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Esportteams und Streamer: Halbherzig = juristisch gefährlich

23. Juli 2019
in Recht im Internet, Esport, Recht und Computerspiele, Recht und Esport
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
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Eine Übersicht für Esport Teams und Streamer

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1. Eine Übersicht für Esport Teams und Streamer
2. Bitte macht es nicht nur halbherzig!
3. Ein bisschen professionell geht nicht.
3.1. Author: Marian Härtel

Mein Blog ist inzwischen voll mit Rechtsfragen und Abmahngründen, die auf die eine oder andere Weise Esport-Teams oder Streamer betreffen. Und ich bekomme natürlich auch regelmäßig Anfragen zur Betreuung von Teams, Streamer, Influencern und dergleichen.

Wichtigste Punkte
  • Esport Teams und Streamer benötigen umfassende rechtliche Betreuung für ihre Aktivitäten.
  • Die Entscheidung zwischen Hobby oder professionellem Ansatz beeinflusst rechtliche Haftung erheblich.
  • Juristische Verpflichtungen wie Markenrecht und Werbekennzeichnung sind an gewerbliches Handeln gebunden.
  • Finanzielle Aspekte wie Steuern und Gewerbeanmeldungen werden bei hobbymäßigem Handeln anders bewertet.
  • Professionelles Vorgehen erfordert Investitionen in rechtliche Beratung und Verwaltung.
  • Ein halbherziger Ansatz birgt große rechtliche und wirtschaftliche Risiken.
  • Planung und Evaluation sind entscheidend, um Risiken zu minimieren und Erfolgschancen zu maximieren.

Fast immer das Thema dabei auch, ob diese eine umfassende rechtliche Betreuung sich leisten können und natürlich gibt es dabei auch Rückmeldungen, man würde es nur semiprofessionell machen und es wäre eigentlich „nur Hobby“.

Da ich erst gestern wieder genau das Gespräch hatte, möchte ich heute noch einmal eine kurze Warnung aussprechen.

Bitte macht es nicht nur halbherzig!

Es ist völlig valide ein Esport-Team nur hobbymäßig zu betreiben oder Computerspiele und andere Inhalte nur aus reinem Spaß auf YouTube zu veröffentlichen oder über Twitch zu streamen.

Wichtig ist aber, sich zu entscheiden, ob man es professionell angehen will oder ob es ein Hobby sein soll. Der Grund dafür beruht auf der Art und Weise wie die Haftung für bestimmte juristische Dinge konstruiert ist. Zwar darf man auch privat nicht das Urheberrecht verletzen, aber andere Verpflichtungen sind ausdrücklich – oder denklogisch – an ein gewerbliches Handeln geknüpft, so das Markenrecht, Verbraucherinformationen, Verpflichtungen zur Werbekennzeichnung, Impressumspflicht und vieles weiteres. Eben diese Verpflichtungen durch gewerbliches Handeln (und die Pflichten als Kaufmann im HGB sind noch größer!) sind durchaus sehr haftungsträchtig, gefährdet bzgl. Abmahnungen und können durchaus zu unüberschaubaren persönlichen Risiken führen.

Auch Fragestellungen rund um Mindestlohn, Schwarzarbeit, Steuern, Gewerbeanmeldungen oder ähnliche Haftungsrisiken sind bei einem rein privaten Handeln entweder nicht gegeben oder führen mitunter zu einer anderen Bewertung des Sachverhalts.

Erreicht man den Grat, dass von einem gewerblichen Handeln gesprochen werden kann, und das ist sehr schnell erreicht, beispielsweise wenn ein Sponsor den eigenen Server bezahlt oder Reisekosten zu Events übernimmt, aber durchaus auch, wenn man für Werbung auf YouTube oder Twitch bezahlt wird, dann ist man in aller Regel zu Dingen wie Steuererklärungen (siehe diesen Post), Werbekennzeichnung (siehe ganz aktuell diesen Post) und zahlreichen weiteren Dingen verpflichtet. Die Arbeit, die man dann mit der Verwaltung hat und die Kosten, die ein Rechtsanwalt für eine Beratung veranschlagt, übersteigen in der Regel den Vorteil durch das Sponsoring um ein Vielfaches.

Plant man, durchaus auch mittelfristig, ein professionelles Vorgehen, dann muss man diese Kosten und die Arbeit schlicht als Absicherung bzw. als Investition sehen. Diese Kosten sind aber nur dann sinnvoll, wenn man nicht weiß, dass es nur bei einem Hobby-Team bleibt oder dass man auch mittelfristig weder die Zeit noch die Ambitionen hat, ein professioneller Streamer zu werden.

Ein bisschen professionell geht nicht.

Wie man sehen kann, ist ein „Ich bin ein bisschen professionell!“ juristisch  sehr gefährlich, da man vor allem die Folgen meist nicht absieht, aber eben auch betriebswirtschaftlich Unsinn. Sobald man also mit dem Gedanken spielt oder die Möglichkeit erhält, dass man mit dem Streaming, mit Esport oder mit sonstigen Dienstleistungen Geld verdienen könnte, und sei es nur ein wenig, sollte man sich als erste die Frage stellen, wo man sich selber in einigen Monaten sieht.

Gerne kann man mich zu einzelnen Fragen kontaktieren und gerne rate ich auch von Dingen ab (ohne dass dafür eine Rechnung von mir gestellt wird); gerne können wir aber auch gemeinsam evaluieren, welches Vorgehen sinnvoll ist und wir besprechen notwendige Schritte (und Kosten) von Unternehmensgründung, Steuer und Gewerbeanmeldung bis hin zur Notwendigkeit von Verträgen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBeratungBlogComputerComputerspielComputerspieleDienstleistungEsportHaftungImpressumspflichtInfluencerInformationInvestitionMarkenrechtRechtsfrageRechtsfragenServerSponsorTwitchUrheberrechtVeranstaltungenVerbraucherVerträgeYouTube

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