• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Rechtliche Herausforderungen für Influencer bei kritischen Äußerungen über Unternehmen

19. September 2024
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Rechtliche Herausforderungen für Influencer bei kritischen Äußerungen über Unternehmen

19. September 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
influencer 4202697 1280

In der gegenwärtigen Rechtspraxis häufen sich Fälle, in denen Influencer aufgrund kritischer Äußerungen über Dritte in juristische Auseinandersetzungen verwickelt werden. Diese Problematik erstreckt sich nicht nur auf Kommentare über Unternehmen, sondern umfasst sämtliche Äußerungen über Dritte, einschließlich Privatpersonen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen. Die rechtliche Bewertung solcher Äußerungen erfordert eine differenzierte Betrachtung unter Berücksichtigung verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere des Persönlichkeitsrechts, des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts. Im Folgenden werden die relevanten rechtlichen Aspekte und möglichen Rechtsfolgen bei Verstößen erörtert, um eine fundierte rechtliche Orientierung zu bieten.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Verfassungsrechtlicher und zivilrechtlicher Rahmen für Äußerungen von Influencern
2. Presserechtliche Einordnung von Influencer-Tätigkeiten
3. Spezifische rechtliche Schranken für Äußerungen von Influencern
4. Rechtsfolgen bei Rechtsverstößen
5. Präventive rechtliche Maßnahmen
6. Fazit und rechtliche Perspektiven
6.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Äußerungen von Influencern unterliegen dem Schutz der Meinungsfreiheit, die jedoch durch Gesetze eingeschränkt wird.
  • Wesentliche rechtliche Schranken sind Schmähkritik und Wettbewerbsrecht, die beim Äußern über Dritte beachtet werden müssen.
  • Eine rechtliche Qualifikation als Presse ist umstritten und erfordert eine Einzelfallprüfung.
  • Verstöße können zu Abmahnungen, Schadensersatzansprüchen und strafrechtlichen Ermittlungen führen.
  • Präventive Maßnahmen wie die Verifizierung von Tatsachen und rechtliche Beratung sind empfehlenswert für Influencer.
  • Die rechtliche Bewertung erfordert eine differenzierte Betrachtung zwischen Meinungsfreiheit und Interessen Dritter.
  • Eine Fortentwicklung der Rechtsprechung ist erforderlich, um klare Grenzen für Influencer-Äußerungen zu schaffen.

Verfassungsrechtlicher und zivilrechtlicher Rahmen für Äußerungen von Influencern

Die Äußerungen von Influencern unterliegen primär dem Schutz der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG. Dieses Grundrecht ist jedoch nicht schrankenlos gewährleistet, sondern findet seine Grenzen in den allgemeinen Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG). Bei der rechtlichen Würdigung von Influencer-Äußerungen ist stets eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und den schützenswerten Interessen Dritter andererseits vorzunehmen. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die zivilrechtliche Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen. Tatsachenbehauptungen unterliegen einer strengen Wahrheitspflicht, deren Verletzung Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann. Werturteile hingegen genießen einen höheren Schutz, sofern sie nicht die Schwelle zur Schmähkritik überschreiten. Influencer sind daher gehalten, bei ihren Äußerungen eine klare Trennung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen vorzunehmen und die Persönlichkeitsrechte Dritter zu respektieren. Dies umfasst insbesondere den Schutz vor ehrverletzenden Äußerungen, übler Nachrede und Verleumdung gemäß §§ 185 ff. StGB.

Presserechtliche Einordnung von Influencer-Tätigkeiten

Die rechtliche Qualifikation von Influencern als Presse im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ist Gegenstand kontroverser juristischer Diskussionen. Eine solche Einordnung hätte weitreichende Konsequenzen hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Influencern. Für eine presserechtliche Qualifikation spricht die informationsvermittelnde und meinungsbildende Funktion vieler Influencer-Aktivitäten. Dagegen stehen Argumente wie das häufige Fehlen redaktioneller Strukturen und die oft enge Verflechtung mit Werbeaktivitäten. Die Rechtsprechung tendiert derzeit zu einer differenzierten Betrachtungsweise, die eine Einzelfallprüfung erforderlich macht. Maßgebliche Kriterien hierbei sind die Art der Informationsvermittlung, der Grad der journalistischen Aufbereitung und die Regelmäßigkeit der Berichterstattung. Eine pauschale Einordnung von Influencern als Presse ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Gleichwohl können Influencer in bestimmten Konstellationen den presserechtlichen Schutz in Anspruch nehmen, was im Einzelfall zu prüfen ist. Dies kann insbesondere bei investigativen Recherchen oder der kritischen Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Themen der Fall sein.

