Gefühlt 10% meiner anwaltlichen Arbeit bestehen darin,dass gerade Personen oder Unternehmen im IT-Recht sich zu sehr vertrauen. Das mag traurig klingen, aber gerade als Rechtsanwalt kann ich immer wieder nur empfehlen, alle Dinge, die irgendwie mit der Übertragung von Rechten oder dem Zahlen von Geld zu tun haben, schriftlich festzuhalten.
Das muss nicht immer ein von einem Anwalt ausformulierter Vertrag sein, sondern im Zweifel reicht auch eine Whatsapp/Email in denen die sogenannten essentialia negotii, die wesentlichen Vertragsbestandteile, festgehalten sind. Wie hat schon mein Professor im ersten Semester an der FU-Berlin formuliert: “Verträge sind zum Vertragen da”. Der Spruch ist einfach wahrer als es gerade viele junge Startups, Influencer, Freelancer oder beispielsweise Esport-Teams/Spieler ahnen.
Auch eine Frau Sahra Wagenknecht hätte aktuelle weniger Probleme
Achtung, bitte unbedingt beachten & weitersagen: Die Webseite von #Aufstehen ist vorläufig nur noch unter https://t.co/bachQklOKu zu finden https://t.co/tElq70apK7
— Sahra Wagenknecht (@SWagenknecht) 15. Dezember 2018
Angeblich hätten zwei Geschäftsführer des Unternehmens, das die Webseite und Domain erstellte, in der Gründungsphase der Sammlungsbewegung ehrenamtlich für Aufstehen gearbeitet. Erst im Nachhinein hätten diese eine hohe Rechnung präsentiert. Die Agentur Dreiwerk wiederum behauptet, dass vorab alles geklärt worden sein.
Als Rechtsanwalt frage ich mich da doch, wie eine professionelle Agentur und eine politische Vereinigung, als durchaus Profis, für etwas, wie das Aushängeschild einer Vereinigung, keine Verträge machen können, wodurch es am Ende im besten Falle zu einem PR-Desaster und – in anderen Situationen, Einnahmeverlusten kommt, im schlimmsten Fall zu einem Rechtsstreit.
Besser nicht am falschen Ende sparen!