• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Verstehen der Unterlassungserklärung: Wichtige Einblicke aus dem BGH Urteil vom 12. Januar 2023

19. Mai 2023
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Verstehen der Unterlassungserklärung: Wichtige Einblicke aus dem BGH Urteil vom 12. Januar 2023

19. Mai 2023
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
BGHurteil 1 1

Worum ging es?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Worum ging es?
2. Das Urteil des BGH
3. Fazit:
3.1. Author: Marian Härtel

In der Welt des Wettbewerbsrechts ist die Unterlassungserklärung ein Schlüsselwerkzeug zur Prävention von Wiederholungsverstößen. Sie dient als Instrument, um zukünftige Wettbewerbsverstöße zu verhindern und stellt gleichzeitig einen ernsthaften Willen des Schuldners dar, das fragliche Verhalten zu beenden. Ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Januar 2023 bietet einige wichtige Erkenntnisse zu diesem Thema. Eine Unterlassungserklärung sollte immer eindeutig und ausreichend bestimmt sein. Sie sollte den gesetzlichen Unterlassungsanspruch vollständig abdecken und eine Vertragsstrafe als Absicherung beinhalten. Die Abgabe dieser Erklärung muss uneingeschränkt, unwiderruflich, bedingungslos und in der Regel auch ohne einen festgelegten Endtermin erfolgen. Die Ernsthaftigkeit dieser Erklärung wird insbesondere durch eine geeignete Sanktion unterstrichen, die geeignet ist, den Schuldner von weiteren Verstößen abzuhalten. Die Ernsthaftigkeit impliziert auch die Bereitschaft des Schuldners, dem Gläubiger die Erklärung in einer Form zu liefern, die es diesem ermöglicht, seine Rechte ohne rechtliche Zweifel und Beweisschwierigkeiten durchzusetzen. Sollte diese Bereitschaft fehlen, könnten Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Versprechens aufkommen.

Wichtigste Punkte
  • Die Unterlassungserklärung ist ein zentrales Wettbewerbsrechtsinstrument zur Vermeidung von Wiederholungsverstößen.
  • Eine Unterlassungserklärung muss immer eindeutig und ausreichend bestimmt sein.
  • Sie sollte einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch abdecken und eine Vertragsstrafe beinhalten.
  • Das BGH-Urteil betrachtet die Unterlassungsverpflichtungserklärung als ein abstraktes Schuldanerkenntnis.
  • Die Ernsthaftigkeit der Erklärung kann durch schriftliche Bestätigungen erhöht werden, auch als PDF.
  • Die Klarheit über die Anforderungen an die Unterlassungserklärung beseitigt Unsicherheiten.
  • Korrekte rechtliche Prozesse sind entscheidend trotz der technologischen Fortschritte.

Das Urteil des BGH

Des Weiteren betrachtet das aktuelle Urteil eine Unterlassungsverpflichtungserklärung als ein abstraktes Schuldanerkenntnis. Demzufolge unterliegt sie grundsätzlich dem Schriftformerfordernis. Allerdings besteht dieses Schriftformerfordernis nicht, wenn die Unterlassungsverpflichtungserklärung von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes abgegeben wird. Sie kann dann formfrei abgegeben werden. Interessant ist auch der Punkt, dass die Ernsthaftigkeit der Unterlassungsverpflichtungserklärung normalerweise nicht in Frage gestellt wird, wenn der Schuldner innerhalb der gesetzten Frist eine unterschriebene Erklärung als PDF-Datei per E-Mail übersendet, anstatt das Original zu senden.

Wenn der Gläubiger die Annahme einer strafbewehrten Unterlassungserklärung jedoch ablehnt, fehlt es an einer drohenden Vertragsstrafe, die den Schuldner von zukünftigen Verstößen abhalten soll. Die Abmahnung sollte somit klar darauf hinweisen, dass der Schuldner zur Einhaltung einer gewissen Schriftform aufgefordert wird, z.B. durch Übersendung einer unterschriebenen Unterlassungsverpflichtungserklärung innerhalb einer bestimmten Frist. Wenn diese Erklärung vorab per Fax oder E-Mail verschickt wird, sollte sie nur dann akzeptiert werden, wenn das entsprechende Original innerhalb einer weiteren Frist eintrifft. In solchen Fällen gilt die Abmahnung als Aufforderung, einen Unterlassungsvertrag unter Einhaltung einer gewählten Schriftform abzuschließen.

Diese Klarstellungen durch den BGH helfen dabei, Unsicherheiten im Umgang mit Unterlassungserklärungen zu beseitigen. Es ist wichtig, die Ernsthaftigkeit einer solchen Erklärung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Darüber hinaus sollte der Schuldner immer bereit sein, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Gläubiger vor rechtlichen Zweifeln und Beweisschwierigkeiten zu schützen. Letztlich hebt dieses Urteil die Bedeutung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einer entsprechenden Sanktionsdrohung hervor. Ohne eine solche Absicherung kann der Gläubiger nicht davon ausgehen, dass der Schuldner zukünftige Verstöße vermeiden wird. Daher sollte bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung immer ein hohes Maß an Sorgfalt und Ernsthaftigkeit angewendet werden.

Zusammenfassend zeigt dieses Urteil des Bundesgerichtshofes, dass Unterlassungserklärungen ein wesentliches Instrument zur Vorbeugung von Wettbewerbsverstößen sind. Sie müssen klar und bestimmt sein, einen ernsthaften Willen des Schuldners zur Unterlassung zeigen und mit einer angemessenen Vertragsstrafe versehen sein. Sie stellen einen Vertrag dar, der den Gläubiger vor rechtlichen Zweifeln und Beweisschwierigkeiten schützt und eine Abschreckungswirkung auf den Schuldner ausübt, um zukünftige Verstöße zu verhindern. Es ist daher von größter Bedeutung, ihre genaue Natur und Wirkung zu verstehen und entsprechend zu handeln.

Fazit:

Die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Unterlassungserklärungen liefern wertvolle Erkenntnisse, werfen aber auch Fragen und Herausforderungen auf. Zwar suggeriert die Entscheidung vom 12. Januar 2023, dass die strafbewehrte Unterwerfung eines Kaufmanns potenziell „rechtssicher“ per E-Mail versandter PDF-Datei erfolgen könnte, doch in Kombination mit der neueren Rechtsprechungsänderung in der Entscheidung „Wegfall der Wiederholungsgefahr III“ entsteht eine bemerkenswerte Verwirrung.

Selbst wenn eine ernsthafte Unterwerfung via PDF prinzipiell möglich wäre, kann diese durch die einfache Willkür des Abmahnenden unwirksam gemacht werden. Wenn der Abmahnende beispielsweise die Nachsendung „des Originals“ der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung fordert und der Abgemahnte eine Erklärung per E-Mail und PDF-Datei sendet, die der Abmahnende ablehnt, kann dies zur Unwirksamkeit führen.

Diese Situation zeigt, dass trotz technologischer Fortschritte und sich verändernder rechtlicher Normen, die traditionelle „Schneckenpost“ noch immer einen hohen Stellenwert in Rechtsangelegenheiten hat. Parteien und Anwaltschaft müssen sich über alle Aspekte und möglichen Interpretationen der geltenden Gesetze und Urteile im Klaren sein, um sich wirksam zu schützen.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Rechtsprechung des BGH zu Unterlassungserklärungen sowohl Klarheit als auch Komplexität bietet. Sie unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen und gründlichen Abwicklung rechtlicher Prozesse, selbst wenn dies bedeutet, auf traditionellere Kommunikationsmethoden zurückzugreifen. Darüber hinaus unterstreicht sie die Notwendigkeit für Parteien, sich über die aktuellsten rechtlichen Entscheidungen und ihre Auswirkungen auf den Einzelfall auf dem Laufenden zu halten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBGHBundesgerichtshofEntscheidungenGesetzeGläubigerMailRechtsprechungSanktionSchriftformSchuldnerSicherheitUnterlassungsanspruchUnterlassungserklärungUrteileVertragsstrafeWettbewerbsrecht

