Aus den Erfahrungen des letzten Jahres möchte ich in diesem Artikel zehn Tipps akkumulieren, aus denen sich ergibt, dass YouTuber und Streamer auf der Plattform Twitch, anwaltlichen Ratschlag bei erfahrenen Rechtsanwälten einholen sollten. Dieses ist dringend jedem anzuraten, der plant, mit Streaming Geld zu verdienen. Der Umfang und der Bedarf sind natürlich variabel.
Gewerbeanmeldung und Organisation:
In aller Regel werden Streamer, die die Plattformen YouTube oder Twitch (aber auch alle anderen Streaming Plattformen), ob live oder nicht, zum Geldverdienen nutzen wollen, gezwungen sein, ein Gewerbe anzumelden. Während das Ausfüllen des einseitigen Formulars oft noch mit überschaubarem Aufwand zu erledigen ist, sind unter Umständen alle weiteren Begleitumstände eine lästige Plage. Zu denken ist dabei oft an Sozialversicherung, das Finanzamt oder diverse gewerbliche Versicherungen. Dabei laufen nicht selten Fristen und man sollte Erfahrung mit Arbeitsweisen, Formen und Voraussetzungen für verschiedene Anträge und dergleichen haben. Vieles davon ist sicher mit Google zu erledigen, aber Stolperfallen lauern an vielen Stellen. Haftung, Bußgelder und andere Forderungen von Dritten können schnell vermieden werden.
Wettbewerbsrechtliche Pflichten
Pflichten, die sich im weitesten Sinne aus dem UWG ergeben, beinhalten die Impressumspflicht, die Pflicht zur Kenntlichmachung von Werbung oder auch der Umgang mit Produkten, Konkurrenten oder der Plattform als solcher. Hier können zahlreiche Fallen lauern, die früher oder später zu Abmahnungen von Konkurrenten führen und bei denen nicht nur hohe Anwaltskosten, sondern unter Umständen auch Schadensersatzansprüche drohen. Eine sorgfältige Herangehensweise und Rücksprache mit dem Rechtsanwalt des Vertrauens kann hier nicht nur frühzeitig Ärger ersparen, sondern im besten Fall sogar Alternativen aufzeigen und gleichzeitig gegenüber potenziellen Werbekunden auch Professionalität ausstrahlen.
Urheberrecht
Ein nicht zu unterschätzendes Problemfeld im Streaminggeschäft ist das Urheberrecht. Oft genug werden gerade im Bereich der Computerspiele oder andere digitaler Produkte, Videos produziert und hochgeladen, die unter Umständen, strenggenommen, das Urheberrecht Dritter tangieren. Während hierbei oft das Interesse der Rechteinhaber an der Werbemöglichkeit so weit geht, dass die Nutzung geduldet wird, kann diese Duldung auch ihrer Grenzen haben. Eine schlechte Bewertung eines Filmes, eines Spieles oder eines anderen Produktes, könnte den jeweiligen Rechteinhaber dazu bewegen, gegen den Streamer auf Basis des Markenrechtes oder des Urheberrechts vorzugehen. Zur Vermeidung eben solcher Risiken gibt es Mittel und Wege, sowohl rechtlicher Natur als auch in der Organisation des eigenen Gewerbes.
Einige Hersteller, wie beispielsweise Nintendo, untersagen mitunter auch grundsätzlich die Nutzung der eigenen Produkte.
Sponsoringverträge und ähnliches
Ziel vieler Streamer ist es, von der eigenen Tätigkeit zu leben. Dabei sollten nicht nur sinnvolle Verträge mit potenziellen Werbetreibenden abgeschlossen werden, sondern auch die AGB der Streamingportale beachtet werden. Ist man als Streamer bereits groß genug, um sich einem Netzwerk anzuschließen, sind bei der Verhandlung der entsprechenden Verträge zahlreiche Eckpunkte zu beachten, die Pflichten und Rechte ebenso betreffen, wie der Umgang mit anderen Sponsoren, welche letzten Endes die Einnahmen als Streamer betreffen.
Zusätzlich kann diese Art von Verträgen auch Fragen der Scheinselbstständigkeit, Steuerpflichten und Sozialversicherung betreffen. Schon des Öfteren sind solche Fragen ignoriert worden und führten zu großen Wehklagen und oft auch Nachzahlungen nach einigen Jahren.
Auch Affiliateanbieter, wie beispielsweise Amazon, sind bekannt dafür, oft fragliche Interpretationen deutschen Rechtes bzgl. ihrer eigenen Nutzungsbedingungen anzuwenden, was sodann schnell zu erheblichen Forderungen gegenüber diesen Anbietern führen kann, die im schlimmsten Fall sogar im Ausland zu verfolgen sind.
Schlechte Verträge können hier schnell sehr viel Geld kosten. Mangelnde Erfahrung in der Verhandlung eben solcher Verträge, führen oft auch dazu, im wahrsten Sinne „abgezockt“ zu werden.
Umgang mit Marketingtools
Der Umgang mit Marketingtools kann zahlreiche Rechtsfragen im Wettbewerbsrecht, aber auch mit Herstellern betreffen. So sind bei Gewinnspielen ebenso Rechtsnormen zu beachten, wie bei der Nutzung diverser Tools zur Retention und Belohnung von Zuschauern auf der Plattform Twitch. Das beginnt bei Fragen der Verantwortlichkeit und endet bei solchen im Bereich Datenschutz. Betreibt man als Streamer zusätzlich Social-Media-Kanäle, beispielsweise auf Instagram oder Twitter, können auch hier so einige Unwegsamkeiten lauern, die mit einer kurzen Beratung durch einen Profi schnell erledigt wäre.
Helfer/Angestellte
Ist man als Streamer bereits groß genug, um zu überlegen, ob man Angestellte oder Helfer braucht, stellen sich nicht nur Fragen der Verträge mit diesen Personen, der Umgang (sowohl bezüglich Sozialversicherungsrecht und Steuern) oder der Bezahlung eben dieser. Es können auch schnell Probleme bezüglich Miturheberschaft entstehen. Diese Fragen könnten dann auch schnell zur Überlegung führen, ob die Professionalisierung des eigenen Gewerbes nicht die Gründung einer UG oder sogar einer GmbH sinnvoll erscheinen lässt, wodurch sich nicht nur zahlreiche Optionen mit Sponsoren und weiteren Partnern ergeben, sondern auch Vorkehrungen in der Organisation getroffen werden sollten.
Inzwischen gibt es für viele Bereiche im Streaming Anbieter und Agenturen für die verschiedensten Leistungen. Dies beginnt bei „Manager“ und endet bei Anbietern für Thumbnails, Grafikern und dergleichen. Verträge mit diesen Agenturen oder Anbietern sollten gut überprüft und im Zweifelsfall angepasst werden.
Audio
Auch wenn das Problem von Musik,- und Tonspuren natürlich im weitesten Sinne zum Thema Urheberrecht gehört, widme ich diesem einen eigenen Punkt. Gerade bei Livestreams kann das Problem vorkommen, dass Musik oder ein Soundtrack im Hintergrund gespielt wird. Während dies in der Tat oft eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, ist es oft relevanter, dass es nachträglich unter Umständen zu höheren Gebühren bei den Streaminganbietern führt, Werbekostenzahlungen ganz wegfallen oder im schlimmsten Fall sogar ganze Channels gelöscht werden. Hier ist unbedingt die penibel genaue Beachtung von lokalen Rechtsgrundlagen und natürlich der AGB der Portale notwendig. Eine Rücksprache mit dem eigenen Anwalt kann natürlich auch nie schaden.
Genehmigungen
Im letzten Jahr ist ein sehr spezifisch deutsches Problem bei großen Streamern auf den Tisch gekommen, nämlich die Rundfunklizenz. Bislang waren lediglich die Twitch-Kanäle von großen Streamern von einer Rundfunklizenz bedroht – doch in letzter Zeit geraten auch Letsplayer mit wenigen hundert Zuschauern ins Visier der Landesmedienanstalten.
Wer geglaubt hatte, die Debatte um eine Rundfunkzulassung für Live-Streaming-Kanäle habe sich beruhigt, unterliegt somit einem gründlichen Irrtum. Hier muss genau geprüft werden, wie diese Pflicht im Zweifel umgangen werden kann und was an Schreiben der Landesmedienanstalten dran ist. Im Zweifel kann ein Umstand nicht nur zu Bußgeldern, sondern zur kompletten Untersagungen des eigenen Gewerbes führen, inklusive anschließender Probleme, in Zukunft weitere Gewerbe führen zu dürfen.
Persönlichkeitsrechte
Im Falle von Streamern, die nicht nur sich selbst oder virtuelle Produkte auf die Computerbildschirme der Zuschauer bringen, sondern Dinge wie Interviews, Livestreams von Veranstaltungen und dergleichen veröffentlichen, stellen sich Fragen des Datenschutzes und von Persönlichkeitsrechten. In diesen Fällen sind eine sorgfältige Planung bzw. Absicherung, inklusive schriftliche Einholung von Einverständniserklärungen dringend notwendig. Das Missachten dieser Rechte Dritter kann schnell zu empfindlichen Bußgeldern oder auch kostenpflichtigen Abmahnungen führen. Gleiches gilt natürlich auch in Fällen von Äußerungen über andere Streamer, andere Personen, politische Äußerungen zu Parteien und dergleichen.
Jugendschutz
Auch Jugendschutz ist ein Thema, welches gerade Streamer von Computerspielen nicht vernachlässigen sollten. Das gilt insbesondere für die Computerspiele, die im Esport sehr interessant sind, wie CS: GO und Call of Duty. Hier könnten im Zweifel nicht nur Abmahnungen von Organisationen drohen, die den Jugendschutz überwachen, sondern auch Pflichten beispielsweise bzgl. zeitlicher Begrenzungen drohen.
Zusammenfassung:
Die Abmahnmöglichkeiten sind vielfältig und gerade die oft mangelnde Erfahrung von Streamern im Umgang mit Dingen wie Genehmigungen oder Steuern bzw. mit sonstigen Rechtsnormen, führen immer wieder zu hohen Schadensersatzansprüchen, juristischen Ärgern oder einfach zur Behinderung des eigenen Gewerbes und somit der Verdienstmöglichkeiten. Gerade wenn man sich als Streamer jedoch nicht mit Rechtsgrundlagen und Pflichten „herumärgern“ will oder riskieren möchte, von Sponsoren etc. unfair behandelt zu werden, ist die Konsultation eines erfahrenen Rechtsanwaltes eine gute Idee. Dieser hält optimaler Weise nämlich nicht nur Ärger vom Anbieter fern, sondern sorgt auch dafür, dass die positiven Effekte für das eigene Gewerbe überwiegen.