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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Influencer-Rechtsprechung und Esport Teams

14. Januar 2019
in Recht und Esport
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Esport Teams müssen Sponsoring offenlegen, wenn Werbung oder Social-Media-Reichweite versprochen wird.
  • Werbeposts müssen klar als solche gekennzeichnet werden, insbesondere auf Twitter und Facebook.
  • Branding-Werbung auf Jerseys und Streams erfordert ebenfalls Kennzeichnung.
  • Das Wachstum von Esport Sponsoring könnte zu mehr rechtlicher Aufmerksamkeit durch Verbraucherschutz führen.
  • Abmahnungen und Gerichtsverfahren sind häufig im Bereich Instagram und YouTube.
  • Vorsicht bei gesponserten Turnieren, Gewinnspielen und Videostreams ist ratsam.
  • Professioneller Umgang mit Sponsoring hat positive Auswirkungen auf mögliche Sponsoren.

Basierend auf den meinen letzten Posts zum Thema Influencer und Social Media, sowie die Kenntlichmachung von Werbe Posts und dergleichen, möchte ich heute kurz daran erinnern, dass die zugrundeliegenden Rechtsfragen und Gerichtsentscheidungen, fast ausnahmslos auch Esport Teams betreffen. Finanziert ein Esport Team sich über einen oder mehrere Sponsoren, muss dies offen gelegt werden, wenn als Gegenleistung Werbung oder Social-Media-Reichweite versprochen oder, im optimalen Fall, vertraglich zugesichert wurde.

Das gilt für News auf der eigenen Webseite ebenso, wie Posts auf Twitter, Facebook oder Videos. Es muss stets klar sein, dass ein Sponsor für eine Veröffentlichung Geld bezahlt hat. Tagged man also auf Twitter den Sponsor des Teams, ist dieser Post als Werbepost kenntlich zu machen. Das gleiche gilt natürlich auch, bzw. sogar gerade und besonders, für Branding Werbung von Sponsoren auf Dingen wie Jerseys, auf der eigenen Homepage, in Streams und dergleichen. Sofern nicht absolut unmissverständlich klar ist, dass es sich um bezahlte Werbung handelt, muss dies extra gekennzeichnet werden.

Da das Sponsoring die einzige umfassende Möglichkeit zur Finanzierung des eigenen Teams ist und das Esport Sponsoring stetig weiter wächst, dürften potenzielle Konkurrenten und/oder Verbraucherschutzvereine, bald auch den Blick auf diesen Bereich werfen. Aktuell gibt es zahlreiche Abmahnungen und Gerichtsverfahren, auch wenn mir – noch – kein Verfahren bei einem Esport Team bekannt ist, die vor allem im Bereich Instagram und YouTube angesiedelt sind.

Es ist daher sehr anzuraten, dass zahlreiche Situationen besonders geprüft werden. Dazu gehören gesponserte Turniere, Veranstaltungen, Gewinnspiele, Videostreams, Erwähnungen in den Live-Streams, Tagging in den Beschreibungstexten von YouTube-Videos und all diejenigen Bereiche, bei denen vielleicht nicht gleich auf den ersten Blick erkenntlich ist, ob ein Veranstalter oder ein Team finanziell von einem Branding profitiert oder nicht. Die Rechtsfragen sind komplex, sehr im Wandel und ein Verstoß kann aufgrund der möglichen Schadensersatzforderungen schnell teuer werden. Hinzu kommt aber auch, dass ein professioneller Umgang mit dieser Materie, meiner Erfahrung nach, positiv auf Sponsoren wirkt.

Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung und kann auch ansonsten regelmäßig behilflich sein oder einen Sponsoringvertrag umfassend prüfen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBrandEntscheidungenEsportFacebookFinanzierungInfluencerInstagramRechtsfrageRechtsfragenRechtsprechungSchadensersatzSponsorTwitterVeranstaltungenVerbraucherVerbraucherschutzYouTube

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