• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Impressum und soziale Medien: Ein paar Stolpersteine

5. März 2019
in Abmahnung, Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Impressum und soziale Medien: Ein paar Stolpersteine

Was ist bei der Integration des Impressums zu beachten?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist bei der Integration des Impressums zu beachten?
2. Besser kein Risiko eingehen
3. Für Privatkonten, keine Impressumspflicht
4. Auch für Gaming-Streamer
4.1. Author: Marian Härtel

Nach dem gestrigen Artikel zum Thema Impressum in Social-Media-Konten habe ich einige Fragen erhalten und möchte Sie auf ein paar zusätzliche Stolpersteine hinweisen.
Zum Beispiel ist es wichtig, dass gemäß § 5 Abs..
1 Telemediengesetz leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein muss.
Im Prinzip bedeutet das, dass es ein ziemliches Problem sein kann, wenn z.B. Twitter, wenn auch nur in der mobilen Ansicht, die URL verkürzt.
Streng genommen würde das nicht ausreichen.
Dasselbe gilt natürlich auch für die Verwendung eines URL-Verkürzers.
Auch wenn uns kein Urteil dazu bekannt ist, sollten wir hier einfach kein Risiko eingehen.
Allerdings war die Bezeichnung bereits Teil eines Gerichtsverfahrens: Der Begriff „Info“ und/oder „Information“ reichte den Gerichten zum Beispiel nicht aus.
Wenn Sie das Wort „Impressum“ als Hinweis vor der URL angeben (z.B. in der Kurzbeschreibung von Twitter, etc.), kann auch ein URL-Verkürzer verwendet werden.

Besser kein Risiko eingehen

Viele Menschen, die über die Impressumspflicht sprechen, tun sich schwer, diese Anforderungen zu verstehen.
Ich kann jedoch nur davon abraten, hier auf Risiko zu spielen.
Eine Abmahnung wäre nicht nur einmalig teuer (insbesondere wenn Sie falsch reagieren), sondern würde auch zu einem Unterlassungsanspruch des Gegners führen.
Dieser würde für alle sogenannten kerngleichen Verletzungen gelten und im Zweifelsfall 30 Jahre lang gelten.
Außerdem wäre eine solche Unterlassungsverpflichtung entweder mit einer Schadensersatzklausel oder mit der Androhung von Geldstrafen verbunden.
Dies könnte dazu führen, dass ein fehlendes Impressum auf Twitter dazu führt, dass ein Konkurrent ein fehlendes Impressum (wenn auch versehentlich) auf Instagram mit möglicherweise 5.000+ Euro Schadensersatz in 5 Jahren geltend machen kann.
Das gibt eine schöne Überraschung.

Für Privatkonten, keine Impressumspflicht

Außerdem sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Impressumspflicht eigentlich nur dann ausgeschlossen ist, wenn es sich um ein rein privates Social Media-Konto handelt, auf dem Katzenbilder oder ähnliches veröffentlicht werden.
Ein Impressum muss keineswegs nur ein Händler, ein Online-Shop, ein Influencer oder ein Unternehmen vorhanden sein.
Auch wenn Sie Einnahmen auf YouTube, Twitch oder ähnlichen Portalen generieren, ist ein Impressum Pflicht und § 5 TMG relevant.
Das gilt natürlich auch für esports-Teams, Caster, Investoren, Marketingleute oder andere Dienstleister, die ihren Twitter-Account, ihren Xing- oder LinkedIn-Account oder andere Social-Media-Kanäle unterhalten, um möglicherweise neue Kunden/Aufträge zu generieren oder Kunden zu bedienen und dergleichen.
Während man davon ausgehen kann, dass 90 aller Websites ein Impressum benötigen, und diese dort auch weit verbreitet sind, sind diese bei Streamern, professionellen esports-Spielern oder Dienstleistern auf Twitter, YouTube oder Twitch eher die Ausnahme.
Und wie oben gezeigt, ist das Risiko enorm.
Auch wenn man im Moment sicher nicht von einer Abmahnwelle sprechen kann, sehe ich immer wieder Abmahnungen zu diesem Thema und kann schnell eine Anwaltskanzlei haben, die hier mit einigen Kunden Geschäfte macht und solche Abmahnungen in Scharen verschickt.
Der Aufwand dürfte bei einem Muster im Bereich von 30 Minuten liegen.
Und gegen eine solche Abmahnung gibt es oft wenig einzuwenden.
Mit etwas Glück können Sie an der Höhe des Streitwerts rütteln.

