Für alle Betreiber von Webseiten und Apps, die in irgend einer Weise Google-Dienste benutzen, sei es Analytics, Maps, ReCAPTCHA oder sonstige Plugins auf der Webseite, beispielsweise zum Anzeigen von YouTube Videos, ist die Aufnahme der genauen Umstände der Datenverarbeitung in die eigene Datenschutzerklärung relevant.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Suchmaschinenriese, beflügelt wohl auch durch das Bußgeld von 50 Millionen Euro in Frankreich, den Datenschutzverantwortlichen geändert hat.
Dieser lautet nun.
Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street
Dublin, D04 E5W5, Dublin
Irland
Da es unter anderem die Pflicht des Seitenbetreibers ist, auf die Datenschutzerklärungen relevanter Dritter hinzuweisen, und somit den eigenen Nutzer die Möglichkeit eingeräumt werden muss, Rechte bei Dritte (z.b. durch die Nutzung von Google Signin etc) geltend zu machen, sollte hier auch ein Update der eigenen Datenschutzerklärung erfolgen. In dem gleichen Atemzug habe ich natürlich auch meine eigene Datenschutzerklärung einmal aufgeräumt.