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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Bundeskartellamt und Bewertungen im Internet

27. Juni 2019
in Sonstiges, Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 1 min lesen
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Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im
Internet eingeleitet. Untersuchungen und Medienberichte weisen immer wieder darauf hin, dass Nutzerbewertungen im Internet in vielen Fällen nicht authentisch sind, weil sie z.B. von einem Computer generiert wurden oder weil der Bewertende eine Gegenleistung erhalten hat, ohne dass dies transparent gemacht wird. (siehe dazu dieses Urteil).  Wenn Verbraucher aufgrund nicht-authentischer Bewertungen zu falschen geschäftlichen
Entscheidungen verleitet werden, kann dies einen Verbraucherrechtsverstoß darstellen.

Wichtigste Punkte
  • Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet eingeleitet.
  • Untersuchungen zeigen, dass Nutzerbewertungen oft nicht authentisch sind, z.B. durch Computer-Generierung.
  • Nicht-authentische Bewertungen könnten Verbraucher zu falschen geschäftlichen Entscheidungen verleiten.
  • Das Bundeskartellamt befragt Betreiber von Internet-Portalen zu Nutzerbewertungen.
  • Ergebnisse der Ermittlungen werden in einem öffentlichen Bericht vorgestellt.
  • Das Amt kann Verstöße im Verbraucherschutz untersuchen, jedoch nicht per Verfügung abstellen.
  • Dies ist die dritte Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts im Verbraucherschutzbereich.

In den kommenden Monaten wird das Bundeskartellamt zahlreiche Betreiber von Internet-Portalen, die Nutzerbewertungen darstellen und/oder Dienstleistungen zu Nutzerbewertungen anbieten, mündlich und schriftlich befragen. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Ergebnisse in einem Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Bundeskartellamt kann im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen und so etwaige Verstöße sowie mögliche Defizite in der Rechtsdurchsetzung identifizieren. Die Befugnis, aufgedeckte Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang hingegen nicht verbunden. Bei der Sektoruntersuchung Nutzerbewertungen handelt sich bereits um die dritte Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts im Bereich Verbraucherschutz nach der bereits abgeschlossenen Untersuchung zu Vergleichsportalen  und der laufenden Untersuchung zu Smart-TVs.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComputerDienstleistungEntscheidungeninternetPortalVerbraucherVerbraucherschutz

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