Gewinnspiele auf Social Media sind eine gute Möglichkeit der Kundenbindung oder auch um seine eigenen Social-Media-Kanäle zu vergrößern. Dabei sollte man jedoch die juristischen Vorgaben beachten.
Dabei müssen Gewinnspiele vor allem transparent gestaltet sein und ausgeführt werden. Es darf grundsätzlich keine Täuschung der Nutzer eintreten.
Juristisch muss sich das Gewinnspiel dabei meisten an § 657 BGB messen lassen:
Wer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt, ist verpflichtet, die Belohnung demjenigen zu entrichten, welcher die Handlung vorgenommen hat, auch wenn dieser nicht mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat.
Zudem dürfen Gewinnspiele nicht irreführend sein, da sonst Abmahnungen nach dem UWG drohen
Wichtige Punkte sind dabei:
- Es darf nur eine Handlung verlangt werden, die empirisch nachprüfbar ist.
- Die Auswahl der Gewinner muss fair und nachvollziehbar sein. Am besten sollten diese von einer dritten Person kontrolliert werden und das Ergebnis auch archiviert sein. Über die Art und Weise der Auslosung muss vorab informiert werden.
- Die Zeitdauer des Gewinnspieles muss zu jeder Zeit klar sein.
- Es muss feststehen wer an dem Gewinnspiel teilnehmen darf und wer von der Teilnahme ausgeschlossen ist.
- Es nicht zulässig, dass ein Nutzer seine Gewinnchancen erhöhen kann, wenn er dafür ein Produkt kauft oder eine Dienstleistung wahrnimmt. Allerdings ist es zulässig, die Teilnahme an einem Gewinnspiel vollständig vom Kauf einer Ware abhängig zu machen.
- Bei der Koppelung z.B. mit der Anmeldung mit einem Newsletter ist die konkrete Ausgestaltung relevant (siehe diesen Post) und es sind dei Vorgaben zu beachten, die der EuGH beispielsweise im Zusammenhang mit der Freiwilligkeit gemacht hat (siehe das Setzen von Cookies etc.)
Natürlich können sämtliche Regeln auch in extra Teilnahmebedingungen aufgenommen werden. Diese müssen aber über das gleiche Medium wie das Gewinnspiel abrufbar sein. Man darf also nicht ein Gewinnspiel auf Twitter oder Twitch veranstalten und irgendwo auf der eigenen Webseite die Teilnahmebedingungen verstecken.
Natürlich dürfen sich Bedingungen, Preise oder ähnliches nicht später, nachdem einige Personen teilgenommen haben, zum Nachteil dieser Personen verändern.
Will man übrigens gebühren für die die Teilnahme nehmen dürften die nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr als 50 Cent betragen und Jugendlichen/Kindern unter 14 Jahren darf man überhaupt nicht an kostenpflichtigen Gewinnspielen teilnehmen lassen. .
Gerade wenn wir über Gewinnspiele auf Twitch oder YouTube sprechen ist darauf zu achten, dass alle weitere Aspekte des Jugendschutzes natürlich ebenso eingehalten werden müssen. So dürften diese nicht entwicklungsbeeinträchtigend sein und die Gewinne entsprechen. Als Beispiel dürfen Computerspiele ohne Jugendfreigabe nicht Teil des Gewinnspieles sein, wenn Jugendliche teilnehmen können (nicht nur nicht dürfen!) und natürlich darf man auch keine nicht jugendfreien Produkte als Gewinne ausloben.
Beachtet man die aktuell Diskussion um Influencer und Schleichwerbung, sollte darauf geachtet werden, dass ein Hinweis notwendig ist, wenn die Preise von Sponsoren stammen und welche Intention ein Gewinnspiel hat. So ist beispielsweise ein Hinweis bzw. eine Aufklärung zwingend, wenn ein Gewinnspiel oder ein Wettbewerb im Rahmen einer Werbekampagne durchgeführt wird, für die der Streamer/Influencer bezahlt wird.
Auch der Datenschutz ist zu beachten. Nutzer müssen daher über die Art und Weise der Datenspeicherung aufgeklärt werden, es dürfen nur die notwendigen Daten erhoben werden und die Daten müssen sicher abgespeichert werden. Natürlich müssen auch sonstige DSGVO Vorgaben wie die Auskunft gegenüber Nutzern oder Löschung durch Nutzer beachtet werden. Werden Daten von Personen unter unter 16 Jahren gespeichert, ist in aller Regel die Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Bei Verstößen können Abmahnungen durch Wettbewerber drohen, aber auch Reaktionen beispielsweise durch den Medienanstalten. Übersendet man Gewinne nicht oder zahlt Gewinne nicht aus, wird man sich zivilrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sehen.