• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Rechtliche Herausforderungen für Influencer bei kritischen Äußerungen über Unternehmen

19. September 2024
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Rechtliche Herausforderungen für Influencer bei kritischen Äußerungen über Unternehmen

19. September 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
influencer 4202697 1280

In der gegenwärtigen Rechtspraxis häufen sich Fälle, in denen Influencer aufgrund kritischer Äußerungen über Dritte in juristische Auseinandersetzungen verwickelt werden. Diese Problematik erstreckt sich nicht nur auf Kommentare über Unternehmen, sondern umfasst sämtliche Äußerungen über Dritte, einschließlich Privatpersonen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen. Die rechtliche Bewertung solcher Äußerungen erfordert eine differenzierte Betrachtung unter Berücksichtigung verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere des Persönlichkeitsrechts, des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts. Im Folgenden werden die relevanten rechtlichen Aspekte und möglichen Rechtsfolgen bei Verstößen erörtert, um eine fundierte rechtliche Orientierung zu bieten.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Verfassungsrechtlicher und zivilrechtlicher Rahmen für Äußerungen von Influencern
2. Presserechtliche Einordnung von Influencer-Tätigkeiten
3. Spezifische rechtliche Schranken für Äußerungen von Influencern
4. Rechtsfolgen bei Rechtsverstößen
5. Präventive rechtliche Maßnahmen
6. Fazit und rechtliche Perspektiven
6.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Äußerungen von Influencern unterliegen dem Schutz der Meinungsfreiheit, die jedoch durch Gesetze eingeschränkt wird.
  • Wesentliche rechtliche Schranken sind Schmähkritik und Wettbewerbsrecht, die beim Äußern über Dritte beachtet werden müssen.
  • Eine rechtliche Qualifikation als Presse ist umstritten und erfordert eine Einzelfallprüfung.
  • Verstöße können zu Abmahnungen, Schadensersatzansprüchen und strafrechtlichen Ermittlungen führen.
  • Präventive Maßnahmen wie die Verifizierung von Tatsachen und rechtliche Beratung sind empfehlenswert für Influencer.
  • Die rechtliche Bewertung erfordert eine differenzierte Betrachtung zwischen Meinungsfreiheit und Interessen Dritter.
  • Eine Fortentwicklung der Rechtsprechung ist erforderlich, um klare Grenzen für Influencer-Äußerungen zu schaffen.

Verfassungsrechtlicher und zivilrechtlicher Rahmen für Äußerungen von Influencern

Die Äußerungen von Influencern unterliegen primär dem Schutz der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG. Dieses Grundrecht ist jedoch nicht schrankenlos gewährleistet, sondern findet seine Grenzen in den allgemeinen Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG). Bei der rechtlichen Würdigung von Influencer-Äußerungen ist stets eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und den schützenswerten Interessen Dritter andererseits vorzunehmen. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die zivilrechtliche Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen. Tatsachenbehauptungen unterliegen einer strengen Wahrheitspflicht, deren Verletzung Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann. Werturteile hingegen genießen einen höheren Schutz, sofern sie nicht die Schwelle zur Schmähkritik überschreiten. Influencer sind daher gehalten, bei ihren Äußerungen eine klare Trennung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen vorzunehmen und die Persönlichkeitsrechte Dritter zu respektieren. Dies umfasst insbesondere den Schutz vor ehrverletzenden Äußerungen, übler Nachrede und Verleumdung gemäß §§ 185 ff. StGB.

Presserechtliche Einordnung von Influencer-Tätigkeiten

Die rechtliche Qualifikation von Influencern als Presse im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ist Gegenstand kontroverser juristischer Diskussionen. Eine solche Einordnung hätte weitreichende Konsequenzen hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Influencern. Für eine presserechtliche Qualifikation spricht die informationsvermittelnde und meinungsbildende Funktion vieler Influencer-Aktivitäten. Dagegen stehen Argumente wie das häufige Fehlen redaktioneller Strukturen und die oft enge Verflechtung mit Werbeaktivitäten. Die Rechtsprechung tendiert derzeit zu einer differenzierten Betrachtungsweise, die eine Einzelfallprüfung erforderlich macht. Maßgebliche Kriterien hierbei sind die Art der Informationsvermittlung, der Grad der journalistischen Aufbereitung und die Regelmäßigkeit der Berichterstattung. Eine pauschale Einordnung von Influencern als Presse ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Gleichwohl können Influencer in bestimmten Konstellationen den presserechtlichen Schutz in Anspruch nehmen, was im Einzelfall zu prüfen ist. Dies kann insbesondere bei investigativen Recherchen oder der kritischen Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Themen der Fall sein.

