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Umgang mit Fiverr, Upwork und sonstigen Outsourcingplattformen

27. August 2019
in Steuerrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Immer wieder erreichen mich Anfragen, wie man beispielsweise als Softwarentwickler oder junges Startup mit Plattformen wie Upwork, Fiverr, Freelancer.com umgeht, über die man bestimmte Leistungen outsourcen kann, um beispielsweise Grafiken zu erstellen oder Codebestandteile entwickeln zu lassen.

Wichtigste Punkte
  • Anfragen von Softwareentwicklern und Startups zu Plattformen wie Upwork, Fiverr und Freelancer.com sind häufig.
  • Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung dieser Dienstleistungen ist oft unklar und sorgt für Verunsicherung.
  • Zusätzlich gibt es Fragen zu Betriebsausgaben und sozialversicherungsrechtlichen Problemen.
  • Startups und junge Einzelunternehmer sind besonders überfordert von diesen Komplexitäten.
  • Eine digitale Beratung in Videochats beantwortet erste Fragen und schließt Wissenslücken.
  • Ein zweiter Schritt bietet Umstrukturierungsberatung zur Anpassung von Tätigkeiten und Beschaffungsmaßnahmen.
  • Kontakt kann über ein Kontaktformular oder Chat aufgenommen werden.

Zu der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung habe ich bereits in diesem Artikel viel geschrieben, der mit zu den meistgelesenen Artikel auf dem Blog gehört. In zahlreichen Mandantengesprächen bekomme ich immer wieder mit, dass die Verunsicherung groß ist, wenn es um Rechnungen der Plattformanbieter, Rechnungen der Freelancer aus dem Ausland, der Art der Verbuchung der Leistung und die steuerliche Behandlung geht.

Dabei ist die umsatzsteuerrechtliche Behandlung nur eine von vielen weiteren Problemen, die von der Behandlung im Rahmen der Betriebsausgaben bis hin zu möglichen sozialversicherungsrechtlichen Probleme reichen. Gerade Startups und junge Einzelunternehmer können diese Fragen überfordern, aber vor allem verunsichern.

Aus diesem Grund habe ich eine Beratung zu den all den relevanten Fragen entwickelt, die auch digital in einem Videochat abgewickelt werden kann, um erste Fragen zu beantworten, Wissenslücken zu schließen und die eigene Tätigkeit auf rechtssichere Füße zu stellen. In einem zweiten, natürlich freiwilligen, Schritt berate ich junger Unternehmer in der Umstrukturierung der eigenen Tätigkeiten und der Anpassung der Beschaffungsmaßnahmen, sodass zukünftige Rechtsfragen und Unsicherheiten minimiert werden. Kontaktieren Sie mich für eine Beratung einfach über mein Kontaktformular oder den Chat auf der rechten Seite und ich bin mir sicher, dass viele Rechtsfragen, aber auch Rechtsirrtümer, einfach zu lösen sind.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnpassungBeratungBlogChatDigitalFreelancerRechtsfrageRechtsfragenSicherheitSoftwareSozialversicherungStartupsUmsatzsteuer

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