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Home Urheberrecht

EU verabschiedet Urheberrechtsreform

15. April 2019
in Urheberrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Die Urheberrechtsreform wurde von einer Mehrheit der EU-Staaten endgültig umgesetzt.
  • Deutschland unterstützte die Reform, was Auswirkungen auf die Europawahl haben könnte.
  • Die Bundesregierung präzisiert, dass nur marktmächtige Plattformen wie YouTube und Facebook betroffen sind.
  • Dienste wie wikipedia, Blogs und Messengerdienste sind nicht unter Artikel 17 zu verstehen.
  • Fraglich bleibt, ob andere Länder die Regelungen in ihre lokale Gesetzgebung umsetzen können.
  • Die Nutzung geschützter Inhalte für Kritik und Rezensionen ist ohne Vergütung erlaubt.
  • Plattformen müssen Lizenzen für erweiterte Nutzungen zu fairen Tarifen erwerben.

Die mehr als umstrittene Urheberrechtsreform wurden heute endgültig umgesetzt und eine  Mehrheit der Staaten der EU haben dafür votiert.

 

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Wie man sehen kann, stimmte auch Deutschland für die Reform. Nun kann man nur hoffen, dass sich ein derart kompromisslose Gesetzgebung gegen neue Medien sich in der Europawahl niederschlägt.

Deutschland hat zusätzlich eine Protokollnotiz abgegeben, die man hier findet.  Darin stellt die Bundesregierung klar, dass man nur marktmächtige Plattformen wie YouTube und Facebook, aber wahrscheinlich auch Twitter, Instagram und Twitch verpflichtet sieht.

 

Zugleich werden wir klarstellen, dass Dienste wie Wikipedia, Hochschul-Repositorien, Blogs und Foren, Software-Plattformen wie Github, SpecialInterest-Angebote ohne Bezüge zur Kreativwirtschaft, Messengerdienste wie WhatsApp, Verkaufsportale oder Cloud-Dienste nicht zu Plattformen im Sinne des Artikels 17 gehören.

 

Ob sich dies wirklich so umsetzen lässt, wie andere Länder dies sehen und innerhalb der nächsten zwei Jahre dies in ihre lokale Gesetzgebung umsetzen bzw. ob eine fehlende Umsetzung dann nicht zu Verletzungsverfahren der EU führen wird, muss wohl abgewartet werden.

Ebenso gibt es eine Stellungnahme zu Dingen wie Karikaturen und anderen politischen Inhalten der Meinungsbildung

 

Auch die Nutzung geschützter Inhalte auf Upload-Plattformen beispielsweise für Kritik und Rezensionen oder für Karikaturen, Parodien und Pastiches oder aber im Rahmen der Zitatschranke wird erlaubt, ohne dass eine Vergütung zu zahlen ist: Hier entstehen dem Rechtsinhaber ohnehin keine relevanten wirtschaftlichen Einbußen. Für darüber hinaus gehende Nutzungen sollen Plattformen, soweit zu fairen Tarifen und mit zumutbarem Aufwand verfügbar, Lizenzen erwerben.

 

Tags: BlogFacebookGesetzgebungInstagramKILizenzPortalReformSoftwareTwitchTwitterUrheberrechtWhatsAppYouTube

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