Weitere spannende Blogposts

OLG Braunschweig zu Instagram & Influencer ohne Gegenleistung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
3. April 2019

So langsam wird es einsam für die Rechtsmeinungen, die vertreten, dass Instagram-Posts von Influencern nur dann entsprechend gekennzeichnet werden müssen,...

Mehr lesenDetails

Esportteams und Streamer: Halbherzig = juristisch gefährlich

Esportteams und Streamer: Halbherzig = juristisch gefährlich
23. Juli 2019

Eine Übersicht für Esport Teams und Streamer Mein Blog ist inzwischen voll mit Rechtsfragen und Abmahngründen, die auf die eine...

Mehr lesenDetails

Preisvergleiche und Kosten des Zahlungsmittels

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
12. Dezember 2022

Der BGH hat im Sommer ein interessantes Urteil gefällt, welches faktische alle Preisvergleichsseiten betrifft, ob nun für Computerspiele, Urlaube, Flüge,...

Mehr lesenDetails

KI-generierte Videos

192×192
11. Juli 2024

Vor ein paar Tagen habe ich mich in ein spannendes neues Projekt gestürzt: KI-generierte Videos für itmedialaw.com. Als begeisterter Verfechter...

Mehr lesenDetails

Warum juristische Compliance Ihr Unternehmen zum Erfolg führt: Ein Wettbewerbsvorteil, den Sie nicht ignorieren sollten

Warum juristische Compliance Ihr Unternehmen zum Erfolg führt: Ein Wettbewerbsvorteil, den Sie nicht ignorieren sollten
30. März 2023

Einführung Juristische Compliance ist ein entscheidender Faktor, der Ihr Unternehmen von der Konkurrenz abheben kann. In einer Zeit, in der...

Mehr lesenDetails

Affiliate/CPA Werbung: Achtung bei Cookies durch Banner und Links

Achtung: Affiliates bei YouTube, Gamingwebseiten und anderen Networks
28. Oktober 2019

Cookies gehen um In der letzten Zeit habe ich schon Einiges zur Cookie-Entscheidung des EuGH geschrieben. Viele Mandanten oder potenzielle...

Mehr lesenDetails

Gibt es bald Sachmängel für digitale Inhalte? Aktualisierungspflicht für Software kommt!

Gibt es bald Sachmängel für digitale Inhalte? Aktualisierungspflicht für Software kommt!
22. Februar 2021

Ab 2022 könnte es Sachmängel im Sinne des BGB auch für digitale Inhalte geben. Dann dürfte nämlich die Umsetzung der...

Mehr lesenDetails

„Sponsored Post“ reicht als Werbekennzeichnung nicht aus

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
16. August 2019

Bereits in diesem Artikel habe ich mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Terminus "Sponsored Post" in dem Sinne ausreicht, um...

Mehr lesenDetails

AG München zu „Erlöschen“ einer erteilten Einwilligung zum Mailversand

LG Berlin zu Trennung von Werbung und Inhalten in Newslettern
1. März 2023

Als Rechtsanwalt ist man immer wieder überrascht, wie manchmal bestimmt Rechtsthemen zyklisch neu bei Gerichten auftauchen. So verhält es sich,...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
Sonstiges

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026

Mit Urteil vom 27. Januar 2026 (KZR 10/25) hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs eine Patentverletzungsklage aus standardessenziellen Patenten (SEP) bestätigt...

Mehr lesenDetails
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026

Produkte

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025

Anna und Max sprechen in dieser Episode über typische Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten bei Verträgen zwischen Influencern und Agenturen. Im Mittelpunkt...

Mehr lesenDetails
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung