• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Veraltetes CMS führt nicht zu einer Störerhaftung

20. Februar 2019
in Urheberrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
urheberrecht 384x192 2

Das Thema Störerhaftung lässt Rechtsanwälte oft genug aufschrecken, ist es doch ein sehr deutsches Rechtskonstrukt, das lange Zeit extrem unberechenbar ist. Auch wenn die Störerhaftung vor allem im Filesharingbereich Bekanntheit erlangt, gibt es die Rechtsfigur in vielen Varianten, so z.B. als Handlungsstörer, Zustandsstörer oder Mitstörer, welche allgemeine Vorschriften im Sachenrecht sowie des Verwaltungsrechts regeln.

Wichtigste Punkte
  • Störerhaftung ist ein deutsches Rechtskonstrukt, das in vielen Varianten auftritt, insbesondere im Filesharing-Bereich.
  • Das Landgericht Hamburg entschied gegen die Haftung von CMS-Betreibern für rechtsverletzende Inhalte.
  • Verantwortlichkeit des Betreibers kann ausgeschlossen werden, wenn Hackerangriffe plausibel sind und Mitarbeiter eidesstattliche Versicherungen abgeben.
  • Ein CMS muss regelmäßig aktualisiert werden, um keine Störerhaftung zu begründen, auch bei Möglichkeiten des Zugriffs durch Dritte.
  • Das Urteil könnte Betreiber ermutigen, Sicherheitsupdates zu vernachlässigen und dadurch kriminelles Verhalten zu erleichtern.
  • Es bleibt abzuwarten, ob Antragsteller Rechtsmittel einlegen oder die Inhalte einfach entfernen.
  • Das Urteil wirft Fragen zur Inkonsequenz des Rechtsenforcement im Vergleich zu anderen Haftungsmodellen auf.

Im Bereich des IT-Rechts gibt es jetzt aber eine weitere interessante Entscheidung vom Landgericht Hamburg. Danach wollte ein Verletzter nicht den Verletzer in Anspruch nehmen, sondern den Betreiber/Nutzer des CMS, auf dessen Portal, die rechtsverletzenden Fotos hochgeladen wurden. Diesem Ansinnen erteilte das Landgericht Hamburg eine Absage. Es entschied, dass eine Täterschaft des Betreibers oder seine Verantwortlichkeit für Mitarbeiter gemäß § 99 UrhG zumindest im Rahmen des summarischen Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht mit der notwendigen Sicherheit in Betracht komme, wenn der Betreiber vorträgt, es sei aufgrund von stattgefundenen Veränderungen des Layouts  ein Hackerangriff von außen wahrscheinlich gewesen und es seien zum Tatzeitpunkt nur drei Mitarbeiter des Betreibers mit administrativen Rechten zum Hochladen von Inhalten befugt gewesen, die ihrerseits eidesstattliche Versicherungen abgegeben haben, wonach sie die betreffenden Inhalte nicht hochgeladen haben.

Ebenso urteilte das Landgericht, dass der Betrieb eines CMS, das sich nicht auf dem neuesten Stand der Aktualisierung befindet, keine Störerhaftung begründen würde, wenn unstreitig Zugriffsmöglichkeiten Dritter bestanden haben. Als Begründung dafür nutzte das Gericht die durchaus fragwürdige Meinung, dass ein Hackerangriff durch Dritte auch bei einem aktuellen Stand des CMS generell nicht ausgeschlossen werden könne.

Da ich die Kammer am Landgericht Hamburg aus anderen Verfahren kenne, verstärkt sich mein Eindruck fragwürdiger technischer Kenntnisse. So sehr ich durchaus unterstütze, dass das Rechtsinstitut der Störerhaftung nicht derart überdehnt wird, wie es beispielsweise bei der WLAN-Haftung in anderen Fällen regelmäßig der Fall ist, so fatal ist, finde ich, die Botschaft, die von einem solchen Urteil ausgeht. Wenn Betreibern von beispielsweise WordPress-Seiten etc. durch das unterlassende Nutzung von Sicherheitspatches und dergleichen keine juristischen Nachteile mehr drohen, ist die Motivation von Betreibern noch geringer, als es ohnehin schon der Fall ist. Als Resultat wird es Kriminellen besonders leicht gemacht, Server zu übernehmen, Viren und Trojaner zu verteilen oder die Server für DDOS zu nutzen. Sicherlich ist es richtig, dass auch ein vollständig mit Updates versorgtes System nicht sicher ist, schon gar nicht vor Profis oder Nutzer von Zero-Day-Lücken. Das konsequente Nutzen von Sicherheitsupdates macht es aber Skript-Kiddies schwerer und verhindern das simple Ausnutzen von weit verbreiteten Sicherheitslücken.

Ohne Not hat das Landgericht Hamburg mit diesem Urteil hier ein falsches Zeichen gesetzt. Es hätte schlicht urteilen können, dass im Falle eines CMS, das abgesichert war, keine Störerhaftung vorliege. Das gilt natürlich auch, da das Urteil in gewisser Weise inkonsequent gegenüber Tatbeständen ist, in denen beispielsweise ein WLAN-Betreiber auch nicht selbst Urheberrechte verletzt hat, in denen aber wiederum verlangt wird, dass die neuestes und sicherste Verschlüsselungstechnik genutzt wird. Es bleibt abzuwarten, ob die Antragsteller das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nutzen oder es dabei belassen, dass die Portalbetreiber das streitgegenständliche Foto innerhalb weniger Stunden gelöscht haben.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: FilesharingHaftungHamburgIT-RechtKILandgericht HamburgPortalRechtsmittelServerSicherheitStörerhaftungUrheberrechtUrteile

Weitere spannende Blogposts

Q&A: Juristische Anforderungen an einen Spielertransfer im Esport

Q&A: Juristische Anforderungen an einen Spielertransfer im Esport
18. Mai 2020

Vor kurzem habe ich ein paar Eckpunkte zusammengeschrieben, was man unter Umständen bei einem Vertrag bzgl. eines Spielertransfers im Esport...

Mehr lesenDetails

Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts
30. Oktober 2023

Kürzlich hatte ich die Gelegenheit, einen faszinierenden Vortrag über die rechtlichen und ethischen Aspekte der Künstlichen Intelligenz (KI) zu besuchen....

Mehr lesenDetails

Kraftwerk, Tonsequenzen, Urheberrecht – Die Neverending Story jetzt beim EuGH

Urheberrecht
18. September 2023

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Klärung des urheberrechtlichen Begriffs des Pastiches vorzulegen. Sachverhalt: Der...

Mehr lesenDetails

Ist die Unvorhersehbarkeit von KI-Ergebnissen eine juristische Zeitbombe?

shutterstock 1889907112 scaled
12. August 2023

Durch zwei aktuelle Mandate und einige Gespräche in den letzten Tagen wurde mir eine faszinierende Rechtsfrage bewusst, die zukünftig eine...

Mehr lesenDetails

Können Verträge mit KI erstellt werden?

Können Verträge mit KI erstellt werden?
7. März 2023

Einleitung In der aktuellen Zeit suchen viele Mandanten nach kosteneffizienten Alternativen, um ihre Verträge zu gestalten und zu überprüfen. Die...

Mehr lesenDetails

EuGH-Urteile zu Schadensersatz bei Datenschutzverletzungen

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
25. Juni 2024

Analyse der EuGH-Entscheidungen Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen jüngsten Entscheidungen C-687/21 und C-340/21 wichtige Klarstellungen zum Schadensersatzanspruch nach...

Mehr lesenDetails

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz
13. Oktober 2024

In dieser faszinierenden Podcastfolge tauchen wir tief in die Welt der künstlichen Intelligenz (KI) und ihre Auswirkungen auf unser Rechtssystem...

Mehr lesenDetails

Esport-Organisationen mit Token und/oder NFT finanzieren?

Esport-Organisationen mit Token und/oder NFT finanzieren?
30. August 2021

Die redaktionellen Arbeiten an der September-Ausgabe der SpoPrax - Sportrecht und E-Sportrecht in der Praxis sind abgeschlossen. Auch ich habe...

Mehr lesenDetails

BGH mit spannender Entscheidung im Spannungsfeld der Impressumspflicht

Social Media Accounts und Impressum
12. September 2023

Einleitung Die digitale Welt ist ein ständig wechselndes Spielfeld, auf dem Influencer und Streamer eine immer wichtigere Rolle spielen. Dabei...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation
Sonstiges

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025

Softwareentwicklung verändert sich radikal. Was über Jahrzehnte das präzise Schreiben von Code war, wird zunehmend durch Kommunikation ersetzt. „Vibecoding“ beschreibt...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025

Produkte

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

Podcastfolge

Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025

In dieser kurzen Episode diskutieren Anna und Max die Bedeutung der Rechtekette im Game Development – ein zentraler Aspekt für...

Mehr lesenDetails
Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025
Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung