• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

EuGH: Arbeitszeiterfassung für Unternehmen verpflichtend

14. Mai 2019
in Arbeitsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
fotolia 48537288 subscription monthly m 384x192 1

Gerade in von mir betreuten Startups oder kleineren Medienunternehmen wird die Sache mit der genauen Arbeitszeiterfassung nicht so ernst genommen. Die Stechuhr existiert so gut wie kaum irgendwo. Bei den ganzen Tätigkeiten, die eventuell allesamt gegen das Mindestlohngesetz verstoßen (siehe diesen Beitrag) sieht es natürlich nicht besser aus.

Wichtigste Punkte
  • Das EuGH-Urteil C-55/18 verpflichtet Unternehmen, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen.
  • Mitgliedsstaaten müssen entsprechende Gesetze schaffen, um die Arbeitszeiterfassung zu gewährleisten.
  • Das Ziel ist, Verstöße gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie zu verhindern.
  • Arbeitgeber müssen alle Arbeitszeiten protokollieren, inkl. E-Mails und Telefonaten, theoretisch ab der ersten Stunde.
  • In Deutschland existiert ein Arbeitszeitgesetz, das bisher nur begrenzte Aufzeichnungspflichten vorsah.
  • Die Regelungen sind besonders relevant für Medienstartups, die oft unregelmäßige Arbeitszeiten haben.
  • Einhaltung der Regelungen könnte die Arbeitswelt für viele Startups erheblich verändern.

Dies könnte nun durch ein aktuelles Urteil des EuGH ein Ende haben. Ein Urteil, das das Potenzial hat, die Arbeitswelt umzukrempeln.

In der Rechtssache  C-55/18 hat das oberste Gericht der EU entschieden, dass Unternehmen in der EU die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen müssen und Mitgliedsstaaten dafür entsprechende Gesetze zu schaffen haben. Das Gericht folgt damit, wie so oft, der Meinung des  Generalanwaltes, hier Giovanni Pitruzzella.

Arbeitgeber werden verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden, und Verstöße gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie verhindert werden. Geklagt hatte übrigens eine spanische Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank.

In Deutschland existiert bislang nur § 16 Arbeitszeitgesetz:

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen, für den Betrieb geltenden Rechtsverordnungen und der für den Betrieb geltenden Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3, §§ 12 und 21a Abs. 6 an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

 

Dieser muss nun wohl unangewendet bleiben und Arbeitszeiten von der ersten Stunden an protokolliert werden, und zwar nicht nur um den Darlegungspflichten nach dem Mindestlohngesetz zu genügen, sondern in ALLEN Fällen. Auf die Ausführungen sollten sich wohl alle Unternehmen, auch kleine Startups vorbereiten, denn Arbeitszeit muss dann wohl immer erfasst werden, jede E-Mail, jeder Chat, jedes Telefonat, auch außerhalb des Büros – theoretisch jedenfalls. Verstöße dürften dann nicht geduldet werden und es wäre zu achten, dass in der Regel nur 48 Stunden pro Woche gearbeitet und jeden Tag elf Stunden Pause am Stück eingehalten werden, einmal die Woche sogar 24 Stunden. Dies ist gerade für Medienstartups im Bereich YouTube oder Social Media relevant, die oft auch Nachts oder am Wochenende arbeiten bzw. aktiv sind.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ArbeitnehmerBankChatE-MailGesetzeMailStartupsVerordnungVerträgeYouTube

Weitere spannende Blogposts

EuGH wird sich mit Bittorrent und dem Seeden von Pornos beschäftigen

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
7. November 2019

Neues Vorlageverfahren des EuGH Der EuGH wird sich in einem Vorlageverfahren mit interessanten Fragen aus dem Filesharingbereich beschäftigen, die auch...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz in der Software- und Spieleentwicklung: Chancen, Risiken und rechtliche Herausforderungen

Künstliche Intelligenz in der Software- und Spieleentwicklung: Chancen, Risiken und rechtliche Herausforderungen
12. Mai 2023

KI in der Software- und Spieleentwicklung: Potenzial und Fallstricke Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Software- und Spieleentwicklung...

Mehr lesenDetails

Zustimmung zur Datenschutzerklärung in E-Commerce und SaaS: Ein Verstoß gegen die DSGVO?

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
1. Juni 2023

Einführung In meiner Arbeit in der Welt des E-Commerce und der SaaS-Anbieter ist es eine gängige Praxis, dass Nutzer zur...

Mehr lesenDetails

AG München zu „Erlöschen“ einer erteilten Einwilligung zum Mailversand

LG Berlin zu Trennung von Werbung und Inhalten in Newslettern
1. März 2023

Als Rechtsanwalt ist man immer wieder überrascht, wie manchmal bestimmt Rechtsthemen zyklisch neu bei Gerichten auftauchen. So verhält es sich,...

Mehr lesenDetails

OLG München: Zusatzentgelte für PayPal und Sofortüberweisung zulässig

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
15. Oktober 2019

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das OLG München die Berechnung von Zahlungsentgelten sowohl bei Nutzung des Zahlungsdienstes „Sofortüberweisung“ als...

Mehr lesenDetails

Bald ermäßigter Umsatzsteuersatz auch für E-Books

Bald ermäßigter Umsatzsteuersatz auch für E-Books
31. Juli 2019

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen. Er enthält zahlreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Unter anderem wird mit...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Absicherung bei der Nutzung von Open-Source-Software in kommerziellen Produkten

Rechtliche Absicherung bei der Nutzung von Open-Source-Software in kommerziellen Produkten
16. Oktober 2024

Die Integration von Open-Source-Software (OSS) in kommerzielle Produkte bietet Startups und etablierten Unternehmen gleichermaßen enorme Vorteile: von Kosteneinsparungen über Zeitersparnis...

Mehr lesenDetails

Wen betrifft die neue IT-Sicherheitsrichtlinie?

EuGH soll entscheiden, ob Verbraucherschützer Datenschutz abmahnen dürfen
15. Juli 2024

Während viele Unternehmer im IT- und Startup-Bereich mit den täglichen Herausforderungen des Geschäftsaufbaus beschäftigt sind, nähert sich eine wichtige Frist, die leicht übersehen werden könnte: Die...

Mehr lesenDetails

Teil 1 zum Vereinsrecht: Wie gründet man einen Verein?

Artikelreihe: Rechtsprobleme rund um Esport als Verein
29. November 2018

Wie angekündigt folgt heute ein erster Teil einer Artikelserie zu Frage, wie ein Verein gegründet werden kann und wie dieser...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

Podcastfolge

8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024

  In this insightful episode of the ITmedialaw podcast, we take an in-depth look at the intersection of Web3, blockchain...

Mehr lesenDetails
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024
da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024
238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024
c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung