• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Office 365 an Schulen datenschutzrechtlich unzulässig

9. Juli 2019
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
office 1356793 1280

1. Vorbemerkung

Wichtigste Punkte
  • Datenschutzproblematik: Office 365 ist derzeit datenschutzwidrig, da US-Behörden Zugriff auf Daten haben könnten.
  • Einwilligung der Betroffenen: Eltern können nicht die unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten durch Office 365 rechtfertigen.
  • Schulen und Cloud-Anwendungen: Schulen können datenschutzkonform digitale Anwendungen nutzen, aber Office 365 bleibt problematisch.
  • HBDI und Microsoft: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz strebt datenschutzkonforme Lösungen mit Microsoft an.
  • Telemetrie-Daten: Windows 10 überträgt Telemetrie-Daten an Microsoft, was Datenschutzbedenken verstärkt.
  • Alternative Lösungen: Schulen können derzeit andere Instrumente, wie lokale On-Premises Lizenzen, verwenden.
  • Cloudanbieter: Auch Google und Apple bieten in Bezug auf Datenschutz ähnliche Herausforderungen wie Microsoft.

Seit Jahren wird in Deutschland darüber diskutiert, ob Schulen die Microsoft-Software Office 365 datenschutzkonform anwenden können. Im August 2017 hat sich der Hessische Beauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (HBDI) nach umfangreicher Prüfung zur Deutschland-Cloud von Microsoft als einzige bundesdeutsche Aufsichtsbehörde für den Datenschutz hierzu geäußert. In seiner damaligen Stellungnahme hat der HBDI festgestellt, dass Office 365 durch Schulen datenschutzkonform in der Deutschland-Cloud angewendet werden kann, soweit die von Microsoft zur Verfügung gestellten Werkzeuge (z.B. Rollen- und Berechtigungskonzept, Protokollierung etc.) durch die Schulen sachgerecht Anwendung finden. Im August 2018 hat Microsoft der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass für die Deutschland-Cloud keine Verträge mehr angeboten werden und der Vertrieb dieses Produkts eingestellt wird. Seither haben beim HBDI eine Vielzahl von Lehrkräften und Schulleitungen, aber auch Schulträger hinsichtlich der Nutzung von Office 365 in der europäischen Cloud angefragt. Zudem ist in den vergangenen Monaten durch einzelne Schulträger Office 365 unabhängig von den ungeklärten datenschutzrechtlichen Fragestellungen massiv in die Schullandschaft hinein befördert worden.

2. Warum die Cloudanwendung von Office 365 derzeit unzulässig ist

Die Nutzung von Cloud-Anwendungen durch Schule ist generell kein datenschutzrechtliches Problem. Viele Schulen in Hessen wenden bereits Cloud-Lösungen an. Ob zum Beispiel die Lernplattform oder das elektronische Klassenbuch: Schulen können sich datenschutzkonform digitaler Anwendungen bedienen, soweit die Sicherheit der Datenverarbeitung und die Teilhabe der Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist. Anders ist die Rechtslage bei Office 365 als Cloudlösung. Seit Jahren befinden sich die Aufsichtsbehörden mit Microsoft in der Diskussion. Dabei ist der entscheidende Aspekt, ob die Schule als öffentliche Einrichtung personenbezogene Daten (von Kindern) in einer (europäischen) Cloud speichern kann, die z.B. einem möglichen Zugriff US-amerikanischer Behörden ausgesetzt ist. Öffentliche Einrichtungen in Deutschland haben eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Zulässigkeit und Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Auch muss die digitale Souveränität staatlicher Datenverarbeitung gewährleistet sein. Hinzu kommt ein weiteres Problem, auf das im Herbst 2018 das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie die Öffentlichkeit hingewiesen hat. Mit der Verwendung des Betriebssystems Windows 10 werden eine Fülle von Telemetrie-Daten an Microsoft übermittelt, deren Inhalte trotz wiederholter Anfragen bei Microsoft nicht abschließend geklärt sind. Derartige Daten werden auch bei der Nutzung von Office 365 übermittelt.

3. Kann Schule mit Hilfe der Einwilligung das Problem lösen?

Schule ist bislang auf die Einwilligung der Betroffenen angewiesen, soweit eine digitale, personenbezogene Datenverarbeitung in bzw. durch Schule stattfindet. Ob die Einwilligung der Betroffenen in bestimmten Situationen die digitale, personenbezogene Datenverarbeitung rechtfertigt, kann dahin gestellt bleiben. Im Zusammenhang mit der Nutzung von Office 365 in der Cloud bietet die Einwilligung jedenfalls keine Lösung, weil die Sicherheit und Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitungsprozesse nicht gewährleistet sind. Deshalb ist die Datenverarbeitung unzulässig. Der Versuch eine Heilung durch eine Einverständniserklärung der Eltern zu erreichen, würde auch die besonderen Schutzrechte von Kindern z.B. nach Art. 8 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nicht hinreichend berücksichtigen. Mit der Einwilligung der Eltern ist das Problem also nicht gelöst.

4. Wie sehen die Perspektiven für die Nutzung von Office 365 aus?

Der HBDI kennt die Bedarfe, die insbesondere berufliche Schulen für die Nutzung von Office-Paketen geltend machen. Deshalb besteht auch das Interesse, zusammen mit Microsoft zu einer datenschutzkonformen Lösung zu kommen. Dies liegt jedoch nicht am HBDI oder den anderen bundesdeutschen Aufsichtsbehörden, sondern vor allem an Microsoft selbst. Sobald insbesondere die möglichen Zugriffe Dritter auf die in der Cloud liegenden Daten sowie das Thema der Telemetrie-Daten nachvollziehbar und datenschutzkonform gelöst sind, kann Office 365 als Cloud-Lösung von Schulen genutzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich Schule aber anderer Instrumente wie z.B. On-Premises Lizenzen auf lokalen Systemen bedienen.

5. Andere Cloudlösungen von z.B. Google und Apple

Was für Microsoft gilt, ist auch für die Cloud-Lösungen von Google und Apple zutreffend. Die Cloud-Lösungen dieser Anbieter sind bislang ebenfalls nicht transparent und nachvollziehbar dargelegt worden. Deshalb gilt auch hier, dass für Schulen die datenschutzkonforme Nutzung derzeit nicht darstellbar ist.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDatenschutzrechtDigitalGoogleInformationKILizenzPersonenbezogene DatenSicherheitSoftwareVerordnungVerträge

Weitere spannende Blogposts

Der Schlüssel zum Erfolg in der Tech-Welt: Ein IT-versierter Rechtsanwalt mit Unternehmenserfahrung

shutterstock 1889907112 scaled
16. Februar 2024

Einleitung: Die rasante Entwicklung im Technologiebereich stellt Unternehmen vor ständig neue Herausforderungen und Chancen. Als Rechtsanwalt, der nicht nur juristische...

Mehr lesenDetails

DSGVO: fast 10 Mio Bußgeld wegen ungesicherter Hotline * Update*

DSGVO: fast 10 Mio Bußgeld wegen ungesicherter Hotline * Update*
9. Dezember 2019

So langsam flattern immer mehr Bußgeldverfahren herein und die Datenschutzbeauftragten machen immer mehr ernst. Nun hat Bundesbeauftragte für den Datenschutz...

Mehr lesenDetails

Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister Ende Oktober in Kraft getreten.

Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister Ende Oktober in Kraft getreten.
1. Dezember 2022

Die Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV) konkretisiert die Anforderungen an die Führung von elektronischen Wertpapierregistern nach dem am 10....

Mehr lesenDetails

Geoblocking Verordnung: Apps und dergleichen?

Geoblocking Verordnung: Achtung Abmahnfalle
5. Dezember 2018

Gilt die Geoblocking-Verordnung, über die ich hier berichtet habe, eigentlich auch für Apps und/oder Computerspiele? Und wenn ja unter welchen...

Mehr lesenDetails

Rechtswahlklausel: Vorsicht bei der Formulierung

Arbeiten im EU-Ausland? A1 Bescheinung nicht vergessen!
19. Februar 2019

Immer wieder sehe ich unsauber formulierte Rechtswahlklauseln in AGB von Onlineshops oder anderen Diensten. Viele von denen sind nicht nur...

Mehr lesenDetails

Links zu Amazon müssen als Werbung gekennzeichnet werden

Prüfung Onlineshop
14. April 2020

Vom Landgericht Berlin gibt es eine neue Runde in Sachen Kennzeichnung von Werbung auf Webseiten. Im letzten Jahr gab es...

Mehr lesenDetails

#FreedomOfTagging: Influencer und der VSW

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
21. Dezember 2018

Aktuell ist im Problemfeld Influencer Marketing wieder das Thema aktuell. Dieses Mal betrifft es die Instagram Influencerin Vanessa Blumenthal, die...

Mehr lesenDetails

Ist Teilnahme an einem gesponserten Event kennzeichnungspflichtig?

Ist Teilnahme an einem gesponserten Event kennzeichnungspflichtig?
4. November 2019

Viel gibt es bereits aktuell rund um das Thema Influencer und Kennzeichnungspflicht und auch, wenn die Rechtsprechung aktuell sehr klar...

Mehr lesenDetails

Steuerpflicht bei „Play to Earn“-Games

Steuerpflicht bei „Play to Earn“-Games
5. Dezember 2022

Einleitung Von der ersten Spielekonsole im Jahre 1972 bis hin zu Millionen von Spielen auf dem Smartphone hat sich in...

Mehr lesenDetails
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten
Sonstiges

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025

Die agile Softwareentwicklung hat sich in internationalen Projekten zur Standardmethode entwickelt. Kaum ein SaaS-Startup oder Entwicklerteam arbeitet noch ausschließlich vor...

Mehr lesenDetails
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025

Produkte

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

Podcastfolge

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

Mehr lesenDetails
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung