Was bei Influencern lange vermutet wurde (siehe die zahlreichen Blogbeiträge hier auf der Seite) und auch ansonsten in Druckschriften kaum bestritten wird, ergibt sich qua Sinnzusammenhang eigentlich auch für Newsletter. Aber das Landgericht Berlin bestätigte trotzdem diese nicht allzu überraschende Rechtsauffassung.
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