Marian Härtel
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Influencer-Rechtsprechung und Esport Teams

Basierend auf den meinen letzten Posts zum Thema Influencer und Social Media, sowie die Kenntlichmachung von Werbe Posts und dergleichen, möchte ich heute kurz daran erinnern, dass die zugrundeliegenden Rechtsfragen und Gerichtsentscheidungen, fast ausnahmslos auch Esport Teams betreffen. Finanziert ein Esport Team sich über einen oder mehrere Sponsoren, muss dies offen gelegt werden, wenn als Gegenleistung Werbung oder Social-Media-Reichweite versprochen oder, im optimalen Fall, vertraglich zugesichert wurde.

Das gilt für News auf der eigenen Webseite ebenso, wie Posts auf Twitter, Facebook oder Videos. Es muss stets klar sein, dass ein Sponsor für eine Veröffentlichung Geld bezahlt hat. Tagged man also auf Twitter den Sponsor des Teams, ist dieser Post als Werbepost kenntlich zu machen. Das gleiche gilt natürlich auch, bzw. sogar gerade und besonders, für Branding Werbung von Sponsoren auf Dingen wie Jerseys, auf der eigenen Homepage, in Streams und dergleichen. Sofern nicht absolut unmissverständlich klar ist, dass es sich um bezahlte Werbung handelt, muss dies extra gekennzeichnet werden.

Da das Sponsoring die einzige umfassende Möglichkeit zur Finanzierung des eigenen Teams ist und das Esport Sponsoring stetig weiter wächst, dürften potenzielle Konkurrenten und/oder Verbraucherschutzvereine, bald auch den Blick auf diesen Bereich werfen. Aktuell gibt es zahlreiche Abmahnungen und Gerichtsverfahren, auch wenn mir – noch – kein Verfahren bei einem Esport Team bekannt ist, die vor allem im Bereich Instagram und YouTube angesiedelt sind.

Es ist daher sehr anzuraten, dass zahlreiche Situationen besonders geprüft werden. Dazu gehören gesponserte Turniere, Veranstaltungen, Gewinnspiele, Videostreams, Erwähnungen in den Live-Streams, Tagging in den Beschreibungstexten von YouTube-Videos und all diejenigen Bereiche, bei denen vielleicht nicht gleich auf den ersten Blick erkenntlich ist, ob ein Veranstalter oder ein Team finanziell von einem Branding profitiert oder nicht. Die Rechtsfragen sind komplex, sehr im Wandel und ein Verstoß kann aufgrund der möglichen Schadensersatzforderungen schnell teuer werden. Hinzu kommt aber auch, dass ein professioneller Umgang mit dieser Materie, meiner Erfahrung nach, positiv auf Sponsoren wirkt.

Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung und kann auch ansonsten regelmäßig behilflich sein oder einen Sponsoringvertrag umfassend prüfen.

Marian Härtel

Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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