Spezifische rechtliche Schranken für Äußerungen von Influencern

Bei der Verbreitung von Inhalten über Dritte haben Influencer diverse rechtliche Schranken zu beachten. Das Verbot der Schmähkritik stellt eine wesentliche Grenze dar. Äußerungen, die primär auf die Diffamierung einer Person oder Organisation abzielen und keinen sachlichen Bezug aufweisen, sind rechtlich unzulässig. Die Abgrenzung zur zulässigen Kritik erfordert eine sorgfältige juristische Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Wettbewerbsrechtliche Aspekte sind insbesondere bei Äußerungen über Konkurrenten oder im Rahmen von Produktvergleichen zu berücksichtigen. Hierbei sind die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) maßgeblich, die unter anderem irreführende geschäftliche Handlungen und die Herabsetzung von Mitbewerbern untersagen. Die Kennzeichnungspflicht bei Werbung gemäß § 5a Abs. 4 UWG ist strikt zu beachten, um Transparenz zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei der Verwendung von Bildmaterial oder Zitaten zur Untermauerung von Aussagen sind die urheberrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Zitatrecht nach § 51 UrhG, zu berücksichtigen. Die Beachtung dieser vielfältigen rechtlichen Schranken erfordert von Influencern ein hohes Maß an rechtlicher Sensibilität und gegebenenfalls die Einholung fachkundigen Rechtsrats.

Rechtsfolgen bei Rechtsverstößen

Bei Überschreitung der rechtlichen Grenzen drohen Influencern diverse rechtliche Konsequenzen. Häufig erfolgt zunächst eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB. In dringenden Fällen können Betroffene den Erlass einer einstweiligen Verfügung nach §§ 935, 940 ZPO beantragen, um rechtswidrige Äußerungen zeitnah zu unterbinden. Bei nachweisbaren wirtschaftlichen Schäden kommen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB in Betracht, deren Höhe sich nach dem konkreten Schaden bemisst. In bestimmten Fällen, insbesondere bei Tatsachenbehauptungen, können Betroffene einen Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung geltend machen, dessen Voraussetzungen sich nach den jeweiligen Landespressegesetzen richten. In gravierenden Fällen, etwa bei Verleumdung (§ 187 StGB) oder übler Nachrede (§ 186 StGB), drohen strafrechtliche Ermittlungen, die über zivilrechtliche Konsequenzen hinausgehen. Die Bandbreite möglicher Rechtsfolgen unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung von Äußerungen über Dritte im Vorfeld ihrer Veröffentlichung.

Präventive rechtliche Maßnahmen

Zur Minimierung rechtlicher Risiken empfiehlt sich für Influencer die Implementierung präventiver Maßnahmen. Eine gründliche Verifizierung von Tatsachenbehauptungen anhand mehrerer unabhängiger Quellen ist unerlässlich, um dem Wahrheitsgebot zu entsprechen und das Risiko von Falschaussagen zu reduzieren. Die explizite Kennzeichnung von Werturteilen als persönliche Meinungsäußerungen dient der Inanspruchnahme des erhöhten Schutzes der Meinungsfreiheit. Es ist ratsam, von persönlichen Angriffen und herabwürdigenden Äußerungen Abstand zu nehmen, um nicht in den Bereich der Schmähkritik zu geraten. Die Einholung rechtlicher Beratung bei potenziell kritischen Inhalten ist dringend anzuraten, um rechtliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren. Die Etablierung eines internen Freigabeprozesses für sensible Themen, der eine Mehrfachprüfung von Inhalten vor der Veröffentlichung vorsieht, kann zusätzliche rechtliche Sicherheit bieten. Regelmäßige Fortbildungen im Medienrecht sind empfehlenswert, um die Rechtskenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten und das Bewusstsein für potenzielle rechtliche Fallstricke zu schärfen.

Fazit und rechtliche Perspektiven

Die rechtliche Bewertung von Äußerungen von Influencern über Dritte erfordert eine differenzierte Betrachtung unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit einerseits und der schützenswerten Interessen Dritter andererseits. Die zunehmende Bedeutung von Influencern in der digitalen Öffentlichkeit lässt eine Fortentwicklung der Rechtsprechung in diesem Bereich erwarten. Eine abschließende rechtliche Einordnung von Influencern als Presse steht noch aus und könnte in Zukunft durch höchstrichterliche Entscheidungen oder gesetzgeberische Initiativen konkretisiert werden. Für Influencer ist es unerlässlich, sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein und im Zweifelsfall rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Die dynamische Entwicklung in diesem Rechtsgebiet bietet zugleich Chancen für eine Professionalisierung der Branche durch die Vertiefung medienrechtlicher Kompetenzen. Es ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung in den kommenden Jahren weitere Klarheit hinsichtlich der rechtlichen Grenzen für Influencer-Äußerungen schaffen wird. Bis dahin ist Influencern zu erhöhter Sorgfalt und rechtlicher Sensibilität bei Äußerungen über Dritte zu raten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und ihre Rolle als verantwortungsvolle Akteure in der digitalen Kommunikationslandschaft wahrzunehmen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBeratungBewertungEntscheidungenEntwicklungInfluencerMedienrechtMeinungsfreiheitRechtRechtliche HerausforderungenRechtsgebietRechtsprechungRisikoSchmähkritikSicherheitTransparenzUnterlassungserklärungUWGWerbungWettbewerb

Weitere spannende Blogposts

Onlinehandel: Rabatt auf in Deutschland kaum bekannte Zahlungsmittel unzulässig

Onlinehandel: Rabatt auf in Deutschland kaum bekannte Zahlungsmittel unzulässig
25. April 2019

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Unternehmen für die Zahlung per Kreditkarte oder Sofortüberweisung kein Entgelt verlangen darf, wenn...

Mehr lesenDetails

Warum sind seriöse Verträge wichtig?

Warum sind seriöse Verträge wichtig?
7. Dezember 2022

Vertrauen ist ein wichtiger Bestandteil jedes erfolgreichen Geschäfts. Es schafft eine Grundlage für eine langanhaltende Kundenbeziehung und ist essentiell für...

Mehr lesenDetails

Vertragsstrafen für Fehlverhalten in Esport Spieler Verträgen

Vertragsstrafen für Fehlverhalten in Esport Spieler Verträgen
12. Februar 2021

Da ich mich diese Woche mit einigen größeren Spielerverträgen beschäftigten musste bzw. diese für internationale Teams neu erstellt habe, möchte...

Mehr lesenDetails

DSGVO Verstoß doch nicht abmahnbar?

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
12. März 2019

Da ich letzte Woche erneut einen Mandanten zum Thema Datenschutz seines Onlineshops beraten habe, kam auch die Frage der Abmahnbarkeit...

Mehr lesenDetails

Sind die Ergebnisse von KI-Generatoren überhaupt schützbar?

Sind die Ergebnisse von KI-Generatoren überhaupt schützbar?
2. März 2023

Künstliche Intelligenz (KI) wird immer besser darin, Inhalte wie Texte, Bilder oder Musik zu generieren. Aber wer besitzt eigentlich die...

Mehr lesenDetails

Wettbewerbsrecht im digitalen Marketing

Wettbewerbsrecht im digitalen Marketing: Do's and Don'ts für Startups
8. Oktober 2024

Das digitale Marketing bietet Startups vielfältige Möglichkeiten, ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben und ihre Zielgruppen effektiv zu erreichen. Allerdings...

Mehr lesenDetails

B2B-Verträge: Link-Verweis auf AGB reicht aus

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
27. März 2023

Da ich viele Softwareverträge erstelle, stellt sich auch immer wieder die Frage, ob und wie AGB in derartige Verträge eingebunden...

Mehr lesenDetails

YouTube haftet für Rechtsverletzungen nur bei klarem Hinweis

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
11. September 2023

Einleitung: Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einer wegweisenden Entscheidung die Anforderungen an die Haftung von YouTube für Urheberrechtsverletzungen präzisiert. Dieser...

Mehr lesenDetails

Wen betrifft die neue IT-Sicherheitsrichtlinie?

EuGH soll entscheiden, ob Verbraucherschützer Datenschutz abmahnen dürfen
15. Juli 2024

Während viele Unternehmer im IT- und Startup-Bereich mit den täglichen Herausforderungen des Geschäftsaufbaus beschäftigt sind, nähert sich eine wichtige Frist, die leicht übersehen werden könnte: Die...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

Podcastfolge

Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025

In the final episode of the first season of the ITmedialaw.com podcast, we take a look at the future of...

Mehr lesenDetails
8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024
052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024
9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024
4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung