KI-Kompetenz im Startup: Brauchen kleine Unternehmen wirklich einen AI-Beauftragten nach dem EU AI Act?
AI Literacy und die Auslegung von Artikel 4 des EU AI Acts Der am 1. August 2024 in Kraft getretene...
Mehr lesenDetailsDas Format “Just Chatting” ist auf der Streaming-Plattform Twitch auf dem Vormarsch und zieht immer mehr Influencer und Streamer in seinen Bann. Bei diesem Trend steht die direkte Interaktion mit der Community im Mittelpunkt. Anstelle von Gaming-Content bietet Just Chatting unterhaltsame Gespräche, fesselnde Diskussionen und eine intensive Zuschauerbeteiligung.
Allerdings gilt es, rechtliche Rahmenbedingungen wie Persönlichkeitsrechte und Jugendschutzbestimmungen zu berücksichtigen. Streamer haben durch Just Chatting einzigartige Chancen, ihre Persönlichkeit zu präsentieren und eine starke Verbindung zu ihrem Publikum aufzubauen. Dieser Trend birgt das Potenzial, die Streaming-Welt tiefgreifend zu prägen und neu zu definieren. Mehr Informationen zu diesem spannenden Thema finden Sie in meinem ausführlichen Blogpost: https://itmedialaw.com/die-wachsende-beliebtheit-von-just-chatting-bei-influencern-und-streamern/
Marian Härtel ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und IT/IP Recht und hat seinen Schwerpunkt im Bereich Computerspiele, Esport, Marketing und Streamer/Influencer. Er betreut Startups im Aufbau, begleitet diese bei sämtlichen Rechtsproblemen und unterstützt sie im Business Development.
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