Willkommen bei „6 Fragen an RA Marian Härtel“!
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Mehr lesenDetailsEine Kapitalerhöhung mit Agio bedeutet, dass neue Gesellschaftsanteile zu einem höheren Preis ausgegeben werden als dem Nennwert. Die Differenz zwischen Ausgabepreis und Nennwert wird als Agio bezeichnet und in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt[1].
Problematisch kann eine Kapitalerhöhung mit Agio aus schenkungsteuerlicher Sicht sein, wenn der Ausgabepreis der neuen Anteile unter dem Verkehrswert liegt. In diesem Fall kann es zu einer Schenkung an die Zeichner der neuen Anteile kommen, die der Schenkungsteuer unterliegt[1].
Um eine Schenkungsteuerpflicht zu vermeiden, sollte der Ausgabepreis der neuen Anteile dem Verkehrswert entsprechen. Dieser kann durch ein Bewertungsgutachten ermittelt werden. Alternativ kann eine Preisanpassungsklausel vereinbart werden, nach der sich der Ausgabepreis nachträglich erhöht, wenn der Verkehrswert höher ist[1].
Weitere wertvolle Tipps und Informationen zu diesem komplexen Thema finden Sie in unserem ausführlichen Blogbeitrag.
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