• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Verstehen der Unterlassungserklärung: Wichtige Einblicke aus dem BGH Urteil vom 12. Januar 2023

19. Mai 2023
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Verstehen der Unterlassungserklärung: Wichtige Einblicke aus dem BGH Urteil vom 12. Januar 2023

19. Mai 2023
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
BGHurteil 1 1

Worum ging es?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Worum ging es?
2. Das Urteil des BGH
3. Fazit:
3.1. Author: Marian Härtel

In der Welt des Wettbewerbsrechts ist die Unterlassungserklärung ein Schlüsselwerkzeug zur Prävention von Wiederholungsverstößen. Sie dient als Instrument, um zukünftige Wettbewerbsverstöße zu verhindern und stellt gleichzeitig einen ernsthaften Willen des Schuldners dar, das fragliche Verhalten zu beenden. Ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Januar 2023 bietet einige wichtige Erkenntnisse zu diesem Thema. Eine Unterlassungserklärung sollte immer eindeutig und ausreichend bestimmt sein. Sie sollte den gesetzlichen Unterlassungsanspruch vollständig abdecken und eine Vertragsstrafe als Absicherung beinhalten. Die Abgabe dieser Erklärung muss uneingeschränkt, unwiderruflich, bedingungslos und in der Regel auch ohne einen festgelegten Endtermin erfolgen. Die Ernsthaftigkeit dieser Erklärung wird insbesondere durch eine geeignete Sanktion unterstrichen, die geeignet ist, den Schuldner von weiteren Verstößen abzuhalten. Die Ernsthaftigkeit impliziert auch die Bereitschaft des Schuldners, dem Gläubiger die Erklärung in einer Form zu liefern, die es diesem ermöglicht, seine Rechte ohne rechtliche Zweifel und Beweisschwierigkeiten durchzusetzen. Sollte diese Bereitschaft fehlen, könnten Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Versprechens aufkommen.

Wichtigste Punkte
  • Die Unterlassungserklärung ist ein zentrales Wettbewerbsrechtsinstrument zur Vermeidung von Wiederholungsverstößen.
  • Eine Unterlassungserklärung muss immer eindeutig und ausreichend bestimmt sein.
  • Sie sollte einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch abdecken und eine Vertragsstrafe beinhalten.
  • Das BGH-Urteil betrachtet die Unterlassungsverpflichtungserklärung als ein abstraktes Schuldanerkenntnis.
  • Die Ernsthaftigkeit der Erklärung kann durch schriftliche Bestätigungen erhöht werden, auch als PDF.
  • Die Klarheit über die Anforderungen an die Unterlassungserklärung beseitigt Unsicherheiten.
  • Korrekte rechtliche Prozesse sind entscheidend trotz der technologischen Fortschritte.

Das Urteil des BGH

Des Weiteren betrachtet das aktuelle Urteil eine Unterlassungsverpflichtungserklärung als ein abstraktes Schuldanerkenntnis. Demzufolge unterliegt sie grundsätzlich dem Schriftformerfordernis. Allerdings besteht dieses Schriftformerfordernis nicht, wenn die Unterlassungsverpflichtungserklärung von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes abgegeben wird. Sie kann dann formfrei abgegeben werden. Interessant ist auch der Punkt, dass die Ernsthaftigkeit der Unterlassungsverpflichtungserklärung normalerweise nicht in Frage gestellt wird, wenn der Schuldner innerhalb der gesetzten Frist eine unterschriebene Erklärung als PDF-Datei per E-Mail übersendet, anstatt das Original zu senden.

Wenn der Gläubiger die Annahme einer strafbewehrten Unterlassungserklärung jedoch ablehnt, fehlt es an einer drohenden Vertragsstrafe, die den Schuldner von zukünftigen Verstößen abhalten soll. Die Abmahnung sollte somit klar darauf hinweisen, dass der Schuldner zur Einhaltung einer gewissen Schriftform aufgefordert wird, z.B. durch Übersendung einer unterschriebenen Unterlassungsverpflichtungserklärung innerhalb einer bestimmten Frist. Wenn diese Erklärung vorab per Fax oder E-Mail verschickt wird, sollte sie nur dann akzeptiert werden, wenn das entsprechende Original innerhalb einer weiteren Frist eintrifft. In solchen Fällen gilt die Abmahnung als Aufforderung, einen Unterlassungsvertrag unter Einhaltung einer gewählten Schriftform abzuschließen.

Diese Klarstellungen durch den BGH helfen dabei, Unsicherheiten im Umgang mit Unterlassungserklärungen zu beseitigen. Es ist wichtig, die Ernsthaftigkeit einer solchen Erklärung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Darüber hinaus sollte der Schuldner immer bereit sein, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Gläubiger vor rechtlichen Zweifeln und Beweisschwierigkeiten zu schützen. Letztlich hebt dieses Urteil die Bedeutung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einer entsprechenden Sanktionsdrohung hervor. Ohne eine solche Absicherung kann der Gläubiger nicht davon ausgehen, dass der Schuldner zukünftige Verstöße vermeiden wird. Daher sollte bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung immer ein hohes Maß an Sorgfalt und Ernsthaftigkeit angewendet werden.

Zusammenfassend zeigt dieses Urteil des Bundesgerichtshofes, dass Unterlassungserklärungen ein wesentliches Instrument zur Vorbeugung von Wettbewerbsverstößen sind. Sie müssen klar und bestimmt sein, einen ernsthaften Willen des Schuldners zur Unterlassung zeigen und mit einer angemessenen Vertragsstrafe versehen sein. Sie stellen einen Vertrag dar, der den Gläubiger vor rechtlichen Zweifeln und Beweisschwierigkeiten schützt und eine Abschreckungswirkung auf den Schuldner ausübt, um zukünftige Verstöße zu verhindern. Es ist daher von größter Bedeutung, ihre genaue Natur und Wirkung zu verstehen und entsprechend zu handeln.

Fazit:

Die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Unterlassungserklärungen liefern wertvolle Erkenntnisse, werfen aber auch Fragen und Herausforderungen auf. Zwar suggeriert die Entscheidung vom 12. Januar 2023, dass die strafbewehrte Unterwerfung eines Kaufmanns potenziell „rechtssicher“ per E-Mail versandter PDF-Datei erfolgen könnte, doch in Kombination mit der neueren Rechtsprechungsänderung in der Entscheidung „Wegfall der Wiederholungsgefahr III“ entsteht eine bemerkenswerte Verwirrung.

Selbst wenn eine ernsthafte Unterwerfung via PDF prinzipiell möglich wäre, kann diese durch die einfache Willkür des Abmahnenden unwirksam gemacht werden. Wenn der Abmahnende beispielsweise die Nachsendung „des Originals“ der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung fordert und der Abgemahnte eine Erklärung per E-Mail und PDF-Datei sendet, die der Abmahnende ablehnt, kann dies zur Unwirksamkeit führen.

Diese Situation zeigt, dass trotz technologischer Fortschritte und sich verändernder rechtlicher Normen, die traditionelle „Schneckenpost“ noch immer einen hohen Stellenwert in Rechtsangelegenheiten hat. Parteien und Anwaltschaft müssen sich über alle Aspekte und möglichen Interpretationen der geltenden Gesetze und Urteile im Klaren sein, um sich wirksam zu schützen.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Rechtsprechung des BGH zu Unterlassungserklärungen sowohl Klarheit als auch Komplexität bietet. Sie unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen und gründlichen Abwicklung rechtlicher Prozesse, selbst wenn dies bedeutet, auf traditionellere Kommunikationsmethoden zurückzugreifen. Darüber hinaus unterstreicht sie die Notwendigkeit für Parteien, sich über die aktuellsten rechtlichen Entscheidungen und ihre Auswirkungen auf den Einzelfall auf dem Laufenden zu halten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBGHBundesgerichtshofEntscheidungenGesetzeGläubigerMailRechtsprechungSanktionSchriftformSchuldnerSicherheitUnterlassungsanspruchUnterlassungserklärungUrteileVertragsstrafeWettbewerbsrecht

Weitere spannende Blogposts

BGH: Staat haftet nicht für Corona-Ausfälle

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
3. August 2023

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers haftet, die...

Mehr lesenDetails

Cookies zu Werbezwecken nur mit aktiver Einwilligung der Nutzer

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
4. Juni 2020

Der BGH hat über die Frage entschieden, welche Anforderungen an die Einwilligung in telefonische Werbung und die Speicherung von Cookies...

Mehr lesenDetails

EuGH: Die bloße Lagerung von Waren stellt keine Markenrechtsverletzung dar

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
8. April 2020

Die bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon im Rahmen ihres Online-Marktplatzes (Amazon-Marketplace) stellt keine Markenrechtsverletzung durch Amazon dar. Ein...

Mehr lesenDetails

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: jetzt handeln!

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: jetzt handeln!
10. September 2019

Seit dem 26. April 2019 wird mit dem neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine EU-Richtlinie umgesetzt, das bislang in...

Mehr lesenDetails

Esport-Organisationen mit Token und/oder NFT finanzieren?

Esport-Organisationen mit Token und/oder NFT finanzieren?
30. August 2021

Die redaktionellen Arbeiten an der September-Ausgabe der SpoPrax - Sportrecht und E-Sportrecht in der Praxis sind abgeschlossen. Auch ich habe...

Mehr lesenDetails

Esport und der Sportbegriff – lasst es bleiben

Spielervertrag (Esport)
21. Februar 2019

Gestern fand die Anhörung im Sportausschuss des Bundestages statt und mit wenigen Ausnahmen wollte keiner so richtig den Forderungen des...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Herausforderungen für Influencer: Identifizierbarkeit und Unterlassungsansprüche in sozialen Medien

Rechtliche Herausforderungen für Influencer: Identifizierbarkeit und Unterlassungsansprüche in sozialen Medien
24. Mai 2024

Einleitung: Die rechtliche Grauzone der Influencer-Welt In meiner Praxis als Anwalt, der eine Vielzahl von Influencern betreut, stoße ich immer...

Mehr lesenDetails

Cookie-Zustimmung beim Einsatz von Google Maps?

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
23. Januar 2020

Im letzten Jahr habe ich einige Artikel zum Thema Zustimmung beim Setzen von Cookies veröffentlicht. Siehe dazu diese Artikel. Wie...

Mehr lesenDetails

Achtung beim Einsatz von Werbecookies, insbesondere webseitenübergreifend!

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
4. Januar 2023

Der Einsatz von Werbecookies, insbesondere webseitenübergreifend, stellt schnell ein Verstoß gegen die DSGVO da und kann zu Abmahnungen führen. Dies...

Mehr lesenDetails
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?
Sonstiges

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Gewinnspiele sind eines der beliebtesten Marketinginstrumente im Internet. Influencer, E-Commerce-Shops, SaaS-Unternehmen oder Agenturen nutzen sie, um Reichweite zu erhöhen, Newsletter-Listen...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026

Produkte

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

In diese Episode wird die komplexe Beziehung zwischen dem 'Fail Fast'-Prinzip und den Verantwortlichkeiten der Gründer gegenüber Investoren und Mitarbeitern...

Mehr lesenDetails
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung