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ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel

ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel > Recht im Internet > LG Stralsund: 4.000,- EUR Geldentschädigung für Versendung von Sexting- und Dickpix-Nachrichten

LG Stralsund: 4.000,- EUR Geldentschädigung für Versendung von Sexting- und Dickpix-Nachrichten

10. Juni 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Landgericht Stralsund entschied am 06.06.2024 über die zivilrechtlichen Folgen von ungefragtem Versand von Textnachrichten.
  • Die Klägerin, bekannt aus einer Fernsehserie und Social Media, war Ziel der belästigenden Nachrichten.
  • Der Beklagte versandte anstößige Nachrichten und Fotos über die Plattform Instagram.
  • Ein Masturbationsvideo wurde ebenfalls gesendet, ohne dass ein vorheriger Kontakt stattfand.
  • Die Klägerin forderte 10.000,00 €; das Gericht sprach ihr 4.000,00 € zu.
  • Der Beklagte erhielt bereits einen Strafbefehl von 2.400,00 € wegen der Vorfälle.
  • Insgesamt belaufen sich die Kosten des Beklagten bislang auf über 12.500,00 €.

Die 4. Kammer des Landgerichts Stralsund hat unter dem 06.06.2024 ein Urteil erlassen zu den zivilrechtlichen Folgen des ungefragten Versands von Textnachrichten mit pornografischem Inhalt, Fotos eines männlichen Gliedes sowie eines Masturbationsvideos.

Die Klägerin ist durch Auftritte in einer Fernsehserie sowie mehreren Social Media-Auftritten seit längerem einem breiten Publikum bekannt.

Im Frühling 2023 übersandte der zu diesem Zeitpunkt 23 Jahre alte Beklagte der ebenfalls volljährigen Klägerin als Antwort auf verschiedene Instagram-Stories drei Textnachrichten  mit  dem  Wortlaut  „Fick  mich bby“,  „Press  dein  arsch an mein Schwanz“ und „Zwischen deinen titten Spritzen“.

Zwei Monate später übersandte der Beklagte der Klägerin fünf Fotos mit Bildern von einem entblößten Penis in verschiedenen Erektionsstadien.

Weitere zwei Monate später übersandte der Beklagte der Klägerin ein Video mit einer Dauer von etwas über einer Minute, bestehend aus einer Collage von Wiederholungen von Bildnissen der Klägerin, eigenen Penisfotos und einem eigenen Masturbationsvideo. Ein Kontakt zwischen der Klägerin und dem Beklagten bestand zu keinem Zeitpunkt.

Die Klägerin begehrte mit ihrer Klage eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000,00 €. Durch Urteil des Landgerichtes wurde ihr eine Summe von 4.000,00 € zugesprochen. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Weiter wurde gegen den Beklagten aufgrund der Vorfälle bereits im Oktober letzten Jahres durch das Amtsgericht Stralsund ein rechtskräftiger Strafbefehl in Höhe 2.400,00 € erlassen. In einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht wurde dem Beklagten unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft ein derartiges Verhalten untersagt.

In der Folge hat der Beklagte auch die Gerichtskosten und die Kosten des Anwalts der Klägerin für das jeweilige Verfahren zu zahlen. Das weit verbreitete Verhalten kostete den Beklagten so (nach derzeitigem Stand) mehr als 12.500,00 €.

Tags: InstagramKlageMediaUrteil

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