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Home Sonstiges

Neues Gesetz für faire Verbraucherverträge

24. Januar 2020
in Sonstiges
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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neues gesetz fuer faire verbrauchervertraege
Wichtigste Punkte
  • Bundesministerium für Justiz legt Referentenentwurf für Verbesserung der Rechtslage von Verbrauchern gegenüber Unternehmen vor.
  • Abtretungsverbote in AGB für Geldforderungen werden künftig unwirksam sein.
  • AGB dürfen nur noch kürzere Erstlaufzeiten und automatische Vertragsverlängerungen regeln.
  • Bestätigungslösung für telefonische Fernabsatzverträge über Energielieferungen wird eingeführt.
  • Unternehmer müssen Einwilligungen von Verbrauchern in Telefonwerbung dokumentieren.
  • Ziel ist eine stärkere Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung.
  • Fachkreise und Verbände können bis zum 24. Februar 2020 Stellung nehmen.

Das Bundesministerium für Justiz hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz vorgelegt, dass die Rechtslage von Verbrauchern gegenüber Unternehmen weiter verbessern soll und durch das zudem erreicht werden soll, dass nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen erfolgt, sondern auch die Vertragsbedingungen ausgewogeneren Regelungen unterliegen.

Der Referentenentwurf sieht u.a. folgenden Maßnahmen vor:

  • In Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Abtretungsverbote für Geldforderungen sollen künftig unwirksam sein.
  • Durch AGB können nur noch kürzere Erstlaufzeiten und automatische Vertragsverlängerungen geregelt werden.
  • Für telefonisch abgeschlossene Fernabsatzverträge über Energielieferungen wird eine Bestätigungslösung eingeführt, d.h. Verbraucher müssen Gas- und Stromlieferverträge schriftlich oder per E-Mail bestätigen, nachdem die Verträge auf einen Datenträger zur Verfügung gestellt wurden.
  • Unternehmer werden verpflichtet, Einwilligungen von Verbrauchern in Telefonwerbung zu dokumentieren und aufzubewahren. Damit soll unerlaubte Telefonwerbung stärker bekämpft werden.

Die Fachkreise und Verbände haben die Möglichkeit, bis zum 24. Februar 2020 zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen.

[doc id=86453]

 

 

Tags: AGBE-MailMailVerbraucherVerträge

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