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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Verträge im IT Recht – alles immer schriftlich

17. Dezember 2018
in Sonstiges
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Gefühlt 10% meiner anwaltlichen Arbeit bestehen darin,dass gerade Personen oder Unternehmen im IT-Recht sich zu sehr vertrauen. Das mag traurig klingen, aber gerade als Rechtsanwalt kann ich immer wieder nur empfehlen, alle Dinge, die irgendwie mit der Übertragung von Rechten oder dem Zahlen von Geld zu tun haben, schriftlich festzuhalten.

Wichtigste Punkte
  • Vertraue nicht zu sehr auf mündliche Absprachen, besonders im IT-Recht.
  • Alle Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden, auch per WhatsApp oder Email.
  • Die essentialia negotii müssen klar dokumentiert sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Verträge sind wichtig für Startups, Influencer und Freelancer.
  • Ein Mangel an Verträgen kann zu PR-Desastern und Einnahmeverlusten führen.
  • Professionelle Agenturen sollten Verträge nicht ignorieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Besser nicht am falschen Ende sparen, um Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.

Das muss nicht immer ein von einem Anwalt ausformulierter Vertrag sein, sondern im Zweifel reicht auch eine Whatsapp/Email in denen die sogenannten essentialia negotii, die wesentlichen Vertragsbestandteile, festgehalten sind. Wie hat schon mein Professor im ersten Semester an der FU-Berlin formuliert: „Verträge sind zum Vertragen da“. Der Spruch ist einfach wahrer als es gerade viele junge Startups, Influencer, Freelancer oder beispielsweise Esport-Teams/Spieler ahnen.

Auch eine Frau Sahra Wagenknecht hätte aktuelle weniger Probleme

Achtung, bitte unbedingt beachten & weitersagen: Die Webseite von #Aufstehen ist vorläufig nur noch unter https://t.co/bachQklOKu zu finden https://t.co/tElq70apK7

— Sahra Wagenknecht (@SWagenknecht) 15. Dezember 2018

Angeblich hätten zwei Geschäftsführer des Unternehmens, das die Webseite und Domain erstellte, in der Gründungsphase der Sammlungsbewegung ehrenamtlich für Aufstehen gearbeitet. Erst im Nachhinein hätten diese eine hohe Rechnung präsentiert. Die Agentur Dreiwerk wiederum behauptet, dass vorab alles geklärt worden sein.

Als Rechtsanwalt frage ich mich da doch, wie eine professionelle Agentur und eine politische Vereinigung, als durchaus Profis, für etwas, wie das Aushängeschild einer Vereinigung, keine Verträge machen können, wodurch es am Ende im besten Falle zu einem PR-Desaster und – in anderen Situationen, Einnahmeverlusten kommt, im schlimmsten Fall zu einem Rechtsstreit.

Besser nicht am falschen Ende sparen!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DomainEmailEsportFreelancerInfluencerIT-RechtMailStartupsVerträgeWhatsApp

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