• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Warenkorb
Plugin Install : Cart Icon need WooCommerce plugin to be installed.
  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Produkte
      • E-Books
        • Freebies
      • Beratung
      • Kostenlose Vertragsmuster
    • Account
    • Bestellhistorie
    • Shop Login
    • Support
    • Warenkorb
Kurzberatung
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Produkte
      • E-Books
        • Freebies
      • Beratung
      • Kostenlose Vertragsmuster
    • Account
    • Bestellhistorie
    • Shop Login
    • Support
    • Warenkorb
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel

ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel > Recht im Internet > Die Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit bei B2B-Klagen gegen US-Social-Media-Dienste

Die Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit bei B2B-Klagen gegen US-Social-Media-Dienste

6. Dezember 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
img wnoUbL21A889bRHeMmPtCPM9
Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Lübeck entschied, dass deutsche Gerichte bei vertraglichen Streitigkeiten mit US-Social-Media-Diensten nicht zuständig sind.
  • Eine Nutzerin, gewerblich als Model aktiv, klagte gegen die Einschränkung ihres Accounts und verlor.
  • Das Gericht erklärte, die Klägerin handelte im geschäftlichen Kontext, wodurch das Unternehmen nicht in Deutschland verklagt werden kann.
  • Das Urteil wirft Fragen zu internationalen Rechtsnormen und dem Einfluss des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes auf digitale Dienste auf.
  • Unternehmen müssen die Nutzungsbedingungen und rechtlichen Aspekte internationaler Dienste sorgfältig prüfen.
  • Die rechtliche Landschaft im digitalen Bereich ist dynamisch und erfordert ständige Überprüfung der Geschäftspraktiken.
  • Die Entscheidung zeigt, dass proaktive rechtliche Ansätze entscheidend für den geschäftlichen Erfolg im digitalen Zeitalter sind.

In einem spanenden Urteil hat das Landgericht Lübeck entschieden, dass deutsche Gerichte nicht zuständig sind, wenn es um vertragliche Streitigkeiten mit einem amerikanischen Social-Media-Dienst im geschäftlichen Kontext geht. Dieses Urteil (Az.: 15 O 218/23) wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die sich im digitalen Zeitalter für die internationale Rechtsprechung ergeben.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der Fall: Geschäftliche Nutzung gegen Verbraucherschutz
2. Welche Rechtsfragen ergeben sich?
3. Fazit

Der Fall: Geschäftliche Nutzung gegen Verbraucherschutz

Im konkreten Fall klagte eine Nutzerin, die ihren Social-Media-Account geschäftlich als Model nutzte, gegen die Einschränkung ihres Accounts durch den Dienstanbieter. Die Nutzungsbedingungen des Dienstes sahen vor, dass im Falle von Streitigkeiten die Gerichte am Sitz des Dienstleisters – in den USA – zuständig sind. Das LG Lübeck erklärte sich für nicht zuständig, da die Klägerin nicht als Verbraucherin, sondern im geschäftlichen Umfeld agierte.

Die Klägerin unterhielt zwei Accounts in einem sozialen Netzwerk, über die sie Inhalte aus ihrem Leben teilte und auf ihren Auftritt bei einem anderen Webdienst verwies. Dieser Webdienst ermöglichte es Nutzern, für das Ansehen von Fotos oder Videos Geld zu verlangen. Die Frau nutzte diese Plattform, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, und war daher auf die Reichweite ihrer Social-Media-Accounts angewiesen. Nachdem das Unternehmen, das das soziale Netzwerk betreibt, einige ihrer Beiträge löschte und ihre Reichweite einschränkte, versuchte die Klägerin erfolglos, diese Maßnahmen rückgängig zu machen und wandte sich an das Landgericht Lübeck.

Das Gericht wies ihren Antrag auf Verpflichtung des Unternehmens, die Reichweitenbeschränkung aufzuheben und ihre Beiträge wiederherzustellen, zurück. Es begründete seine Entscheidung damit, dass das Landgericht Lübeck über die Klage gar nicht entscheiden dürfe, da das Unternehmen grundsätzlich an seinem Sitz im EU-Ausland zu verklagen sei. Zwar gäbe es Ausnahmen von diesem Grundsatz, insbesondere für private Nutzer, die an ihrem eigenen Wohnort klagen dürften, doch traf dies im Fall der Klägerin nicht zu, da sie ihre Accounts auch gewerblich betrieb. Ob das Unternehmen rechtmäßig handelte, konnte das Gericht daher nicht entscheiden. Diese Frage sei am Gericht des Unternehmenssitzes zu klären.

Welche Rechtsfragen ergeben sich?

Das Urteil des Landgerichts Lübeck (Az. 15 O 218/23) bringt interessante Rechtsfragen ans Licht, die sich aus der Nutzung digitaler Dienste im Geschäftskontext ergeben. Es wirft die Frage auf, inwieweit Aspekte wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und andere relevante rechtliche Rahmenbedingungen in solchen Fällen ausreichend berücksichtigt werden. Die Entscheidung des Gerichts, den Gerichtsstand am Unternehmenssitz des Dienstleisters als maßgeblich zu erachten, insbesondere bei gewerblicher Nutzung, öffnet eine Diskussion über die Anwendung und Tragweite internationaler rechtlicher Normen in der digitalen Welt.

Diese Situation unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen und Selbstständige, nicht nur die Nutzungsbedingungen, sondern auch die komplexen rechtlichen Aspekte, die mit der Nutzung internationaler digitaler Dienste verbunden sind, gründlich zu prüfen. Die Tatsache, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, und die Berücksichtigung spezifischer Faktoren wie die Gestaltung des Social-Media-Anbieters und das Vorhandensein einer Niederlassung in Europa, zeigen, dass die rechtliche Landschaft in diesem Bereich weiterhin dynamisch und von Unsicherheiten geprägt ist. Dies macht es umso wichtiger, dass sich Unternehmen und Selbstständige über die aktuellen Entwicklungen und möglichen rechtlichen Implikationen ihrer Online-Aktivitäten auf dem Laufenden halten.

Fazit

Das Urteil des LG Lübeck dient als markantes Beispiel für die komplexen Wechselwirkungen zwischen Globalisierung, Digitalisierung und Recht. Es beleuchtet, wie die grenzüberschreitende Natur digitaler Dienste neue rechtliche Fragestellungen aufwirft, besonders im Kontext geschäftlicher Nutzung. Dieses Urteil macht deutlich, dass eine sorgfältige Auseinandersetzung mit internationalen rechtlichen Bestimmungen unerlässlich ist, um Risiken zu minimieren und informierte Entscheidungen zu treffen.

In dieser sich ständig wandelnden digitalen Landschaft ist es für Unternehmen und Selbstständige von größter Bedeutung, nicht nur die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, sondern auch proaktiv zu agieren. Dies kann bedeuten, regelmäßig die eigenen Geschäftspraktiken zu überprüfen und anzupassen, um mit den neuesten rechtlichen Entwicklungen Schritt zu halten. Darüber hinaus kann die Einholung spezialisierter rechtlicher Beratung dazu beitragen, potenzielle Fallstricke zu identifizieren und zu navigieren, insbesondere in Fällen, in denen internationale Rechtsnormen und -praktiken eine Rolle spielen.

Letztendlich zeigt das Urteil, dass im Zeitalter der Digitalisierung eine flexible und vorausschauende rechtliche Herangehensweise für den geschäftlichen Erfolg entscheidend ist. Es ermutigt Unternehmen und Selbstständige, sich kontinuierlich mit den dynamischen rechtlichen Aspekten der digitalen Welt auseinanderzusetzen und sich entsprechend anzupassen, um langfristig erfolgreich und konform zu agieren.

Tags: BeratungDigitalisierungEntscheidungenEUKlageMediaModelNetzwerkdurchsetzungsgesetzRechtRechtsfragenRechtsprechungUrteilVerbraucherschutz

Weitere spannende Blogposts

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
24. Januar 2019

Gerade überschlagen sich ein wenig die Informationen zum Medienstaatsvertrag in der Form des 23. Änderungsvertrages zum Rundfunkstaatsvertrag. Mich hat gerade eine...

Mehr lesenDetails

LSG Celle: Künstlersozialabgaben dürfen nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden

LSG Celle: Künstlersozialabgaben dürfen nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden
8. März 2023

Das Landessozialgericht Celle hat in der 2. Instanz in einer spannende Entscheidung zur sogenannten Künstlersozialabgabe eine Rechtsfrage entschieden, die auch...

Mehr lesenDetails

Bundesarbeitsgericht zu fristloser Kündigung und Annahmeverzug

Arbeitgeber darf nicht zu Homeoffice zwingen
5. April 2023

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig...

Mehr lesenDetails

“Wucher” ist eine zulässige Bewertung auf eBay

Steuern bei regelmäßigen eBay Verkauf
9. November 2022

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen der...

Mehr lesenDetails

Kostenpflichtige Nummer in Widerrufserklärung unzulässig

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
28. Mai 2019

Nach der EuGH-Entscheidung zur Verwendung von kostenpflichtigen Rufnummern für die Kontaktaufnahme zu einem Online-Händler (EuGH, Urteil vom 02.03.2017 – Rs....

Mehr lesenDetails

Esport und Preisgelder

Esport und Preisgelder
1. Oktober 2024

Die E-Sport-Branche erlebt zwar einen beispiellosen Aufschwung, doch mit dem rasanten Wachstum gehen auch zahlreiche Herausforderungen und Probleme einher. Ein...

Mehr lesenDetails

Wegweisendes Urteil zur Mehrwertsteuer in Photovoltaikanlagen-Vertrieb

Wegweisendes Urteil zur Mehrwertsteuer in Photovoltaikanlagen-Vertrieb
2. Januar 2024

Einleitung: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 5. Dezember 2023 ein bedeutsames Urteil gefällt, welches weitreichende Konsequenzen für den Handel von...

Mehr lesenDetails

Finanzgericht Hannover zu steuerliche Absetzbarkeit von Kleidung bei Modeinfluencern!

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
22. Februar 2024

Kennt ihr das? Ihr schaut in euren Kleiderschrank, seht eure Arbeitskleidung und denkt: "Wäre doch toll, wenn ich das von...

Mehr lesenDetails

Affiliate-Links müssen als Werbung gekennzeichnet werden

Achtung: Affiliates bei YouTube, Gamingwebseiten und anderen Networks
5. August 2024

Das Oberlandesgericht München hat in einem aktuellen Urteil (Az. 29 U 1582/19) klargestellt, dass Online-Teaser mit Affiliate-Links als Werbung gekennzeichnet...

Mehr lesenDetails
Invitatio ad offerendum

Invitatio ad offerendum

1. Juli 2023

Einleitung Der Begriff "Invitation ad offerendum" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt "Einladung zur Angebotserstellung". In der Rechtswissenschaft...

Mehr lesenDetails
White Label Agreement

White Label Agreement

15. Oktober 2024
Europäische Gesellschaft / Societas Europaea (SE)

Europäische Gesellschaft / Societas Europaea (SE)

1. Juli 2023
Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertung

27. Juni 2023
Bereicherungsrecht / Kondiktion

Bereicherungsrecht / Kondiktion

16. Oktober 2024

Podcast Folgen

75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024

In this captivating episode of my IT Medialaw podcast, I, Marian Härtel, share my personal journey as a passionate IT...

da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024

In this exciting podcast episode, we delve into the fascinating world of IT start-ups and find out why an experienced...

d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024

In this episode of the Itmedialaw podcast, lawyer and entrepreneur Marian Härtel takes you on a journey through the legal...

9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024

In this captivating podcast episode, I dive deep into the world of legal challenges associated with innovative business models as...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Produkte
      • E-Books
      • Beratung
      • Kostenlose Vertragsmuster
    • Account
    • Bestellhistorie
    • Shop Login
    • Support
    • Warenkorb
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung