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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Achtung vor betrügerischen E-Mails mit Transparenzregister

22. Januar 2020
in Sonstiges
Lesezeit: 1 min lesen
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Derzeit versenden Betrüger*innen unter dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ E-Mails, in denen Empfänger*innen auf die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister gemäß §§ 18 ff. des Geldwäschegesetzes hingewiesen und Bußgelder bei unterbleibender Registrierung angedroht werden.

Wichtigste Punkte
  • Betrüger*innen versenden E-Mails unter dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ mit falschen Mitteilungen zur Mitteilungspflicht.
  • Die E-Mails drohen mit Bußgeldern, wenn Empfänger*innen sich nicht registrieren.
  • Offizielle Webseite des Transparenzregisters ist www.transparenzregister.de, nicht www.TransparenzregisterDeutschland.de.
  • Das Bundesministerium der Finanzen warnt vor Reaktionen auf betrügerische E-Mails.
  • Registrierung im Transparenzregister ist kostenlos und nicht verpflichtend.
  • Das Bundesverwaltungsamt hat die Aufsicht über das Transparenzregister.
  • Transparenzregister ist wichtig für Geldwäsche-Regulierungen und Treuhandverträge.

In den E-Mails wird der Eindruck erweckt, man müsse sich kostenpflichtig auf der Internetseite www.TransparenzregisterDeutschland.de registrieren.

Die Menge der Beschwerden und Anfragen ist so groß, dass das Bundesministerium der Finanzen nun ausdrücklich davor warnt, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten!

Die offizielle Webseite des Transparenzregisters im Sinne des Geldwäschegesetzes lautet www.transparenzregister.de. Betreiber des Transparenzregisters ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH als Beliehene. Die Aufsicht über das Transparenzregister hat das Bundesverwaltungsamt.

Das Transparenzregister ist unter anderem für Treundhandverträge bei Unternehmen und sonstige Umstände im Bereich der Geldwäsche relevant und verpflichtend. Die Eintragungen in das Transparenzregister sind zudem kostenlos!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: E-MailGeldwäscheGesetzeinternetMailRegistrierungVerträge

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