• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Warenkorb
Plugin Install : Cart Icon need WooCommerce plugin to be installed.
  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
Kurzberatung
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Recht und Computerspiele

Verbraucherschutz und Computerspiele in Italien

27. September 2019
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
agcm5
Wichtigste Punkte
  • Die italienische AGCM hat den Verbraucherschutz in der Videospielindustrie verstärkt.
  • Im Jahr 2014 wurde Gabriella Muscolo als neue Beauftragte ernannt.
  • AGCM prüft Lootboxes und moderne Monetarisierungsmodelle.
  • Der Fall Littlest Pet Shop führte zu Änderungen in der Werbung und In-App-Käufen.
  • Entscheidung zu Pokémon GO identifizierte missbräuchliche EULA-Klauseln.
  • AGCM erließ Entscheidungen zu Xbox Live Gold und Sony Playstation Plus wegen unlauterer Praktiken.
  • Im Fall von Sony wurde eine Geldbuße von 2 Millionen Euro verhängt.

Folgender Artikel wurde ursprünglich von Andrea Rizzi von www.insightlegal.it erstellt und wird nach Absprache von mir hier in Deutsch und in angepasster Version veröffentlicht. 

Die italienische Kartell- und Verbraucherbehörde (AGCM) hat sich kürzlich mit Verbraucherschutz in der Videospielindustrie beschäftigt.

Mit der Ernennung eines neuen AGCM-Beauftragten (d.h. eines der drei Beamten, die die Behörde effektiv verwalten) im Jahr 2014, d.h. der ehemaligen IP-Richterin Gabriella Muscolo, hat sich das Bewusstsein des AGCM für die Videospielbranche deutlich und schrittweise erhöht und die Behörde veranlasst, eine Reihe von Durchsetzungsmaßnahmen nach dem italienischen Verbraucherkodex durchzuführen.

Die von AGCM behandelten Fälle, in denen Akteure der Videospielindustrie betroffen sind, sind immer noch nur einige wenige, decken aber ein recht breites Spektrum von Aspekten ab, von unlauteren Geschäftspraktiken bis hin zu unlauteren Klauseln in EULA/ToS-Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Die bisherigen Entscheidungen von AGCM sind wichtig, da sie einen – oft sehr klaren Hinweis darauf geben, wie die Vorgehensweise und Erwartungen von AGCM in Bezug auf die in seinen Entscheidungen behandelten Themen sind.

So prüft die Behörde derzeit Lootboxes und neue Monetarisierungsmodelle, aber es liegen keine öffentlich zugänglichen Informationen oder Aufzeichnungen über dieses Verfahren vor. Bisher gab es nur eine AGCM-Entscheidung, die sich speziell mit In-Game-Mikrotransaktionen befasst. Der Fall betraf das Gameloft-Spiel “Littlest Pet Shop” in den Appstores von Google, Apple und Amazon.

Konkret endete das AGCM-Durchsetzungsverfahren damit, dass AGCM die von allen Parteien angebotenen Zusagen annahm, die unter anderem dazu führten, dass (i) der Begriff “kostenlos” nicht im Zusammenhang mit Spielen verwendet wurde, die In-App-Käufe zur Verfügung stellten, (ii) direkte Werbung an Kinder vermieden wird, die diese zu Einkäufen im Spiel drängen; (iii) keine Mehrfachkäufe mit der gleichen Passworteingabe zugelassen wird; (iv) mehr Informationen über die Monetarisierungsmodelle bereitgestellt wurden, die in Verbindung mit diesem Videospiel und jedem anderen Videospiel, das mit der gleichen Altersfreigabe (PEGI 3) entwickelt bzw.  verbreitet wird.

Eine weitere Entscheidung gab es im August 2017 zu Pokémon GO und der Verwendung von missbräuchlichen Klauseln. Der Fall wurde eingeleitet, nachdem ein Bericht einer Verbraucheraufsichtsbehörde über missbräuchliche Klauseln veröffentlicht wurde. Insbesondere vertrat die Behörde die Auffassung, dass eine Reihe von Begriffen, die in der EULA enthalten sind, gegen den italienischen Verbraucherkodex verstoßen, einschließlich (i) der allgemeinen Haftungsbeschränkungen und Garantieausschlüsse, (ii) des Rechts von Niantic, seine Dienstleistungen nach eigenem und vollständigem Ermessen zu unterbrechen oder einzustellen, und (iii) der Schiedsklausel. AGCM stellte fest, dass diese Klauseln tatsächlich missbräuchlich waren, und ordnete an, dass die entsprechenden Klauseln wie vereinbart geändert werden, um die Einhaltung des Verbraucherkodexes zu gewährleisten, und dass die Entscheidung von AGCM über den missbräuchlichen Charakter einiger EULA-Bedingungen von Niantic für 30 aufeinander folgende Tage auf der Homepage von Pokémon GO veröffentlicht werden sollte. Es wurde jedoch keine Geldbuße verhängt, da ein ähnlicher Verstoß nicht mit direkten Geldbußen nach dem italienischen Verbraucherkodex geahndet wird, sondern nur Verstöße gegen die Anordnung der Behörde, die Bedingungen zu ändern Sanktionen auslösen könnten.

Schließlich gab es im September und November letzten Jahres eine Entscheidung zu Xbox Live Gold und Sony Playstation Plus, ebenfalls wegen der Verwendung unlauterer Geschäftspraktiken. AGCM erließ zwei Entscheidungen, an denen Microsoft und Sony Interactive Entertainment beteiligt waren, und stellte fest, dass die den Verbrauchern vor dem Kauf eines Spiels (sowohl Online- als auch On-Back-of-Box-Produkte) zur Verfügung gestellten Informationen über die Anforderung eines kostenpflichtigen Abonnementdienstes (d.h. Xbox Live Gold und Sony Playstation Plus), damit der Spieler die Online-Komponente von Videospielen spielen kann, nach italienischem Verbraucherrecht unzureichend waren. Während das Verfahren gegen Microsoft ohne Geldbuße endete und AGCM die von Microsoft angebotenen Zusagen annahm, war Sony Interactive Entertainment nicht bereit, die Argumente von AGCM anzunehmen oder Zusagen zu machen, die für AGCM akzeptabel waren, und das Verfahren endete mit einer Geldstrafe von 2 Millionen Euro gegen Sony.

Tags: AmazonComputerComputerspielComputerspieleDienstleistungEntscheidungenGoogleHaftungInformationKILootboxModelSanktionVerbraucherVerbraucherschutz

Weitere spannende Blogposts

Neuer Sachmangelbegriff und Computerspiele – was muss man ab 2022 beachten?

24. Februar 2021

In einem etwas längeren Blogartikel habe ich gerade erst Informationen zum neuen Sachmangelbegriff für digitale Inhalte berichtet, der wohl ab...

Mehr lesenDetails

Telefonnummer in Widerrufsbelehrung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
25. Januar 2019

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in einer ergangenen Entscheidungen die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Die Beklagte vertreibt über das Internet u....

Mehr lesenDetails

Umsatzsteuersenkung ab 1. Juli: Worauf achten?

Umsatzsteuersenkung ab 1. Juli: Worauf achten?
15. Juni 2020

Ab 01.07.2020 wird die Umsatzsteuer gesenkt. Aber, auf was muss ich achten, wenn ich Rechnungen stelle? Während der Bäcker um...

Mehr lesenDetails

Rewarded Ads in Kinderspielen?

Rewarded Ads in Kinderspielen?
15. Juni 2019

Fast unbemerkt Bayerische Landeszentrale für Neue Medien schon Ende letzten Jahres eine neue Version gemeinsamen Jugendschutzrichtlinien (JuSchRiL) der Länder veröffentlicht....

Mehr lesenDetails

Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister Ende Oktober in Kraft getreten.

Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister Ende Oktober in Kraft getreten.
1. Dezember 2022

Die Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV) konkretisiert die Anforderungen an die Führung von elektronischen Wertpapierregistern nach dem am 10....

Mehr lesenDetails

Bald kein Twitch, Steam, Discord, Twitter für unter 16jährige?

Bald kein Twitch, Steam, Discord, Twitter für unter 16jährige?
14. Februar 2020

Können Jugendliche unter 16 Jahren in Deutschland bald kein Twitch, YouTube, Discord, Steam, Twitter und ähnliche Plattformen mehr nutzen? So...

Mehr lesenDetails

Influencer, Werbung und die Landesmedienstalten

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
18. März 2019

Oft genug habe ich ja schon über Influencer und Streamer berichtet und die aktuell sehr heiß umstrittene Pflicht zur Markierung...

Mehr lesenDetails

Kommt bald das “Cookie”-Gesetz? Referentenentwurf TTDSG

Rechtsstandswahl per AGB nicht per se überraschend
18. August 2020

Aktuell kursiert ein Referentenentwurf des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes, oder ganz schnieke kurz – TTDSG. Dies soll laut Entwurf das aktuelle Nebeneinander von...

Mehr lesenDetails

Kammergericht: Kein Leistungsschutzrecht für Computergrafiken

19. Februar 2020

Ein interessantes Urteil aus meinem Gebiet IT-Recht kommt vom Kammergericht in Berlin. Es beschäftigt sich mit der Frage, ob ein...

Mehr lesenDetails
Warum juristische Compliance Ihr Unternehmen zum Erfolg führt: Ein Wettbewerbsvorteil, den Sie nicht ignorieren sollten

Compliance

25. Juni 2023

Einleitung Compliance ist ein Begriff, der in der Geschäftswelt immer mehr an Bedeutung gewinnt. Es handelt sich um ein Konzept,...

Mehr lesenDetails
Mediation

Mediation

16. Oktober 2024
Menge der Einträge

Special Purpose Vehice (SPV)

26. Juni 2023
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

1. Juli 2023
signatures download clipart 29

Elektronische Signatur

29. März 2025

Podcast Folgen

c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024

This insightful podcast episode takes an in-depth look at the startup and innovation landscape in Germany and Europe. The discussion...

Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025

In this exciting episode of the itmedialaw podcast, we take a deep dive into the legal developments that will shape...

8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024

  In this insightful episode of the ITmedialaw podcast, we take an in-depth look at the intersection of Web3, blockchain...

092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024

In this captivating episode, lawyer Marian Härtel takes listeners on an exciting journey through the dynamic world of influencers and...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung