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ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel

ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel > Intern > Geburtstagsangebot: Erstberatung zum Sonderpreis

Geburtstagsangebot: Erstberatung zum Sonderpreis

11. Dezember 2019
in Intern
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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limited time offer 1438906 1280 1
Wichtigste Punkte
  • Als Geburtstagskind verteile ich Geschenke an interessierte Klienten bis zum 15. Dezember.
  • Erstberatung kostet nur 49,00 Euro, 25 % des üblichen Maximalbetrags nach RVG.
  • Die Beratung muss bis zum 31. Januar 2020 erfolgen.
  • Kontaktaufnahme bis 15. Dezember über E-Mail oder Kontaktformular.
  • Beratung erfolgt nur über Fernkommunikationsmittel wie Telefon oder Skype.
  • Es erfolgt keine Erstellung von Dokumenten oder außergerichtliche Vertretung.
  • Ich behalte mir vor, bestimmte Mandanten abzulehnen.

Eigentlich bekommt man als Geburtstagskind Geschenke. Da ich aber rundum zufrieden bin, verteile ich bis zum Ende der Woche selber Geschenke.

Wer bis zum Sonntag, den 15. Dezember bei mir eine Erstberatung bucht, um sich über Selbstständigkeit oder sonstige Fragen rund um das IT-Recht, Wettbewerbsrechts oder Urheberrecht zu erkundigen, bekommt diese für nur 49,00 Euro (inkl. Umsatzsteuer). Das ist 25 % von dem, was ansonsten der Maximalbetrag für eine Erstberatung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) möglich macht.

Die Bedingungen lauten wie folgt:

  • Kontaktaufnahme bis Sonntag, 15. Dezember 2019, 23:00 über meine E-Mail-Adresse haertel@rahaertel.com oder mein Kontaktformular.
  • Zeit ist begrenzt auf insgesamt eine Stunde Gespräch.
  • Die Erstberatung erfolgt ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, Skype, Discord oder ähnliche Messenger.
  • Die Erstberatung beinhaltet keine Erstellung von Dokumenten oder außergerichtliche Vertretung
  • Die Gebühr muss vor der Beratung durch Begleichung der Rechnung bezahlt sein.
  • Die Beratung muss bis 31. Januar 2020 wahrgenommen werden.
  • Es besteht kein Anspruch auf einen konkreten Termin.

Das Angebot ist im Sinne meines Versuches gerade junge, aufstrebende Streamer, Esport-Teams oder Spieleentwickler sowie Selbständige und Start-ups zu beraten und erste Fragen zu beantworten. Diesbezüglich sei auf diesen Beitrag verwiesen.

Ich behalte mir zudem vor, bestimmte Mandanten abzulehnen und muss mich natürlich auch an andere gesetzliche Vorgaben halten, beispielsweise wenn bei mir Interessenskonflikte mit anderen Mandanten auftreten.

Gerne kann dieser Beitrag natürlich geteilt werden, damit viele diese Möglichkeit nutzen können.

Tags: BeratungDiscordE-MailEsportIT-RechtKIMailSkypeSpieleentwicklerUmsatzsteuerUrheberrechtWettbewerbsrecht

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