Spezifische rechtliche Schranken für Äußerungen von Influencern

Bei der Verbreitung von Inhalten über Dritte haben Influencer diverse rechtliche Schranken zu beachten. Das Verbot der Schmähkritik stellt eine wesentliche Grenze dar. Äußerungen, die primär auf die Diffamierung einer Person oder Organisation abzielen und keinen sachlichen Bezug aufweisen, sind rechtlich unzulässig. Die Abgrenzung zur zulässigen Kritik erfordert eine sorgfältige juristische Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Wettbewerbsrechtliche Aspekte sind insbesondere bei Äußerungen über Konkurrenten oder im Rahmen von Produktvergleichen zu berücksichtigen. Hierbei sind die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) maßgeblich, die unter anderem irreführende geschäftliche Handlungen und die Herabsetzung von Mitbewerbern untersagen. Die Kennzeichnungspflicht bei Werbung gemäß § 5a Abs. 4 UWG ist strikt zu beachten, um Transparenz zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei der Verwendung von Bildmaterial oder Zitaten zur Untermauerung von Aussagen sind die urheberrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Zitatrecht nach § 51 UrhG, zu berücksichtigen. Die Beachtung dieser vielfältigen rechtlichen Schranken erfordert von Influencern ein hohes Maß an rechtlicher Sensibilität und gegebenenfalls die Einholung fachkundigen Rechtsrats.

Rechtsfolgen bei Rechtsverstößen

Bei Überschreitung der rechtlichen Grenzen drohen Influencern diverse rechtliche Konsequenzen. Häufig erfolgt zunächst eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB. In dringenden Fällen können Betroffene den Erlass einer einstweiligen Verfügung nach §§ 935, 940 ZPO beantragen, um rechtswidrige Äußerungen zeitnah zu unterbinden. Bei nachweisbaren wirtschaftlichen Schäden kommen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB in Betracht, deren Höhe sich nach dem konkreten Schaden bemisst. In bestimmten Fällen, insbesondere bei Tatsachenbehauptungen, können Betroffene einen Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung geltend machen, dessen Voraussetzungen sich nach den jeweiligen Landespressegesetzen richten. In gravierenden Fällen, etwa bei Verleumdung (§ 187 StGB) oder übler Nachrede (§ 186 StGB), drohen strafrechtliche Ermittlungen, die über zivilrechtliche Konsequenzen hinausgehen. Die Bandbreite möglicher Rechtsfolgen unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung von Äußerungen über Dritte im Vorfeld ihrer Veröffentlichung.

Präventive rechtliche Maßnahmen

Zur Minimierung rechtlicher Risiken empfiehlt sich für Influencer die Implementierung präventiver Maßnahmen. Eine gründliche Verifizierung von Tatsachenbehauptungen anhand mehrerer unabhängiger Quellen ist unerlässlich, um dem Wahrheitsgebot zu entsprechen und das Risiko von Falschaussagen zu reduzieren. Die explizite Kennzeichnung von Werturteilen als persönliche Meinungsäußerungen dient der Inanspruchnahme des erhöhten Schutzes der Meinungsfreiheit. Es ist ratsam, von persönlichen Angriffen und herabwürdigenden Äußerungen Abstand zu nehmen, um nicht in den Bereich der Schmähkritik zu geraten. Die Einholung rechtlicher Beratung bei potenziell kritischen Inhalten ist dringend anzuraten, um rechtliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren. Die Etablierung eines internen Freigabeprozesses für sensible Themen, der eine Mehrfachprüfung von Inhalten vor der Veröffentlichung vorsieht, kann zusätzliche rechtliche Sicherheit bieten. Regelmäßige Fortbildungen im Medienrecht sind empfehlenswert, um die Rechtskenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten und das Bewusstsein für potenzielle rechtliche Fallstricke zu schärfen.

Fazit und rechtliche Perspektiven

Die rechtliche Bewertung von Äußerungen von Influencern über Dritte erfordert eine differenzierte Betrachtung unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit einerseits und der schützenswerten Interessen Dritter andererseits. Die zunehmende Bedeutung von Influencern in der digitalen Öffentlichkeit lässt eine Fortentwicklung der Rechtsprechung in diesem Bereich erwarten. Eine abschließende rechtliche Einordnung von Influencern als Presse steht noch aus und könnte in Zukunft durch höchstrichterliche Entscheidungen oder gesetzgeberische Initiativen konkretisiert werden. Für Influencer ist es unerlässlich, sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein und im Zweifelsfall rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Die dynamische Entwicklung in diesem Rechtsgebiet bietet zugleich Chancen für eine Professionalisierung der Branche durch die Vertiefung medienrechtlicher Kompetenzen. Es ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung in den kommenden Jahren weitere Klarheit hinsichtlich der rechtlichen Grenzen für Influencer-Äußerungen schaffen wird. Bis dahin ist Influencern zu erhöhter Sorgfalt und rechtlicher Sensibilität bei Äußerungen über Dritte zu raten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und ihre Rolle als verantwortungsvolle Akteure in der digitalen Kommunikationslandschaft wahrzunehmen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBeratungBewertungEntscheidungenEntwicklungInfluencerMedienrechtMeinungsfreiheitRechtRechtliche HerausforderungenRechtsgebietRechtsprechungRisikoSchmähkritikSicherheitTransparenzUnterlassungserklärungUWGWerbungWettbewerb

Weitere spannende Blogposts

EUGH: Wie ist „berechtigtes Interesse“ in der DSGVO auszulegen?

privacy policy 3583612 1920
2. Januar 2023

Der EuGH hat auf Basis eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 98 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs über eine interessante Rechtsfrage...

Mehr lesenDetails

Impressum und soziale Medien: Ein paar Stolpersteine

Impressum und soziale Medien: Ein paar Stolpersteine
5. März 2019

Was ist bei der Integration des Impressums zu beachten? Nach dem gestrigen Artikel zum Thema Impressum in Social-Media-Konten habe ich...

Mehr lesenDetails

Achtung: Bußgeld beim Geoblocking!

Geoblocking Verordnung: Achtung Abmahnfalle
17. Januar 2019

Neben dem Verpackungsgesetz, zu dem es Artikel hier und hier gibt, ist die Geoblocking-Verordnung der EU wohl  einer der größten...

Mehr lesenDetails

Cloudverträge für Startups

Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud
15. Oktober 2024

Für Startups bieten Cloud-Dienste enorme Vorteile in Bezug auf Skalierbarkeit, Kosteneffizienz und Flexibilität. Allerdings bringt die Nutzung von Cloud-Services auch...

Mehr lesenDetails

Zukunft der Influencer-Regulierung in Deutschland: Ein Blick auf das französische Modell und die Änderungen von 2022

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
9. Juni 2023

Einleitung: Influencer sind Personen, die aufgrund ihrer starken Präsenz und ihres Einflusses in sozialen Medien eine bedeutende Rolle in der...

Mehr lesenDetails

Darknet bald strafrechtlich relevant?

Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind strafbar
3. April 2019

Wie es aktuell aussieht, wird wohl bald ein § 126a in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Dieser soll wie folgt lauten:  ...

Mehr lesenDetails

Der IT Media Law Podcast – Recht und Technologie entspannt erklärt

Künstliche Intelligenz und Sprecherrechte: Ein paar juristische Gedanken
26. September 2024

In meinem IT Media Law Podcast widme ich mich spannenden Themen rund um Recht, Technologie und digitale Transformation. Bisher sind...

Mehr lesenDetails

Internationalisierung von Startups

Internationalisierung von Startups: Rechtliche Herausforderungen beim Markteintritt im Ausland
8. Oktober 2024

Die Internationalisierung bietet Startups enorme Wachstumschancen, bringt aber auch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Ein erfolgreicher Markteintritt im Ausland erfordert...

Mehr lesenDetails

EU-Komission zieht positive Bilanz zur DSGVO

EU-Komission zieht positive Bilanz zur DSGVO
24. Juli 2019

Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung hat die Europäische Kommission heute einen Bericht veröffentlicht, in dem sie die Auswirkungen...

Mehr lesenDetails
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht
Sonstiges

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

Influencer-Marketing ist längst nicht mehr nur Imagepflege. In vielen Kampagnen geht es messbar um Abverkäufe, Leads, Abo-Abschlüsse und wiederkehrende Umsätze....

Mehr lesenDetails
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026

Produkte

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

In dieser Episode sprechen Anna und Max über die rechtlichen Herausforderungen von Blitzskalierung und disruptiven Geschäftsmodellen. Am Beispiel von Plattformen...

Mehr lesenDetails
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung