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ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Arbeitsrecht

Ende der Anonymität auf Bewertungsplattformen wie Kununu?

26. April 2024
in Arbeitsrecht, Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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ChatGPT Image 25. Apr. 2025 09 10 11 1
Wichtigste Punkte
  • Das OLG Celle bestätigte, dass Anonymität auf Bewertungsplattformen nicht automatisch aufgehoben werden kann.
  • Unternehmen müssen konkrete rechtliche Gründe nachweisen, um Nutzerdaten zu erhalten.
  • Ein Auskunftsanspruch ist nur bei eindeutigem Beweis einer Straftat gegeben.
  • Berücksichtigt werden müssen rechtswidrige Inhalte wie üble Nachrede oder Verleumdung.
  • Gerichte wahren die Balance zwischen den Rechten der Bewertenden und Betroffenen.
  • Unternehmen müssen beweisen, dass Bewertungen rechtswidrig und nicht gerechtfertigt sind.
  • Anonymität auf Plattformen wie Kununu bleibt voraussichtlich bestehen, bis klare rechtliche Änderungen erfolgen.

Die Frage der Anonymität auf Online-Bewertungsplattformen wie Kununu hat immer wieder für Diskussionen gesorgt. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Celle (OLG Celle, Beschl. v. 02.04.2024 – Az.: 5 W 10/24) rückt diese Diskussion erneut in den Fokus, allerdings mit einer wichtigen Klarstellung: Eine Aufhebung der Anonymität erfolgt nicht automatisch, sondern bedarf konkreter rechtlicher Gründe. In dem vorliegenden Fall forderte die Betreiberin eines Unternehmens von einer Bewertungsplattform die Herausgabe der Daten eines Nutzers, der eine negative Bewertung gepostet hatte. Die Klägerin argumentierte, dass es sich um eine Fake-Bewertung handele, da der Nutzer nie bei ihr beschäftigt gewesen sei. Sie berief sich dabei auf eine Rechtsverletzung, die nach ihrer Auffassung eine Ausnahme von der grundsätzlichen Anonymität der Nutzerdaten rechtfertigte. Die rechtliche Auseinandersetzung zog sich durch mehrere Instanzen und wirft ein Schlaglicht auf die Komplexität dieses Themas.

Rechtliche Einordnung

Das Gericht lehnte den Auskunftsanspruch ab und bestätigte, dass die Plattform keine Daten herausgeben müsse, solange nicht eindeutig bewiesen ist, dass eine Straftat vorliegt. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 21 TTDSG, der besagt:

„Nach § 21 Abs. 2 TTDSG darf ein Anbieter von Telemedien im Einzelfall Auskunft über bei ihm vorhandene Bestandsdaten erteilen, soweit dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte, die von § 10 a Abs. 1 TMG oder § 1 Abs. 3 NetzDG erfasst werden, erforderlich ist.“

Das Gericht betont jedoch, dass rechtswidrige Inhalte solche sind, die den Tatbestand der in § 1 Abs. 3 NetzDG genannten Straftatbestände des StGB erfüllen und nicht gerechtfertigt sind. Hierzu zählen unter anderem die Tatbestände der üblen Nachrede oder der Verleumdung. Der Entscheidungstext verweist auf die Notwendigkeit einer konkreten Prüfung der vorgetragenen Behauptungen und die hohe Schwelle, die für eine Durchbrechung der Anonymität erreicht werden muss. Diese Rechtsprechung zeigt, wie sorgfältig Gerichte die Balance zwischen den Rechten der Bewertenden und den Rechten der Betroffenen wahren. Die komplexen Anforderungen an den Nachweis einer Rechtsverletzung verdeutlichen, dass nicht jede unliebsame Bewertung zu einer Aufhebung der Anonymität führen kann.

Schlussfolgerungen und Ausblick

Die Entscheidung des OLG Celle verdeutlicht, dass die Anonymität auf Bewertungsplattformen weiterhin hochgehalten wird und dass eine Durchbrechung dieser Anonymität substantiierte rechtliche Gründe erfordert. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie bei der Verfolgung von falschen Bewertungen beweisen müssen, dass diese rechtswidrig und nicht gerechtfertigt sind, um eine Identifizierung des Bewerters zu erwirken. Diese Rechtslage schafft eine Balance zwischen dem Schutz der Nutzerdaten und dem Interesse der Unternehmen, sich gegen falsche und schädliche Bewertungen zur Wehr zu setzen. Es bleibt abzuwarten, wie zukünftige Gerichtsentscheidungen diese Balance weiter definieren und ob möglicherweise legislative Änderungen angepasst werden, um den sich wandelnden Anforderungen der digitalen Kommunikation gerecht zu werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine Herausgabe von Nutzerdaten ermöglichen, sind streng und setzen voraus, dass eine klare Rechtsverletzung vorliegt. Die Bedeutung von Plattformtransparenz und Nutzerschutz wird in diesem Zusammenhang immer wieder betont. Abschließend lässt sich sagen, dass die vollständige Aufhebung der Anonymität auf Plattformen wie Kununu nicht unmittelbar bevorsteht. Jedoch zeigt

Tags: BewertungCelleolgRechtsprechungTelemedienUrteil

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