Update der eigenen Datenschutzerklärung erfolgen. In dem gleichen Atemzug habe ich natürlich auch meine eigene Datenschutzerklärung einmal aufgeräumt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DatenschutzGoogleSuchmaschineYouTube

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