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Home Recht und Computerspiele

Mixer und Impressum sowie weitere Fragen

25. Oktober 2019
in Recht und Computerspiele, Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Microsoft startet Wettbewerb mit Streamingplattform Mixer, lockt Ninja und Shroud von Twitch ab.
  • Mixer verzeichnet über 200 Millionen Streamingstunden pro Monat.
  • Juristische Auflagen auf Mixer sind ähnlich wie bei Twitch, Programmierer verantwortlich für eigene Rechtskonformität.
  • Wichtige rechtliche Fragen: Impressumspflicht, Urheberrecht, Steuern und Sozialversicherung.
  • Streamern wird empfohlen, professionelle Strukturen und Verträge zu etablieren.
  • Artikel behandelt rechtliche Aspekte der Namensnutzung und -sicherung auf Plattformen.
  • Weitere Artikel zu Mixer und rechtlichen Themen folgen in naher Zukunft.

Aktuell hat Microsoft mit ihrer Streamingplattform Mixer einen regelrechten Kampf der Streaminggiganten begonnen, indem der Softwaregigant erst Ninja von Twitch abwarb und zuletzt Shroud. Ninja generiert dort inzwischen 42 Millionen Streamingstunden und Shroud 39 Millionen Stunden.

Insgesamt kommt Mixer inzwischen auf über 200 Millionen Streamingstunden pro Monat.

Mixer wird also durchaus zu einer Alternative zu Twitch und es ist davon auszugehen, dass Microsoft noch viel mehr Geld investieren wird, um Mixer zum Wachstum zu verhelfen. Der ein oder andere Streamer dürfte sich also langsam überlegen, ob er vielleicht auch auf Mixer aktiv sein will.

Aber welche juristischen Spielregeln gelten da? Im Grund keine andere als bei Twitch, denn auch wenn einige Verwertungsgesellschaften wie die GEMA die Anbieter der Plattformen in der Pflicht sehen (siehe dazu diesen Beitrag) so werden in den meisten anderen Rechtsfragen die Plattformen wohl nur Anbieter der Technik sein, sodass der einzelne Streamer für die Einhaltung deutscher Gesetze verantwortlich ist.

Insofern hier eine kleine Sammlung zu Artikel bzgl. Twitch, die wohl auf Mixer gleich zu beurteilen sein werden.

  • Impressumspflicht?
  • Urheberrecht bei Streams?
  • Hakenkreuze?
  • Auftreten mit Künstlername?
  • Steuern als Influencer?
  • Streamer und Sozialversicherung?

Relevant für bekannte Streamer, die von Twitch zu Mixer wechsel wollen oder eventuell sogar auf beiden Plattformen aktiv sein möchte, könnte dieser Artikel sein, der sich damit beschäftigt, was passiert, wenn jemand auf der anderen Plattform eventuell schon meinen Namen verwendet hat und wie ich verhindern kann, dass dies jemand in Zukunft tut.

Natürlich gelten auch für Mixer die Fragen für professionelle Streamer, ob es Sinn ergibt, selber professionelle Strukturen wie Verträge, Unternehmensform und dergleichen aufzusetzen und wie ich man das am besten organisiert. Ebenso wie für Streamer auf Twitch oder Creator bei YouTube kann ich auch hier helfen. Das gilt natürlich insbesondere, wenn man überlegt, ob man auf beiden Plattformen tätig sein will und deswegen vielleicht Hilfe wie Co-Streamer braucht, gleichzeitig, aber Vermarktung, Sicherung der Marke und vieles weiteres benötigt.

Ich werde in der nächsten Zeit noch ein paar mehr Artikel zum Thema Mixer und Recht veröffentlichen, denn es gibt durchaus noch offene Fragen beispielsweise, wenn man auf Englisch streamt, aber in Deutschland wohnt.

Tags: GesetzeImpressumspflichtInfluencerRechtsfrageRechtsfragenSoftwareSozialversicherungTwitchUrheberrechtUrteileVerträgeYouTube

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5,0 60 reviews

  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
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  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
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  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
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  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 9 Monaten
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  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
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  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
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