Auch für Gaming-Streamer

Übrigens: Auch für Streamer, die nur Spiele testen, gilt in den meisten Fällen eine Impressumspflicht, die sich aus § 55 des Rundfunkstaatsvertrags ergibt.
Eine Norm, die viele Streamer auf Twitch wahrscheinlich nicht kennen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BusinessEsportEsportsGamingInfluencerInformationInstagramInvestorKILawLigaLinkedInMarketingPortalSchadensersatzTestTwitchTwitterWebsitesYouTube

Weitere spannende Blogposts

Worauf muss man beim Unterzeichnen eines Games-Publishing-Vertrags achten?

Worauf muss man beim Unterzeichnen eines Games-Publishing-Vertrags achten?
6. Februar 2023

Wenn Sie sich dazu entschließen, ein Spiel zu veröffentlichen, müssen Sie alle möglichen Aspekte und Bedingungen berücksichtigen, die mit der...

Mehr lesenDetails

Streamer und Sendezeiteinschränkungen? KJM erklärt JusProg für unwirksam

Streamer und Sendezeiteinschränkungen? KJM erklärt JusProg für unwirksam
15. Mai 2019

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer heutigen Sitzung festgestellt, dass die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstleister e.V. bei der Eignungsbeurteilung...

Mehr lesenDetails

Twitter-Account und Verantwortlichkeit

Twitter-Account und Verantwortlichkeit
15. Januar 2019

Das Landgericht Berlin hat heute im Fall des AfD-Politikers Jens Maier und dem Sohn von Boris Becker, Noah Becker, entschieden. Meier hatte...

Mehr lesenDetails

Handy-Kunden haben Widerspruchsrecht bei Preiserhöhung

Handy-Kunden haben Widerspruchsrecht bei Preiserhöhung
6. Mai 2020

Bei einseitigen Preiserhöhungen durch den Mobilfunkanbieter haben Kunden stets - auch bei Erhöhungen unter 5 % - ein Widerspruchsrecht. Die...

Mehr lesenDetails

Schlechte Bewertung im Online-Portal: Verfasser muss Tatsachen beweisen können

Schlechte Bewertung im Online-Portal: Verfasser muss Tatsachen beweisen können
2. August 2023

Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss im Zweifel beweisen, dass diese Fakten auch zutreffend sind....

Mehr lesenDetails

Hangover ist eine Krankheit? Achtung bei Werbeaussagen

Herstellerangaben bei der Bewerbung von Elektrogeräten
24. September 2019

Ein Alkoholkater stellt eine Krankheit dar. Werbeaussagen, wonach ein Nahrungsergänzungsmittel einem Alkoholkater vorbeugen bzw. seine Folgen mindern soll, verstoßen damit...

Mehr lesenDetails

Polizei darf Versammlungsbilder nicht auf Social Media veröffentlichen

Polizei darf Versammlungsbilder nicht auf Social Media veröffentlichen
17. September 2019

Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen waren nicht berechtigt, Fotos von einer Versammlung in Essen-Steele zu machen und diese auf dem Facebook-Profil...

Mehr lesenDetails

Influencer: Bundesregierung will Neuregelung schaffen

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
12. Juni 2019

Die Rechtsprechung rund um Influencer ist zwar aktuell einem klaren Trend unterlegen, was man deutlich an diversen Posts bei mir...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zu Wikipedia und Museumsfotografien

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
20. Dezember 2018

Und noch eine BGH-Entscheidung am heutigen Tag, kurz vor Weihnachten. Sie ist jedoch keine wirkliche Überraschung ;) So hat dieser...

Mehr lesenDetails
AGB sind nicht allein wegen der Länge unwirksam!

AGB

23. Juni 2023

Einleitung Allgemeine Geschäftsbedingungen, oft abgekürzt als AGB, sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei (in der Regel ein Unternehmen) der anderen...

Mehr lesenDetails
Quellensteuer

Quellensteuer

15. Oktober 2024
Utility Token

Utility Token

27. Juni 2023
Unternehmergesellschaft (UG)

Unternehmergesellschaft (UG)

26. Juni 2023
Right of First Refusal (ROFR)

Right of First Refusal (ROFR)

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024

In dieser fesselnden Folge nimmt Rechtsanwalt Marian Härtel die Zuhörer mit auf eine spannende Reise durch die dynamische Welt der...

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

In dieser faszinierenden Episode tauchen wir tief in die rechtlichen Aspekte des Metaverse ein. Als Rechtsanwalt und Technik-Enthusiast beleuchte ich...

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

In der letzten Folge der ersten Staffel des ITmedialaw.com Podcasts werfen wir einen Blick in die Zukunft des Rechts im...

Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauch ich tief in die Welt der Blockchain-Technologie und Smart Contracts ein. Die 25-minütige Folge beleuchtet,...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung