• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Die Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit bei B2B-Klagen gegen US-Social-Media-Dienste

Die Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit bei B2B-Klagen gegen US-Social-Media-Dienste

6. Dezember 2023
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Die Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit bei B2B-Klagen gegen US-Social-Media-Dienste

6. Dezember 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
img wnoUbL21A889bRHeMmPtCPM9

In einem spanenden Urteil hat das Landgericht Lübeck entschieden, dass deutsche Gerichte nicht zuständig sind, wenn es um vertragliche Streitigkeiten mit einem amerikanischen Social-Media-Dienst im geschäftlichen Kontext geht. Dieses Urteil (Az.: 15 O 218/23) wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die sich im digitalen Zeitalter für die internationale Rechtsprechung ergeben.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der Fall: Geschäftliche Nutzung gegen Verbraucherschutz
2. Welche Rechtsfragen ergeben sich?
3. Fazit
3.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Lübeck entschied, dass deutsche Gerichte bei vertraglichen Streitigkeiten mit US-Social-Media-Diensten nicht zuständig sind.
  • Eine Nutzerin, gewerblich als Model aktiv, klagte gegen die Einschränkung ihres Accounts und verlor.
  • Das Gericht erklärte, die Klägerin handelte im geschäftlichen Kontext, wodurch das Unternehmen nicht in Deutschland verklagt werden kann.
  • Das Urteil wirft Fragen zu internationalen Rechtsnormen und dem Einfluss des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes auf digitale Dienste auf.
  • Unternehmen müssen die Nutzungsbedingungen und rechtlichen Aspekte internationaler Dienste sorgfältig prüfen.
  • Die rechtliche Landschaft im digitalen Bereich ist dynamisch und erfordert ständige Überprüfung der Geschäftspraktiken.
  • Die Entscheidung zeigt, dass proaktive rechtliche Ansätze entscheidend für den geschäftlichen Erfolg im digitalen Zeitalter sind.

Der Fall: Geschäftliche Nutzung gegen Verbraucherschutz

Im konkreten Fall klagte eine Nutzerin, die ihren Social-Media-Account geschäftlich als Model nutzte, gegen die Einschränkung ihres Accounts durch den Dienstanbieter. Die Nutzungsbedingungen des Dienstes sahen vor, dass im Falle von Streitigkeiten die Gerichte am Sitz des Dienstleisters – in den USA – zuständig sind. Das LG Lübeck erklärte sich für nicht zuständig, da die Klägerin nicht als Verbraucherin, sondern im geschäftlichen Umfeld agierte.

Die Klägerin unterhielt zwei Accounts in einem sozialen Netzwerk, über die sie Inhalte aus ihrem Leben teilte und auf ihren Auftritt bei einem anderen Webdienst verwies. Dieser Webdienst ermöglichte es Nutzern, für das Ansehen von Fotos oder Videos Geld zu verlangen. Die Frau nutzte diese Plattform, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, und war daher auf die Reichweite ihrer Social-Media-Accounts angewiesen. Nachdem das Unternehmen, das das soziale Netzwerk betreibt, einige ihrer Beiträge löschte und ihre Reichweite einschränkte, versuchte die Klägerin erfolglos, diese Maßnahmen rückgängig zu machen und wandte sich an das Landgericht Lübeck.

Das Gericht wies ihren Antrag auf Verpflichtung des Unternehmens, die Reichweitenbeschränkung aufzuheben und ihre Beiträge wiederherzustellen, zurück. Es begründete seine Entscheidung damit, dass das Landgericht Lübeck über die Klage gar nicht entscheiden dürfe, da das Unternehmen grundsätzlich an seinem Sitz im EU-Ausland zu verklagen sei. Zwar gäbe es Ausnahmen von diesem Grundsatz, insbesondere für private Nutzer, die an ihrem eigenen Wohnort klagen dürften, doch traf dies im Fall der Klägerin nicht zu, da sie ihre Accounts auch gewerblich betrieb. Ob das Unternehmen rechtmäßig handelte, konnte das Gericht daher nicht entscheiden. Diese Frage sei am Gericht des Unternehmenssitzes zu klären.

Welche Rechtsfragen ergeben sich?

Das Urteil des Landgerichts Lübeck (Az. 15 O 218/23) bringt interessante Rechtsfragen ans Licht, die sich aus der Nutzung digitaler Dienste im Geschäftskontext ergeben. Es wirft die Frage auf, inwieweit Aspekte wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und andere relevante rechtliche Rahmenbedingungen in solchen Fällen ausreichend berücksichtigt werden. Die Entscheidung des Gerichts, den Gerichtsstand am Unternehmenssitz des Dienstleisters als maßgeblich zu erachten, insbesondere bei gewerblicher Nutzung, öffnet eine Diskussion über die Anwendung und Tragweite internationaler rechtlicher Normen in der digitalen Welt.

Diese Situation unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen und Selbstständige, nicht nur die Nutzungsbedingungen, sondern auch die komplexen rechtlichen Aspekte, die mit der Nutzung internationaler digitaler Dienste verbunden sind, gründlich zu prüfen. Die Tatsache, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, und die Berücksichtigung spezifischer Faktoren wie die Gestaltung des Social-Media-Anbieters und das Vorhandensein einer Niederlassung in Europa, zeigen, dass die rechtliche Landschaft in diesem Bereich weiterhin dynamisch und von Unsicherheiten geprägt ist. Dies macht es umso wichtiger, dass sich Unternehmen und Selbstständige über die aktuellen Entwicklungen und möglichen rechtlichen Implikationen ihrer Online-Aktivitäten auf dem Laufenden halten.

Fazit

Das Urteil des LG Lübeck dient als markantes Beispiel für die komplexen Wechselwirkungen zwischen Globalisierung, Digitalisierung und Recht. Es beleuchtet, wie die grenzüberschreitende Natur digitaler Dienste neue rechtliche Fragestellungen aufwirft, besonders im Kontext geschäftlicher Nutzung. Dieses Urteil macht deutlich, dass eine sorgfältige Auseinandersetzung mit internationalen rechtlichen Bestimmungen unerlässlich ist, um Risiken zu minimieren und informierte Entscheidungen zu treffen.

In dieser sich ständig wandelnden digitalen Landschaft ist es für Unternehmen und Selbstständige von größter Bedeutung, nicht nur die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, sondern auch proaktiv zu agieren. Dies kann bedeuten, regelmäßig die eigenen Geschäftspraktiken zu überprüfen und anzupassen, um mit den neuesten rechtlichen Entwicklungen Schritt zu halten. Darüber hinaus kann die Einholung spezialisierter rechtlicher Beratung dazu beitragen, potenzielle Fallstricke zu identifizieren und zu navigieren, insbesondere in Fällen, in denen internationale Rechtsnormen und -praktiken eine Rolle spielen.

Letztendlich zeigt das Urteil, dass im Zeitalter der Digitalisierung eine flexible und vorausschauende rechtliche Herangehensweise für den geschäftlichen Erfolg entscheidend ist. Es ermutigt Unternehmen und Selbstständige, sich kontinuierlich mit den dynamischen rechtlichen Aspekten der digitalen Welt auseinanderzusetzen und sich entsprechend anzupassen, um langfristig erfolgreich und konform zu agieren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungDigitalisierungEntscheidungenEUKlageMediaModelNetzwerkdurchsetzungsgesetzRechtRechtsfragenRechtsprechungUrteilVerbraucherschutz

Weitere spannende Blogposts

OLG Frankfurt: Zum Gerichtsstand bei Internetbuchungen

OLG Frankfurt: Zum Gerichtsstand bei Internetbuchungen
30. Januar 2020

Wird ein Flugticket einer ausländischen Fluggesellschaft über eine deutschsprachige Internetseite gebucht, die technisch und inhaltlich vollständig vom Ausland aus gepflegt...

Mehr lesenDetails

Neue Streaming-Funktion für den Rechtsfragen-Bot: Schnellere Antworten und Vertragsklauseln

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
5. Juni 2023

Streamingfunktion Es freut mich, eine spannende Neuerung für meinen Rechtsfragen-Bot (https://itmedialaw.com/rechtsfragen-bot/) ankündigen zu dürfen: Die Unterstützung von Streaming ist jetzt...

Mehr lesenDetails

OLG Braunschweig bestätigt Influencer-Rechtsprechung

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
3. Juni 2020

Das OLG Braunschweig bestätigte gerade die zahlreichen Urteile rund um Influencer und Werbung, die man vor allem im letzten Jahr...

Mehr lesenDetails

EuGH: Zauberwürfel kann nicht als 3D-Marke geschützt sein

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
12. November 2019

Worum geht es? Auf Antrag von Seven Towns, einem britischen Unternehmen, das u. a. die Rechte des geistigen Eigentums am...

Mehr lesenDetails

Twitter darf Accounts nicht grundlos sperren

Twitter darf Accounts nicht grundlos sperren
14. November 2019

Das Thema des Umgangs von US-Social-Networks wie Twitter, Facebook oder Instagram mit deutschem Recht ist in diesem Jahr immer kontroverser...

Mehr lesenDetails

Bitcoin und NFTs sind nur der Anfang: Warum Blockchain / DLT so viel mehr kann!

Bitcoin und NFTs sind nur der Anfang: Warum Blockchain / DLT so viel mehr kann!
3. Februar 2023

Die Blockchain-Technologie hat in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen, insbesondere durch die Einführung von Bitcoin als digitales...

Mehr lesenDetails

Esport: Was gehört in einen Spielervertrag?

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig
3. September 2020

Zum Thema Spielerverträge habe ich bereits hier auf dem Blog sehr viele geschrieben, z.B. zum Thema Angestellter oder Auftragnehmer. In...

Mehr lesenDetails

Investorenverträge für SaaS-Startups

iStock 1405433207 scaled
11. Oktober 2024

Als SaaS-Startup stehen Sie vor der spannenden Herausforderung, Investoren für Ihr innovatives Geschäftsmodell zu gewinnen. Die Gestaltung von Investorenverträgen ist...

Mehr lesenDetails

Entdecken Sie die Synergie von Kreativität und KI: Treffpunkt People & Culture Festival Berlin

Entdecken Sie die Synergie von Kreativität und KI: Treffpunkt People & Culture Festival Berlin
1. November 2023

Die rasante Reise der Digitalisierung schafft eine Arena des Austauschs und der Entdeckung zwischen den verschiedensten Fachgebieten. Ich freue mich,...

Mehr lesenDetails
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht
Sonstiges

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

Influencer-Marketing ist längst nicht mehr nur Imagepflege. In vielen Kampagnen geht es messbar um Abverkäufe, Leads, Abo-Abschlüsse und wiederkehrende Umsätze....

Mehr lesenDetails
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

Mehr lesenDetails
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung